Nach Pfizer auch EU-Geheimverträge mit Moderna geleakt: Keine Haftung, keine Garantie

Bild: Hintergrund Geheimvertrag EU/Moderna, Vordergrund: Freepik

Report24 war eines der ersten Medien, welche im deutschsprachigen Raum auf die vollständigen, ungeschwärzten Geheimverträge der Europäischen Union mit Pfizer hinwies. Rumänische Alternativmedien veröffentlichten bereits im Vorjahr auch den vollständigen, ungeschwärzten Vertragstext mit Moderna.

Es handelt sich um das Dokument SANTE/2020/c3/054 SI2.838958, in dem Frau Stella Kyriakides als EU-Kommissarin am 4. Dezember 2020 den Vertrag mit Moderna Switzerland GmbH zeichnete(Seite 30).

Verfügbar sind die Dokumente bei Activenews.ro in Rumänien
https://www.activenews.ro/documente/1618676613043_APA%20Moderna__.pdf

sowie erneut beim italienischen Sender RAI, welcher bis heute auch die ungeschwärzte Version der Pfizer-Verträge anbietet:
https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676613043_APA%20Moderna__.pdf

Am Rande erwähnenswert: Vor kurzem erst scheiterte der demokratische Prozess in der Schweiz, die Regierung zur Offenlegung der Impfstoff-Verträge zu zwingen. Der Bürger muss dort wie da Milliardenbeträge für Wirkstoffe bezahlen, deren Eigenschaften bis heute ungeklärt sind, zu deren Herstellung und Haltbarkeit begründete Zweifel und Fragen bestehen und deren Verträge er nicht kennt.

Große Probleme mit Pfizer-Verträgen

Rechtskundige bezeichnen viele Passagen der bisher bekannt gewordenen Vertragsteile mit Pfizer als sittenwidrig, zudem hätten die für die EU unterzeichnenden nie das politische Mandat gehabt, so weitreichende Zugeständnisse zu machen die geltenden Gesetzen, Normen und Regeln widersprechen. Eine vollständige Analyse des Pfizer-Vertrags durch einen qualifizierten Rechtsgelehrten ist uns bis dato leider nicht bekannt, wäre aber im Sinne der Information und Aufklärung der Öffentlichkeit sehr wichtig. Nun dürfen wir hoffen, dass kundige Juristen sich auch das Vertragswerk mit Moderna ansehen.

Moderna-Vertrag deutlich anders gestaltet

Die EU stellte den Vorgang, 80 Millionen Dosen von Moderna mittels der oben verlinkten Verträge zu bestellen, als simple „Vertragsgenehmigung“ dar. Das diesbezügliche offizielle Pressedokument der EU findet sich hier:

Der Vertrag sieht den Erstkauf von 80 Millionen Impfdosen im Namen aller EU-Mitgliedstaaten sowie eine Option für die Bestellung weiterer 80 Millionen Dosen vor. 

Als Preis wurden 22,50 US-Dollar pro Dosis vereinbart (Seite 19) – also in Summe 1,8 Milliarden US-Dollar. Die Empfänger der Impfstoffe – also die teilnehmenden EU-Staaten – müssen eventuelle Mängelrügen innerhalb von 20 Tagen einreichen. Falls sie dies verabsäumen, gilt das Produkt als angenommen und der Hersteller wird von jeglicher Haftung freigestellt (Seite 17). Interessant, was die Produktqualität betrifft, ist auch der Umstand, dass für Schäden die nach der Übergabe auftreten ausschließlich der Migliedsstaat haftet. Das klingt auf den ersten Blick vielleicht nicht brisant, betrachtet man aber die Vorgaben zur Lagerung und Kühlung bei extremen Minusgraden sowie die vollkommene Erschütterungsfreiheit, ergeben sich zahlreiche Fragen.

Wirkung nicht garantiert

Dass der Hersteller über Wirksamkeit und Eigenschaften seiner „Impfstoffe“ keinerlei Garantien abgibt und die Produkte „inakzeptable“ Nebenwirkungen haben können, wird bereits auf Seite 3 festgehalten. Dort steht auch, dass im Falle fehlender Verfügbarkeit, fehlender Wirksamkeit und „inakzeptabler“ Nebenwirkungen die Kosten und die Haftung durch die Käufer, also die Mitgliedsstaaten getragen werden.

Die Parteien erkennen an, dass die beschleunigten Fristen für die Entwicklung, Produktion, den Verkauf und die Lieferung des Produkts bedeuten, dass der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser APA unter keinen Umständen garantieren oder irgendeine Haftung übernehmen kann, dass das Produkt endgültig verfügbar sein wird oder die gewünschten Ergebnisse erzielt, d. h. eine ausreichende Wirksamkeit zeigt, um eine COVID-19-Infektion zu verhindern, oder ohne inakzeptable Nebenwirkungen ist. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten sind bereit, diese Risiken zu teilen, wozu auch die Verpflichtung der teilnehmenden Mitgliedstaaten gehört, den Auftragnehmer und seine CMOs im Falle einer entstandenen Haftung, gezahlter Vergleiche und bestimmter Kosten schadlos zu halten

Versuchte Übersetzung, Geheimvertrag Moderna mit der EU, ohne Gewähr der Vollständigkeit oder Richtigkeit (weil juristisches Englisch)

Haftungsbeschränkung

Auf Seite 33 wird angegeben, dass die Haftung des Herstellers auf maximal 20 Prozent der Vertragssumme beschränkt ist. Brisant sind sicherlich die Formulierungen unter (II.5 Indemnification). Dabei geht es um eine Haftungsbeschränkung für im Grunde genommen jede in Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Verkauf der Impfstoffe involvierte Person, mit Ausnahme von „durch vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der guten Herstellungspraxis“. Ansonsten hat der „teilnehmende Mitgliedsstaat“ einem Beschuldigten jegliche Kosten zu ersetzen:

Für den Fall, dass eine freigestellte Person Kenntnis von Forderungen, Forderungen, Klagen, Klagen oder Verfahren oder der Androhung einer Forderung, Forderung, Klage, Klage oder eines Verfahrens gegen diese freigestellte Person erlangt, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie einen Verlust verursachen oder der Entschädigung hierin (und im Impfstoff-Bestellformular mit jedem teilnehmenden Mitgliedstaat) unterliegen (ein „Anspruch“), muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass diese freigestellten Personen den teilnehmenden Mitgliedstaat unverzüglich über den Anspruch informieren und dass diese freigestellte Person mit diesem teilnehmenden Mitgliedstaat angemessen zusammenzuarbeiten und dem betreffenden teilnehmenden Mitgliedstaat (auf Kosten und Kosten des teilnehmenden Mitgliedstaats, die als Verluste der entschädigten Personen gelten) Zugang zu solchen Dokumenten und Informationen zu gewähren, die vernünftigerweise erforderlich und angemessen sind.

Der teilnehmende Mitgliedstaat hat diese freigestellten Personen in Bezug auf diesen Anspruch schadlos zu halten und zu prüfen, ob die Bedingungen gemäß A Artikel II.5.1 erfüllt sind, für den Fall, dass einem teilnehmenden Mitgliedstaat ein Anspruch gegen eine freigestellte Person bekannt wird, muss dieser teilnehmende Mitgliedstaat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über diesen Anspruch informieren, zusammen mit allen Informationen in Bezug auf diesen Anspruch im Besitz oder unter der Kontrolle dieses teilnehmenden Mitgliedstaats befinden.

Versuchte Übersetzung, Geheimvertrag Moderna mit der EU, ohne Gewähr der Vollständigkeit oder Richtigkeit (weil juristisches Englisch)

Dass es sich bei den Geheimverträgen grundsätzlich um einen Skandal handelt (Originalzitat: „Tatsächlich sind diese Verträge auf jeden Fall ein Verbrechen“), analysierte beispielsweise Dagmar Henn für RT.

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