Die Berichterstattung von Report24 löste internationales Echo bis in die USA und nach Israel aus. Die Holocaust-Überlebende Musikerin Inna Zhvanetskaya sollte zwangsgeimpft und psychiatriert werden. Rechtsanwalt Holger Fischer erkämpfte nun einen erfreulichen Zwischenstand. Die 86-Jährige kann erst einmal aufatmen und in ihre Wohnung zu ihrem geliebten Klavier zurückkehren.
Mein Name ist Holger Fischer. Ich bin Rechtsanwalt und der Verfahrensbevollmächtigte der Frau Inna Zhvanetskaya, die uns allen bekannt ist als Holocaust-Überlebende und Opfer eines Beschlusses des Amtsgerichts Bad Cannstatt vom 6. Dezember 2022, mit dem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie anschließend im geschützten Bereich eines Pflegeheims sowie die Zwangsimpfung gegen Covid-19 genehmigt worden war.
Beschlüsse vorläufig ausgesetzt
Mit Beschluss vom 30. Januar 2023, uns zugestellt am 31. Januar 2023 hat das Landgericht Stuttgart die Genehmigung der Unterbringung durch den Beschluss des Amtsgerichts vorläufig ausgesetzt bis zur Entscheidung in der Hauptsache. Die Zwangsmaßnahme der sogenannten Zwangsimpfung gegen Covid-19, war bereits vom Gericht ausgesetzt worden. Die Hauptsache steht weiter aus. Hier ist zunächst das Amtsgericht Bad Cannstatt in der Pflicht zu entscheiden, ob es der Beschwerde, die ich eingelegt hatte, abhilft und dann die Sache an das Landgericht zur Entscheidung durch die Beschwerdekammer weitergibt.
Rechtswidriger Vollzug vorerst abgewendet
Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, die geholfen haben, dass Frau Zhvanetskaya dieser rechtswidrige Vollzug des Beschlusses über die Unterbringung wie auch die Zwangsimpfung erspart geblieben ist. Ich danke vor allen Dingen an dieser Stelle aber auch dem Landgericht Stuttgart, das hier gezeigt hat, dass es einen Rechtsstaat gibt und dass die Gesetze, wie sie im Betreuungsrecht gelten, auch beachtet werden.
Mir war seit 19. Januar 2023 bekannt, was ich jetzt hier erstmals verkünde. Das Landgericht Stuttgart hatte mir das Sachverständigengutachten übersandt, das vom Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt eingeholt worden war, zur Frage der Notwendigkeit der Unterbringung.
Sachverständigengutachten empfahl weder Unterbringung noch Zwangsimfpung
Aus dem Sachverständigengutachten ergibt sich, dass der Sachverständige weder die Unterbringung für erforderlich gehalten hat noch eben die Zwangsimpfung. Beides ist also eine freie Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart Bad Cannstatt entgegen jeder gesetzlichen Grundlage.
Das Landgericht hat daraus die richtige Schlussfolgerung gezogen und für das, was es im Moment tun kann, die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses vollständig ausgesetzt.
Wir dürfen nicht vergessen, das ist eine Momentaufnahme. Die Hauptsache-Entscheidung steht noch aus. Bis dahin sind wir, die wir uns jetzt um Frau Zhvanetskaya kümmern wollen und sollten, aufgerufen, ein tragfähiges System zu haben, in dem sich Frau Zhvanetskaya nicht nur wohlfühlt, sondern in dem sie auch ausreichend versorgt ist und in dem sie vielleicht mehr Lebensqualität hat, als sie das bisher hatte.
Viele Mitmenschen werden entsorgt statt versorgt
Zum Abschluss hier folgende Bemerkung: Frau Zhvanetskaya ist die Spitze des Eisbergs und steht stellvertretend für viele andere, denen der stationäre Aufenthalt in Heimen oder in Krankenhäusern, oft gegen ihren Willen, nicht erspart bleibt. Der Fall Zhvanetskaya steht auch dafür, dass wir jetzt zeigen können, wie es vermeidbar ist, dass Menschen gegen ihren Willen behandelt und untergebracht werden. Dafür stehen wir. Es geht nicht nur um alte Menschen, es geht um alle Menschen, die in irgendeiner Form hilfsbedürftig sind, die nicht entsorgt werden sollen, und für die es nicht nur eine Einbahnstraße gibt hin zur stationären Versorgung, für die es auch nicht nur einen einspurigen Weg gibt, sondern es gibt eine mehrdimensionale Lösung, und die wollen wir anstreben.
Deswegen ist der Fall Zhvanetskaya ein Fall für sich, andere mögen andere Wege gehen, aber wir können zeigen, dass ein individueller Weg immer ein Weg ist, der gerecht ist, der verhältnismäßig ist und im Interesse des Betroffenen.
Vielen Dank.
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