Morgen wird sie abgeholt: Deutsches Gericht verurteilt Holocaust-Überlebende (85) zu Zwangsimpfung

Bild: Die Musikerin und Komponistin Inna Zhvanetskaya hat den Holocaust überlebt. Jetzt soll sie der Zwangsimpfung zugeführt werden.

Der Sachverhalt scheint unglaublich, denn Deutschland hat wohl wirklich überhaupt nichts aus der Geschichte gelernt. Vertraute einer in der Ukraine geborenen, in ihrer Heimat berühmten Komponistin, wandten sich an Report24. Ein Gericht in Stuttgart hat ein Jahr Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie beschlossen. Zunächst soll die alte Dame aber zweifach – ebenso unter Anwendung von Gewalt – “gegen Covid-19 geimpft” werden. Ein Exklusivvideo zeigt: Sie ist weder unzurechnungsfähig, selbst- oder fremdgefährdend. Sie hat einfach nur Angst um ihr Leben.

Ihr Name ist Inna Zhvanetskaya. Sie wurde am 20. Jänner 1937 in Winnyzja in der Ukraine geboren. Als Jüdin zählt sie zu den Überlebenden des Holocaust. Bis zu ihrem achten Lebensjahr mussten sie und ihre Familie davor zittern, ob sie abgeholt, deportiert und möglicherweise ermordet werden. In zehn Tagen könnte sie ihren 86. Geburtstag in ihrer Wahlheimat Deutschland feiern. Einem Land, das sie noch mehr liebt als ihre Heimat, wie sie in einem Interview zu Protokoll gab. Dabei galt sie über die Grenzen ihrer späteren Heimat Russland hinweg als musikalische Berühmtheit. Das Cambridge Biographical Centre (UK) zeichnete sie 1992 als Frau des Jahres aus.

Doch gerade in Deutschland, das sie so lieb gewonnen hat, wurde ein richterlicher Beschluss erlassen, welcher die zwangsweise Öffnung ihrer Wohnung und ihre Abholung mit Gewalt vorsieht. Mit Gewalt soll sie einem Arzt vorgeführt werden, der sie zweimal “gegen Covid-19 impfen” soll. Danach will man sie in eine geschlossene psychiatrische Anstalt verbringen. Ohne Menschen, die ihre Muttersprache russisch sprechen. Ohne ihre Musik, die ihr Leben erfüllt, seit sie denken kann.

Was macht das mit einer Frau, die den zweiten Weltkrieg überlebt hat? Wir haben dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt diese Frage gestellt und darauf keine zufriedenstellende Antwort erhalten, es dürfte den Verantwortlichen schlichtweg egal sein. Die angeordneten Maßnahmen begründet man mit den Paragraphen 1906 und 1906a BGB. Das Problem daran: eine Indikation einer Zwangsimpfung angesichts der offiziell beendeten Pandemie lässt sich weder medizinisch noch juristisch begründen. Alles riecht nach Willkür und Rechtsbeugung.

Der Beschluss sieht den Einsatz von Gewalt gegen die alte Dame vor.

Das nachfolgende Video hat Frau Zhvanetskaya für Report24 aufgenommen. Wir haben ausdrücklich darum gebeten, damit die Menschen sehen können, wie man hier auf deutschem Boden mit Menschen umspringt. Sie darf keine Nummer unter vielen sein, im Heim versteckt und vergessen, sie ist ein lebender Mensch mit allen Menschen- und Grundrechten, die uns allen zustehen. Inna Zhvanetskaya bittet darum, dass man ihr ihre Musik, ihre Würde und ihre Ruhe lässt. Ohne Musik müsse sie sterben. Kennt man ihre Lebensgeschichte, ist diese Aussage wohl nichts als die Wahrheit.

Im Skandal-Beschluss wird ein medizinischer Befund angeführt, mit dem wir bereits medizinische Fachleute konfrontiert haben. Diese sprechen von einer “Böswilligkeit” des Gutachtens, nach diesem Gutachten habe man einen völlig anderen Patienten erwartet. Eine leichte Demenz könne man in dem Alter schon entwickeln, aber von den meisten angeführten Punkten könne keine Rede sein. Hier könnten “finanzielle Interessen” dritter Parteien im Hintergrund stehen. Besonders übel wären die Anmerkungen “narzistisches Größenselbstbild [sic!], Egozentrismus und Logorhoe [sic!]”. Dem gegenüber steht das fast demütige Auftreten in dem Video – und ein wenig stolz auf das Erreichte darf man als berühmte Komponistin wohl sein. Selbst die Behauptung von Adipositas permagna scheint gemäß der vorliegenden Bilder falsch zu sein.

Medizinische Begründung des richterlichen Beschlusses.

Inna Zhvanetskaya entdeckte früh die Liebe zur Musik. Sie hatte die Möglichkeit, in Moskau zu studieren, traf dort auch auf Dmitri Schostakowitsch. Sie wird Mitglied im Komponistenverband der UdSSR und verbringt ihr Leben fast ausschließlich mit Musik. 22 Jahre lang unterrichtete sie am Institut für Komposition und Instrumentierung. Sie heiratete einen brillanten Wissenschaftler, Schüler von Andrei Nikolajewitsch Kolmogorow, doch die Leidenschaft für die Musik war stärker als die Ehebande. Frau Zhvanetskaya hat keine Kinder, die sich jetzt um sie kümmern und um ihre Rechte kämpfen könnten – ihre Kinder sind ihre Kompositionen.

Sie schuf zahlreiche Werke, auch für ausgefallenere Instrumente wie Kontrabass, Tuba, Posaune. Sie hat mindestens zwei Opern und zahlreiche Zyklen für Gesang, symphonische Werke, Sonaten und auf Literatur basierende Musikzyklen verfasst. Frau Zhvanetskaya lebte bereits kurz nach Kriegsende mit ihren Eltern in Deutschland, kehrte später zurück. An einen befreundeten Bildhauer schrieb sie: “In Deutschland habe ich mich noch mehr in Russland verliebt. Ist das möglich?”

Inna erzählt über ihr Leben in Deutschland: „Wenn ich ein Dach über dem Kopf habe und in meinem Fenster Himmel, Bäume, dann ist das ein Grund zur Freude. Ich brauche nicht viel“, und sie ist nicht unaufrichtig, aber meiner Meinung nach vertreibt sie den Gedanken an einen wichtigen Verlust bewusst. In Moskau war sie von hochkarätigen Fachleuten umgeben – Lehrern, Komponistenkollegen, Musikern, Musikwissenschaftlern. Sie kamen zu Treffen der Sektion für Kammer- und Symphoniemusik im Komponistenverband, wo ihre Musik aufgeführt wurde. Unter ihnen – Alexander Georgievich Chugaev, Genrikh Iljitsch Litinsky, Boris Tschaikowsky, Mechislav Weinberg, Alexander Vustin, Inna Iglitskaya, Alfred Schnittke … Einmal hörte Schostakowitsch selbst ihre Arbeit! Sie ist auch stolz auf ihre Freundschaft mit Sofia Gubaidulna. Alle von ihnen sind herausragende Persönlichkeiten!

In Stuttgart wird Inna Zhvanetskaya dieses Umfeld vorenthalten. Hinzu kommt, dass Kunstschaffende schlecht an den realen Alltag angepasst sind. Der Künstler ist oft ein Wesen mit blanken Nerven, ein gar nicht von dieser Welt stammender Mensch. So ist Inna Zhvanetskaya. Als eigennutzfremde Person, kindlich naiv, glaubt sie, dass die Welt ihr die Arme öffnen wird, aber manchmal stößt sie auf Taubheit und Gleichgültigkeit. Aber der Komponist braucht freundliche und mehr noch öffentliche Unterstützung. Wer wird die Musik drucken und veröffentlichen? Wer wird ihre Werke Interpreten empfehlen? Sie hat keinen Impresario, der sie produziert.

Aus einem Künstlerportrait, automatisiert übersetzt aus dem Russischen

Wir wissen nicht, was das Gericht in Stuttgart dazu getrieben hat, diesen Beschluss zu erlassen, von dem Frau Zhvanetskaya denkt, dass er ihren Tod bedeutet. Bestellt wurde er offenbar von ihrer Berufsbetreuerin. Auch das ist bemerkenswert, denn der Verband der Berufsbetreuer nimmt klar gegen Zwangsimpfungen Stellung (siehe auch hier). Es gibt, nachdem die Pandemie in Deutschland für beendet erklärt wurde und selbst die berufsbezogene Impfpflicht gefallen ist, keinerlei Indikation und Rechtsgrundlage mehr für einen solchen Schritt.

Frau Zhvanetskaya spricht zur Bewältigung der einfachen Dinge des Lebens ausreichend Deutsch, doch nicht genug, um sich gegenüber den Vorgängen, die ihre Freiheit und ihr Leben beenden könnten, ausreichend zu wehren. Ob bei Untersuchungen und amtlichen Gesprächen stets ein kompetenter Dolmetscher zur Verfügung stand bzw. ob der befasste Gutachter Russisch sprach, ist stark zu bezweifeln. Die völlige Gleichgültigkeit des Gerichts zeigt sich auch an einer falschen Altersangabe am Beschluss, der als Geburtsjahr 1939 aufweist, obwohl russische und deutsche Pässe und Ausweise klar 1937 beweisen. Angeblich würde man ihr sogar vorwerfen, sich nicht mehr korrekt an ihren Geburtstag erinnern zu können.

Eine menschenwürdige Alternative wäre es, die Künstlerin mit guter Betreuung in privater Unterbringung zu belassen. Dies würde den Staat sicherlich auch weniger kosten als die angeordneten Maßnahmen.

Die Berufsbetreuerin hat Frau Zhvanetskaya mitgeteilt, so unser Wissensstand, dass sie morgen, am 11. Jänner 2023 abgeholt und vermutlich auch zwangsgeimpft werden soll. Das ist nicht nur an und für sich ein Skandal, die Rechtmäßigkeit ist generell in Frage zu stellen, denn gegen den genannten Beschluss wurde das zulässige Rechtsmittel des Einspruchs eingebracht, das allerdings keine aufschiebende Wirkung hat. Sollte der Dame etwas zustoßen, sollten die Verantwortlichen ab sofort wissen: Ihre Taten sind nicht hinter verschlossenen Türen geschehen, wir werden bis zur letzten Konsequenz darüber berichten.

Eintrag Inna Abramovna Zhvanetskaia auf der internationalen Wikipedia.

Der gesamte richterliche Beschluss auf Telegram.

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