RA Forsthuber: Wie man sich bei einer Impfpflichtkontrolle verhalten sollte

Bilder: Mag. G. Forsthuber via Screenshot, Hintergrund via freepik / karibonita22222

In wenigen Tagen sollen in Österreich Verstöße gegen das Impfpflichtgesetz bestraft werden. Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber erklärt den optimalen Umgang mit derartigen Polizeikontrollen.

Mag. Gottfried Forsthuber, selbständiger Rechtsanwalt in Baden bei Wien, erläutert in seinem aktuellen Video, unter welchen Umständen eine Impfpflicht-Kontrolle zulässig und welches Verhalten dabei angebracht ist. Darüber hinaus erfährt der Interessierte, welchen Vorteil die Beteiligung an der „Sammelklage“ in einem Verwaltungsstrafverfahren mit sich bringt. Die Botschaft des Rechtsanwalts: Es geht um unser aller Freiheit. Deswegen müssen wir zusammenhalten!

Sehen Sie hier das Video:

Im Folgenden das Video in transkribierter Form (Hervorhebungen und Zwischentitel durch Redaktion).

Beispielhaftes Verhalten im Zuge einer Polizeikontrolle

Herzlich willkommen zu Audiatur.at!

Wann darf eigentlich die Impfpflicht kontrolliert werden? Eine Frage, die mir sehr viele Mandanten in letzter Zeit stellen und die ich gerne an dieser Stelle auch beantworten möchte.

Man muss sich folgende Situation überlegen. Wir haben den 16. März, oder den 15. März, und Sie geraten in eine Polizeikontrolle. Wie verhalten Sie sich? Ich erzähle Ihnen das anhand eines Beispiels.

Sie fahren zum Beispiel mit dem Auto. Sie werden angehalten. Der Polizist sagt Grüß Gott – Führerschein, Zulassung und Impfnachweis. Was machen Sie? Sie geben den Führerschein her, Sie geben den Zulassungsschein her. Dann wird er wahrscheinlich fragen: „Ok, danke. Und was ist mit dem Impfzertifikat oder Impfnachweis?“

Da ist Ihre Antwort darauf:

Meiner Meinung nach ist das Gesetz verfassungswidrig. Ich mache dazu keine Angaben.“ Punkt.

Welche Möglichkeiten hat dann der Polizist?

Entweder er mahnt Sie ab nach § 45 VstG (Verwaltungsstrafgesetz) und sagt, beim nächsten Mal werden Sie gestraft.

Oder – Variante B – er macht das strenge Programm und wird sagen: „Dann werde ich es der Bezirkshauptmannschaft Nachricht geben und Sie werden dann demnächst eine Strafverfügung oder einen Mandatsbescheid bekommen, mit dem eben vorgeschrieben wird, dass Sie 600 Euro bezahlen müssen.“

Ihre Antwort daraufhin ist:

Tun Sie, was Sie für notwendig erachten.“ Nicht mehr und nicht weniger. In dem Moment hat es überhaupt keinen Sinn, zu diskutieren.

Polizist darf nur kontrollieren, wer „Gegenstand der Amtshandlung“ ist

Was ist aber mit den Beifahrern? Also mit den auf der Rückbank oder neben Ihnen Sitzenden? Der sagt außer Grüß Gott und Auf Wiedersehen rein gar nichts. Außer, er ist nicht angeschnallt und fängt an, während der Amtshandlung zu stänkern.

Warum ist diese Unterscheidung wesentlich? Der Polizist darf nur dann kontrollieren, wenn die einzelne Person „Gegenstand einer Amtshandlung“ ist. Also wenn es eine Notwendigkeit gibt, dass diese einzelne Person auf ihre Personalien hin kontrolliert wird.

Arbeitgeber darf keine gesundheitsbezogenen Daten weitergeben

Keinesfalls hat aber zum Beispiel der Arbeitgeber die Erlaubnis, gesundheitsbezogene Daten weiterzugeben. Also wenn Sie bei jemandem arbeiten, der es besonders streng nehmen möchte und päpstlicher als der Papst ist – nicht einmal der darf, ohne von sich aus eine Strafe zu riskieren, Daten an die Behörde weitergeben. Also diese Angstmache von diversen Gemeinden oder Ähnliches – du musst dich jetzt bis zum Stichtag impfen, weil sonst bist den Job los – das ist sinnlos.

Alltägliche Kontrollen fallen ebenfalls darunter. Also sprich wenn Sie in den Baumarkt gehen und es steht dort jemand – „Wir lassen nur Leute mit 1G rein und wir wollen das kontrollieren und dann allenfalls die Leute anzeigen nach dem Impfpflichtgesetz“ – so ist das ebenfalls nicht möglich.

Beachte die Herstellerinformationen!

Das war einmal kurz eine Einleitung, wie man sich dann in der entsprechenden Situation verhält. Wenn wir einen Schritt zurückgehen – wann ist das überhaupt denkbar, dass das verfassungsrechtlich durchgehen sollte?

Es ist erfreulich, dass nach ungefähr zwei Jahren auch im Bundeskanzleramt sich irgendjemand bemüßigt gefühlt hat, die Herstellerinformationen zu lesen. Dort steht nämlich ganz eindeutig drinnen, es geht nur um die Verhinderung einer möglichen schwerwiegenden Erkrankung, eines schwerwiegenden Krankheitsverlaufes. Es ging niemals darum, dass Sie den anderen durch diese Impfung schützen. Also dieser Marketing-Gag, aufgebaut auf Unwahrheiten, nämlich „ich schütze dich, du schützt mich“ und Ähnliches, das ist rein ein Marketing-Schmäh. Man kann es nicht oft genug sagen.

Jeder, der etwas anderes sagt, stellt sich offen gegen die Herstellerinformationen. Stellt sich offen gegen die Zulassungsunterlagen, die bei der EMA (Europäische Arzneimittelbehörde) aufliegen.

Eine Verkehrung ins Gegenteil

Warum macht es die Politik trotzdem? Weil sie offensichtlich ihre verfehlte Politik nur einer Personengruppe zuschieben wollen, nämlich den Ungeimpften. Diese hasserfüllte Botschaft fällt leider auch auf fruchtbaren Boden. Einige Mandanten berichten mir von verbalen und teilweise auch körperlichen Übergriffen gegenüber Ungeimpften. Schlagworte wie „die gehören alle an die Wand gestellt“, „die gehören alle eingesperrt“, „denen sollte man zwangsweise die Nadel in den Oberarm rammen“ und diese Dinge verfestigen sich offensichtlich bei unbedarften Menschen, die nicht in der Lage sind, sich ausreichend zu informieren. Und das ist eigentlich auch das Traurige an der ganzen Sache. Alle, die auf diese Umstände hinweisen, werden pauschal als Idioten hingestellt. Obwohl sie nur das wiedergeben, was die Hersteller selber sagen.

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Also es verkehrt sich total ins Gegenteil. Die Uninformierten sind die Intelligenten und die Informierten sollen die Idioten sein, nur weil sie eben vom herrschenden Narrativ abweichen.

Sammelklage, um Rechte zurückzuerhalten

Wenn auch Sie damit ein Problem haben, lade ich Sie ein – machen Sie mit bei unserer „Sammelklage“ gegen das Impfpflichtgesetz. Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage. Es handelt sich nicht um eine Klage oder Ähnliches, Sie wollen ja kein Geld von der Republik, vorerst. Sondern Sie wollen, dass das Gesetz aufgehoben wird und Sie ihre Rechte wiederbekommen.

Lesen Sie dazu auch: RA Forsthuber gegen Impfpflicht in Österreich: Sammelklage startet!

Wir haben das Thema, dass mit diesem Impfpass ein zusätzliches Merkmal zu Ihrer Identitätsfeststellung eingeführt wird. Und das birgt erhebliche datenschutzrechtliche Probleme und grundrechtliche Probleme. Wenn man bedenkt, dass diese Regierung permanent in letzter Zeit über Dinge stolpert, wo sie Grundrechte ignoriert, wo sie Datenschutz ignoriert, kann man sich ausmalen, was passiert, wenn sie weiter ungezügelt so tun wie sie bis jetzt seit ungefähr zwei Jahren agiert haben. Oder eher dahin gestolpert sind.

Was ging in die Binsen? Die Impflotterie, der Heizkostenzuschuss. Beides Aspekte, die am Datenschutz gescheitert sind. Unter anderem. Bei der Impflotterie kam noch einiges dazu, was mit dem ORF im Zusammenhang steht. Dass der öffentlich-rechtlich ist und solche Sachen nicht machen kann, etc. Aber im Grund geht´s darum, dass sie überhaupt kein Gespür dafür haben, welche Rechte hat der Einzelne und welche Rechte muss man für die Bürger auch wahren und verteidigen. Das ist ja völlig in den Köpfen dieser Regierung offensichtlich verschwunden.

Wenn Sie diesen gemeinsamen Antrag mitmachen, bekommen Sie auch von unserer Kanzlei eine Bestätigung, dass Sie Antragsteller beim Verfassungsgerichtshof sind. Sollten Sie also ein Verwaltungsstrafverfahren, aus welchen Gründen auch immer, haben – weil Sie eben in eine Polizeikontrolle gekommen sind, können Sie dann gegenüber der Behörde, also sprich Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, neben Ihrer anderen Dokumentation auch dazulegen diese Bestätigung, dass Sie bereits genau wegen dieser Sache beim Verfassungsgerichtshof sind und daher das Verwaltungsstrafverfahren vorläufig unterbrochen werden soll.

Es geht um unser aller Freiheit!

Weil eben diese Frage, ob das überhaupt verfassungskonform oder verfassungswidrig ist, dieses Gesetz, zuvor geklärt werden muss. Wir haben es hier also mit einer Vorfrage zu tun, die wesentlich für das Verwaltungsstrafverfahren ist. Mit weiterer Dokumentation meine ich die Mustereinsprüche, die es – Beispiel – von den Anwälten für Aufklärung gibt. In dieser Situation – es geht um unser aller Freiheit – müssen wir zusammenhalten!

Lesen Sie dazu auch: Anwälte für Grundrechte: Tipps zum Verwaltungsstrafverfahren bei Impfzwang-Verweigerung

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