Zu wenig Impfwillige – Strafen für nicht wahrgenommene Impftermine gefordert

Bild: freepik / cookie_studio

Die Impfkampagne in Deutschland stockt weiter. Zwar werden mittlerweile Durchimpfungsraten von 80 bis 85% angestrebt, um die „Herdenimmunität“ zu erreichen – der viel beschworene Sturm auf die Covid-Impfungen jedoch bleibt aus.

Laut Daten des RKI wurden bis einschließlich 1. Juli 37,9% der Bevölkerung zweifach geimpft. Mittlerweile häufen sich in den Impfzentren allerdings Absagen und nicht wahrgenommene Termine (Report24 berichtete): Eine Durchimpfungsrate von über 80% scheint unerreichbar. Selbst Menschen, die sich für die Erstimpfung entschieden hatten, lassen die Zweitimpfung zunehmend sausen.

Impftermine nicht stornierbar, trotzdem Strafzahlungen

Der Präsident des Berliner Roten Kreuzes, Mario Czaja, fordert nun Strafzahlungen: Wer seinen Termin für die Zweitimpfung im Impfzentrum ohne Absage verstreichen lässt, soll 25 oder 30 Euro Strafe zahlen müssen. Das scheint im ersten Moment noch nachvollziehbar, schließlich sollte eine Absage allein aus Höflichkeitsgründen nicht zu viel verlangt sein. In Wahrheit sind Terminstornierungen für Impftermine aber schwierig bis teilweise unmöglich – insbesondere, wenn es um die Zweitimpfungen geht.

Viele Betroffene können das aus erster Hand schildern: Auch der Redaktion sind mehrere Fälle bekannt, wo Personen sich gegen die zweite Dosis entschieden haben und die Terminstornierung in mühsames Herumtelefonieren ausartete. Von so manchem Impfzentrum hießt es dann am Ende: „Kommen Sie einfach nicht.“ Auch in den Medien kommt die Problematik allmählich an. Die „Halterner Zeitung“ schreibt dazu:

Der größte Teil der Termine wird über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KV) gebucht. Wer über die Internetseite geht (www.116117.de), muss sich mit E-Mail-Adresse und Passwort registrieren. „Nach der Anmeldung mit seinen Daten findet man dort die Möglichkeit, seine Termine zu verwalten, das heißt auch zu stornieren“, heißt es bei der KV. Wer seine Impfung telefonisch gebucht habe (Tel. 0800 116 117 02), müsse den telefonischen Weg für die Absage wählen. Allerdings ließen sich Termine immer nur im Paket stornieren, so eine KV-Sprecherin. Das heißt: Wer die Erstimpfung schon hinter sich hat, kann den Termin für die Zweitimpfung nicht mehr rückgängig machen.

Offensichtlich sind Absagen des zweiten Impftermins in Deutschland technisch und organisatorisch nicht vorgesehen. Das erklärt, warum Terminabsagen so oft ausbleiben – ein gutes Licht auf Czajas Forderungen wirft diese Tatsache allerdings nicht. Letztendlich werden Menschen so nämlich nicht dafür bestraft, dass sie nicht absagen – man bestraft sie dafür, sich nicht impfen zu lassen.

Hausärzte bestellen weniger Impfdosen

Übrigens lässt offenbar auch der Run auf die Impfungen in Hausarztpraxen zu wünschen übrig: Während medial gern verbreitet wird, dass Ärzte verzweifelt um Impfstoffdosen für ihre Patienten kämpfen müssen, bestellen Praxen derzeitig weniger Impfstoff als verfügbar wäre. Hunderttausende Dosen bleiben liegen – und das betrifft nicht nur Vaxzevria (AstraZeneca), sondern auch das Biontech / Pfizer-Vakzin.

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