Der Onkologe Dr. Walter Weber gründete im April 2020 die Initiative „Ärzte für Aufklärung“ mit und wurde rasch zu einem prominenten Gesicht des Widerstandes gegen die Corona-Maßnahmen in Deutschland. Anfang 2021 begann seine politische Verfolgung mit einer ersten Hausdurchsuchung. Gegenüber den „Ärzten mit Gewissen“ schildert er den Verlauf seiner Verfolgung – unfassbasre 130.000 Euro Anwalts- und Verfahrenskosten sind ihm seither entstanden. Dennoch würde er erneut so handeln.
Dr. med. Walter Weber, spezialisiert auf Innere Medizin mit Schwerpunkt Onkologie, musste zwei Hausdurchsuchungen über sich ergehen lassen, wurde öffentlich diskreditiert – unter anderem durch eine Plakat-Kampagne in Hamburger U-Bahnen – und wurde zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde das „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ vorgeworfen.
Mit dem Projekt „Ärzte mit Gewissen“ beleuchtet der MWGFD Fälle wie diesen: Mediziner, die nach bestem Gewissen handelten, Widersprüche und Fehler der Corona-Politik aufzeigten – und dafür politisch verfolgt wurden. Gegenüber dem Portal schilderte Dr. Weber den Verlauf:
Wie es anfing. Im Januar 2020 verfolgten wir die Geschichten um Wuhan, die Bilder von Bergamo und den ersten Covid-Fall in Deutschland. Anfang April 2020 wurde ein bundesweiter Lockdown verhängt. Die Lage war seltsam – die mediale Panik passte nicht zu den tatsächlichen Krankheits‑ und Todeszahlen. Am 15. April 2020 gründeten wir aus dieser Beobachtung heraus die Initiative „Ärzte für Aufklärung” – nach unserer Recherche die bundesweit erste Ärztegruppe, die sich öffentlich gegen die Corona-Maßnahmen positionierte. Als am 27. April 2020 in Hamburg eine Maskenpflicht ausgesprochen wurde – obwohl die WHO zu diesem Zeitpunkt noch von der Wirksamkeit medizinischer Masken bei Infektionskrankheiten abriet – war für uns klar, dass etwas grundlegend nicht stimmte.
Öffentliche Auftritte. In der Folgezeit war ich auf rund 30 Demonstrationen in ganz Deutschland als Redner zugegen. Als Mediziner konnte ich öffentlich darlegen, was uns die Beobachtungen am Krankenbett zeigten. Im August 2020 verteilte „Ärzte für Aufklärung” nach eigener Angabe rund vier Millionen Flyer zu drohender Impfpflicht, zur Frage, was Masken mit unseren Kindern machen, und zum Unterschied zwischen einer „echten” und einer aus unserer Sicht inszenierten Pandemie. Am 29. August 2020 stand ich vor zehntausenden Menschen am Brandenburger Tor in Berlin am Mikrofon. Eine politische Reaktion blieb aus.
Maskenbefreiungsatteste. Patienten kamen mit handfesten klinischen Indikationen in meine Praxis – COPD, Asthma, Angststörungen, Panikattacken bei längerer Maskenpflicht. Ich habe die Atteste auf Grundlage meiner klinischen Beurteilung ausgestellt. Über 55 Jahre habe ich in meiner Karriere etwa 80.000 Atteste geschrieben. Bei Maskenbefreiungen sollte das plötzlich eine Straftat sein.
Erste Hausdurchsuchung Anfang 2021, zweite im Juni 2022 – jeweils 15 Polizisten in schusssicherer Weste. Beim ersten Mal wurden Handy und Laptop mitgenommen; sie sind bis heute nicht zurückgegeben. Sachschaden: rund 1.000 €.
Heiligabend 2021 – die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hamburg wird mir zugestellt. Am selben Tag verkündet der NDR die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. In den Folgetagen hängen in Hamburger U-Bahnen Plakate mit meinem Foto, vollem Namen und vermutlichem Straftatbestand. (Andere müssen für eine solche Sichtbarkeit viel Geld zahlen.)
38 Mal als Zeuge. Ab 2022 war ich 38-mal als Zeuge zu meinen eigenen „unrichtigen Gefälligkeitszeugnissen” – also Maskenbefreiungsattesten – vor Amts‑ und Landgerichten in ganz Deutschland geladen. Die Urteile reichten von Freispruchanträgen der Staatsanwaltschaft bis zu 7.200 € Strafe für den Patienten. Diese Spannweite bei identischem Sachverhalt möge mir ein Jurist erklären.
Mein eigener Prozess. Ab dem 7. Mai 2024 stand ich selbst vor dem Landgericht Hamburg. Vorwurf: Ausstellung unrichtiger Gesundheitsatteste in 57 Fällen. Nach mehr als 25 Verhandlungstagen verkündete das Gericht am 9. Dezember 2024 das Urteil: 1 Jahr 10 Monate Gefängnis auf Bewährung. Die Bewährung wurde laut Begründung allein wegen meines Alters gewährt. Das Verfahren fand übrigens in dem Gerichtssaal statt, der sonst für Terroristen-Verfahren vorgesehen ist.
Revision und Verfassungsbeschwerde. Wir haben Revision eingelegt. Am 21. Oktober 2025 hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt; fünf Fälle wurden vom BGH zwar zurückgezogen, ohne dass dies das Strafmaß insgesamt veränderte. Juristen, mit denen ich gesprochen habe, halten das BGH-Urteil für politisch motiviert. Aktuell hat mein Anwalt eine Anhörungsrüge beim BGH und eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Was es gekostet hat. Über 130.000 € an Anwalts‑ und Verfahrenskosten – bis heute. Um sein Recht zu bekommen, braucht es starke Nerven, ein robustes Umfeld – Familie, Freunde – und viel Geld.
Mein Mantra. Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen. Ich bin nach wie vor fest davon überzeugt, dass ich die staatlichen und berufsrechtlichen Gesetze beachtet habe – ebenso wie das Genfer Gelöbnis und die Gesetze meines Gewissens. Mit mir bin ich im Reinen. Dieser Aspekt hat das Strafmaß eher verschärft, da ich laut Richterin „nicht einsichtig” sei. Für mich wäre Einsicht in dieser Sache Heuchelei – ich stehe zu meinem Handeln und würde in derselben Situation genauso wieder handeln.
Über den eigenen Fall hinaus. Mein persönliches Schicksal wird überschattet von der Situation tausender Kollegen. Nach unseren laufenden Recherchen in der „Ärzte für Aufklärung”-Initiative wurden bislang mehr als 1.000 Ärztinnen und Ärzte in Deutschland im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen verurteilt. Sieben sind unter der Belastung dieser Verfahren verstorben. Andere sitzen im Gefängnis, sind im Ausland untergetaucht oder haben ihre wirtschaftliche Existenz verloren. Nach unserer Auswertung haben rund 90 Prozent der Ärzte, die Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben, mindestens eine Hausdurchsuchung erlebt; eine Kollegin nur wegen eines einzigen Attests. Der Spitzenwert lag bei acht Hausdurchsuchungen bei einem einzigen Kollegen. Auch von Gewaltanwendung wurde berichtet. Bei mir in Hamburg verlief es zum Glück gewaltfrei.
Cui bono?
Dr. med. Walter Weber (Quelle)
Der aktuelle Stand in Dr. Webers Fall wird auf dem Poral wie folgt zusammengefasst:
- Urteil des Landgerichts Hamburg vom 9. Dezember 2024: 1 Jahr 10 Monate Haft auf Bewährung – Bewährung allein wegen Alter gewährt
- Bewährungsauflage: drei Jahre keine Ausstellung von Maskenbefreiungsattesten
- BGH-Urteil vom 21. Oktober 2025: Verurteilung bestätigt; 5 Fälle vom BGH zurückgezogen, ohne dass dies das Strafmaß veränderte
- Anhörungsrüge beim BGH und Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht
- Anwalts‑ und Verfahrenskosten bisher über 130.000 €
Zu den Auswirkungen zählen nicht nur horrende Anwalts- und Verfahrenskosten über 130.000 Euro, sondern auch ein Reputationsschaden und die massive Belastung durch die diffamierende Plakat-Kampagne und das mediale Framing als „Querdenker-Arzt“. Dr. Weber wurde ein mehr als fünfjähriges Verfahren aufgehalst – bis ins 82. Lebensjahr. Und doch: Gebrochen hat man ihn nicht. Denn in seinem Ausblick formuliert er:
Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen. Ich würde in derselben Situation genauso wieder handeln.
Mein Fazit nach fünf Jahren Verfahren: Wir müssen uns vernetzen und gemeinsam, kontrolliert wehren – gegen einen aus unserer Sicht übergriffigen Staat. Und wir müssen das Ausland informieren, was hier geschieht. Kaum jemand außerhalb Deutschlands hält für möglich, dass es im heutigen Deutschland eine politisch motivierte Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten gibt. Über uns konnte das Büro von Robert F. Kennedy Jr. informiert werden; er hat in einem Schreiben an die deutsche Regierung auf diese Situation hingewiesen.
