Windkraft wird gerne als besonders günstige Energiequelle angepriesen. Doch im Landkreis Göttingen stehen nun 17 geplante Windräder mit einem Investitionsvolumen von bis zu 170 Millionen Euro auf der Kippe. Schon die Aussicht, dass Betreiber künftig einen Teil ihrer staatlich geregelten Entschädigungen verlieren könnten, bringt die Finanzierung ins Wanken. Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf die wirtschaftliche Abhängigkeit der Windkraft von politischen Garantien.
Bis zu 170 Millionen Euro wollen Bürgerenergiegesellschaften im Landkreis Göttingen in neue Windkraftwerke investieren. Einige bestehende Anlagen sollen durch leistungsstärkere Modelle ersetzt werden. Doch inzwischen warnen die Betreiber, dass ihre Vorhaben unter den geplanten gesetzlichen Rahmenbedingungen möglicherweise nicht mehr wirtschaftlich wären. Dabei geht es um Investitionen von bis zu zehn Millionen Euro pro Windkraftwerk. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will mit ihrem sogenannten Netzanschlusspaket die bisherigen Entschädigungsregeln ändern. Und schon beginnt bei den Windkraftbetreibern das große Zittern.
Die Bürgerenergiegesellschaften befürchten deshalb, dass Banken ihre Projekte künftig nur noch zu schlechteren Bedingungen finanzieren oder Kredite ganz verweigern könnten. Georg Jentschke von der Bürgerenergie Göttinger Land erklärte gegenüber der HNA, dass noch völlig offen sei, ob die Region von den neuen Regelungen betroffen sein wird. Schon diese Unsicherheit gefährde jedoch die wirtschaftliche Grundlage der Vorhaben.
Kein Geld für nicht benötigten Strom
Was steckt dahinter? Bislang erhalten Windkraftbetreiber grundsätzlich eine Entschädigung, wenn ihre Anlagen wegen überlasteter Stromnetze heruntergeregelt werden müssen. Sie bekommen damit auch für Strom Geld, den sie gar nicht ins Netz einspeisen konnten. Schließlich können die Leitungen den wetterabhängig produzierten Strom regional oftmals nicht mehr aufnehmen. Und warum soll der Steuerzahler für Strom aufkommen, der zwar produziert, aber nicht verbraucht werden kann?
Reiche will diese Regelung für neue Anlagen in besonders belasteten Netzgebieten einschränken. Dort sollen Windkraftbetreiber künftig einen Teil der Abregelungen ohne finanziellen Ausgleich hinnehmen müssen. In ausgewiesenen Windenergiegebieten liegt die entsprechende Obergrenze bei 18 Prozent des jährlichen Stromertrags, in anderen Gebieten bei 20 Prozent. Die Bundesregierung will damit erreichen, dass Investoren bei ihrer Standortwahl stärker auf die vorhandenen Netzkapazitäten achten.
Ausgerechnet diese teilweise Rückverlagerung wirtschaftlicher Risiken sorgt nun für Aufregung in der Windkraftbranche. Denn bislang konnten Betreiber bei netzbedingten Abschaltungen weitgehend auf einen finanziellen Ausgleich vertrauen. Nun sollen sie das Risiko überlasteter Leitungen zumindest teilweise selbst tragen. Die Göttinger Investoren sehen dadurch ihre Kalkulationen gefährdet. Gleichzeitig ist das ein finanzieller Luxus, den konventionelle Kraftwerke nicht haben. Gas- und Kohlekraftwerke werden auch nur für jenen Strom bezahlt, der auch tatsächlich verkauft werden kann.
Milliardenkosten für die Allgemeinheit
Dabei lohnt sich ein Blick auf die Dimension dieser staatlich geregelten Absicherung. Im vergangenen Jahr kostete das Management der deutschen Stromnetzengpässe rund 3,08 Milliarden Euro. Allein 435 Millionen Euro flossen als Entschädigungen an Betreiber erneuerbarer Energieanlagen. Weitere Milliarden verschlangen Eingriffe in die Kraftwerksproduktion sowie die Bereitstellung und der Einsatz von Reservekraftwerken. Eine gewaltige Rechnung, die über das Stromsystem und die Steuern letztlich bei den Verbrauchern landet.
Hinzu kommt der Umstand, dass Bund und Länder dank der grünisierten Politik den Ausbau von Windkraftwerken sogar noch gesetzlich vorschreiben. Der Landkreis Göttingen muss beispielsweise bis Ende 2027 mindestens 0,9 Prozent seiner Fläche für Windenergie ausweisen, bis Ende 2032 sogar 1,16 Prozent. Gleichzeitig räumt die Bundesregierung ein, dass der Bau neuer Stromleitungen häufig acht bis zwölf Jahre dauert. Die Politik verlangt in ihrer grün-sozialistischen Energiepolitik also immer mehr Windkraftwerke, obwohl die dafür notwendige Netzinfrastruktur regional nicht mithalten kann. Den daraus entstehenden finanziellen Risiken begegnete man bislang unter anderem mit gesetzlichen Entschädigungsansprüchen. Nun möchte Berlin diese zumindest teilweise begrenzen – und schon stehen neue Millioneninvestitionen infrage.
Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren
Dazu kommt, dass die Bürgerenergiegesellschaften weitere staatliche Erleichterungen fordern. Sie wollen frühzeitig feststehende Einspeisevergütungen, bessere Bedingungen für Netzanschlüsse und weniger Einschränkungen bei Folgeprojekten. Ohne entsprechende Sicherheiten könnten ihre Windkraftwerke womöglich gar nicht erst gebaut werden. Damit stellt sich eine grundsätzliche wirtschaftliche Frage: Wie viel Windkraft würde in Deutschland unter solchen Netzbedingungen tatsächlich noch gebaut, wenn die Betreiber sämtliche Risiken selbst tragen müssten? Politisch festgelegte Ausbauziele sagen schließlich wenig darüber aus, ob sich eine Investition auch unter normalen Marktbedingungen rechnet.
In Göttingen scheint man der Ansicht zu sein, dass sich die Errichtung von Windkraftwerken ohne staatliche Garantien nicht lohnen wird. Das Motto „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“ scheint bei der Energiewende ganz offensichtlich das tragende Element zu sein. Im Gegensatz zu anderen Unternehmern grassiert bei den Investoren in diesem Sektor offenbar eine gewisse Vollkasko-Mentalität. Wann beginnen die Bäckereien, Metzgereien, Elektrikerbetriebe, Bauunternehmen und so weiter ebenfalls damit, die unternehmerischen Risiken auf die Steuerzahler abwälzen zu wollen?
