Brüssel will Strom gegenüber Erdgas steuerlich bevorzugen – und greift dafür tief in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten ein. Weil Steuerfragen in der EU eigentlich am Einstimmigkeitsprinzip hängen, versteckt die Kommission ihre verbindliche Vorgabe kurzerhand im Strommarktrecht und erklärt sie zur bloßen Nebensache. Deutschland sitzt damit in einer prächtigen Falle: Entweder Berlin verzichtet auf Milliarden an Stromsteuern, belastet Gasverbraucher zusätzlich – oder verteilt die Rechnung irgendwie dazwischen und verkauft das Ergebnis als Kompromiss.
Wer wissen will, wie die Politik in Brüssel funktioniert, sollte sich die Geschichte der europäischen Energiesteuer ansehen. Bereits 2021 legte die EU-Kommission einen neuen Anlauf zur Reform der Energiesteuerrichtlinie vor. Fossile Energieträger sollten steuerlich weniger attraktiv werden, die Besteuerung sollte sich stärker an den klima- und energiepolitischen Zielen der EU orientieren. Das Problem: Bei Steuerfragen können widerspenstige Mitgliedstaaten noch immer Nein sagen, denn hier gilt grundsätzlich das Einstimmigkeitsprinzip. Also wurde jahrelang verhandelt, gestritten und verwässert. Noch im Februar 2025 drängte die Kommission die Regierungen ausdrücklich darauf, endlich eine Einigung bei genau dieser Energiesteuerrichtlinie zu erzielen.
Die Einigung kam nicht. Dafür kam im Juli 2026 etwas anderes: ein Vorschlag zur Änderung der europäischen Strommarktverordnung. Eigentlich geht es darin um Netzentgelte, Elektrifizierung, Digitalisierung und den weiteren Umbau des Stromsystems. Doch mitten im Entwurf findet sich plötzlich ein neuer Artikel 18c mit der unscheinbaren Überschrift „Electricity taxation“. Und dort schreibt Brüssel den Mitgliedstaaten vor, dass Elektrizität bei den Verbrauchsteuern künftig nicht höher belastet werden darf als Erdgas. Aus einer seit Jahren feststeckenden europäischen Steuerreform wird damit plötzlich eine Vorschrift im Strommarktrecht.
Wenn die Steuerpolitik nicht weiterkommt, nennt man sie eben Energiepolitik
Und genau deshalb schlägt das Bundesfinanzministerium Alarm. Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht für die Harmonisierung von Verbrauchsteuern Einstimmigkeit im Rat vor. Selbst im energiepolitischen Artikel 194 findet sich eine klare Schranke: Maßnahmen, die hauptsächlich fiskalischer Natur sind, benötigen ebenfalls Einstimmigkeit. Deutschland könnte ein solches Vorhaben also blockieren.
Die Kommission hat offenbar eine andere Idee und setzt auf juristische Korinthenkackerei. Sie stützt ihren Vorschlag auf Artikel 194 Absatz 2, also auf die normale energiepolitische Rechtsgrundlage, und erklärt die Steuervorschrift kurzerhand zum bloß untergeordneten Bestandteil des Gesamtpakets. Damit könnte im Rat eine qualifizierte Mehrheit reichen. Eine Regel, die den Mitgliedstaaten verbindlich vorschreibt, in welchem Verhältnis zwei Verbrauchsteuern zueinander stehen dürfen, wird also zur steuerpolitischen Nebensache erklärt – und schon wäre das lästige nationale Vetorecht vom Tisch.
Bastian Fleig, Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, widerspricht diesem Kunstgriff entsprechend deutlich. In einem Euronews vorliegenden Schreiben äußert er erhebliche Zweifel daran, dass der Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet werden darf. Die Regelung treffe wesentliche steuerliche Entscheidungen und greife unmittelbar in die nationale Steuer- und Haushaltssouveränität ein. Berlin verlangt deshalb, die Steuerfrage aus der Strommarktverordnung zu streichen und dort zu behandeln, wo sie hingehört: im Steuerrecht.
Ob ein Gericht den Brüsseler Kunstgriff am Ende kassieren würde, steht natürlich noch nicht fest. Der Vorgang spricht allerdings für sich. 2025 forderte die Kommission selbst noch eine Einigung über die eigentliche Energiesteuerrichtlinie. 2026 ist diese weiterhin nicht unter Dach und Fach – und plötzlich taucht eine verbindliche steuerpolitische Vorgabe in einer Strommarktverordnung auf, deren Rechtsgrundlage das Einstimmigkeitsproblem beseitigen könnte. Man muss schon einen bemerkenswerten Glauben an Zufälle besitzen, um darin keinerlei Zusammenhang zu erkennen.
Der Bürger soll über den Preis erzogen werden
Über den eigentlichen Zweck macht Brüssel ohnehin kein Geheimnis. Strom soll gegenüber fossilen Energieträgern attraktiver werden, damit Haushalte und Unternehmen schneller elektrifizieren. Wärmepumpe statt Gastherme, Elektroauto statt Verbrenner, strombasierte Industrieprozesse statt der direkten Nutzung von fossiler Energie. Die Kommission spricht selbst davon, bestehende steuerliche Vorteile zugunsten von Erdgas gegenüber Elektrizität umzukehren und entsprechende Preissignale zu setzen.
Das ist der Klimawahn in seiner inzwischen perfektionierten Form. Wenn eine politisch gewünschte Technologie unter realen Marktbedingungen nicht attraktiv genug erscheint, verändert man eben die Bedingungen. Man subventioniert die eine Seite, belastet die andere mit Steuern, CO2-Preisen und Auflagen und verkündet anschließend stolz, der Markt habe gesprochen. Von einem freien Wettbewerb der Energieträger kann dann keine Rede mehr sein. Der Bürger soll nicht selbst entscheiden dürfen, welche Heizung, welches Auto oder welche Energieform für seine persönliche Situation am sinnvollsten ist. Er soll über die Rechnung zur richtigen Entscheidung erzogen werden.
Deutschland liefert dafür ein geradezu ideales Beispiel. Die reguläre Stromsteuer beträgt 20,50 Euro je Megawattstunde beziehungsweise 2,05 Cent je Kilowattstunde. Erdgas zum Verheizen wird dagegen mit 5,50 Euro je Megawattstunde beziehungsweise 0,55 Cent je Kilowattstunde besteuert. Es klafft also eine Differenz von 15 Euro je Megawattstunde – und eben diese Differenz darf nach dem Willen der Kommission künftig nicht mehr zugunsten des Gases bestehen.
Berlin soll nun wählen. Es könnte die Stromsteuer auf das Niveau der Gassteuer senken. Das dürfte Stromkunden zunächst freuen, doch dem Bundeshaushalt fehlen anschließend Milliarden. Die Kommissionsdienststellen errechnen für Deutschland bei einer entsprechenden Absenkung mögliche Steuermindereinnahmen von rund 1,884 Milliarden Euro pro Jahr. Angesichts chronischer Haushaltslöcher, immer neuer Kreditprogramme und Milliardenkosten der Energiewende ist das keine Summe, die man einfach so ignorieren könnte.
Oder Deutschland dreht den Spieß um und hebt die Energiesteuer auf Erdgas auf das heutige Stromsteuerniveau. Dann könnte der Staat nach Berechnungen der Kommission sogar rund 2,804 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen. Nur muss dieses Geld vorher jemand bezahlen. Und dieser Jemand ist nicht „die Wirtschaft“ oder „der Markt“, sondern der Bürger mit der Gasheizung, der Vermieter, das Gewerbe und jedes Unternehmen, dessen Prozesse Erdgas benötigen.
Brüssel zwingt Deutschland dabei nicht ausdrücklich zu einer höheren Gassteuer. Das wäre eine falsche Verkürzung. Die Kommission lässt Berlin die Wahl: Stromsteuer runter, Gassteuer rauf oder eine Mischung aus beidem. Das politische Ziel bleibt dennoch glasklar. Der bisherige steuerliche Vorteil des Erdgases gegenüber Strom soll verschwinden. Wie Deutschland seine Bürger dafür zur Kasse bittet oder auf Einnahmen verzichtet, darf die Bundesregierung gnädigerweise noch selbst entscheiden.
Auch der „Kompromiss“ hat einen Verlierer
Und weil schlechte politische Entscheidungen in Berlin gerne durch einen „ausgewogenen Kompromiss“ verschlimmbessert werden, lohnt sich ein Blick auf eine Mischvariante. Nehmen wir einen gasbeheizten Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Stromverbrauch und 20.000 Kilowattstunden Gas pro Jahr. Würde Deutschland die Stromsteuer vollständig auf das Gassteuerniveau reduzieren, spart dieser Haushalt vor Umsatzsteuer rund 52,50 Euro jährlich. Würde Berlin dagegen ausschließlich die Gassteuer auf das Stromsteuerniveau erhöhen, kostet ihn das rund 300 Euro zusätzlich.
Teilt man die Differenz mathematisch in der Mitte und setzt beide Steuern bei 13 Euro je Megawattstunde an, bekommt der Verbraucher eine Stromsteuerentlastung von 26,25 Euro. Gleichzeitig steigen seine Gassteuern um 150 Euro. Macht unter dem Strich 123,75 Euro Mehrbelastung im Jahr, noch bevor die Umsatzsteuer ihren Anteil fordert. Das ist simple Mathematik. Ein gasbeheizter Haushalt verbraucht energetisch nun einmal wesentlich mehr Gas als Haushaltsstrom. Wer die Steuer auf beide Energieträger um denselben Betrag in entgegengesetzter Richtung verändert, erzeugt deshalb keineswegs automatisch einen neutralen Ausgleich. Der hübsch klingende Mittelweg wäre für Millionen Gasheizer vor allem eines: die nächste finanzielle Belastung.
Selbst der vermeintlich angenehme Weg über eine reine Stromsteuersenkung beseitigt die Kosten nicht. Er verschiebt sie lediglich. Weniger Steuereinnahmen bedeuten weniger Geld im Bundeshaushalt. Dieses Geld muss anschließend irgendwo eingespart, mit anderen Steuern hereingeholt oder auf Pump beschafft werden. Der Stromkunde spart dann auf seiner Rechnung und darf das Loch als Steuerzahler oder über neue Staatsschulden an anderer Stelle wieder stopfen.
Dieses Spiel läuft bei der deutschen Energiewende seit Jahren. Die EEG-Umlage wurde von der Stromrechnung genommen und in den Bundeshaushalt verschoben. Für 2026 schießt der Staat zusätzlich 6,5 Milliarden Euro zu, um die Übertragungsnetzentgelte zu drücken. Redispatch, Reservekraftwerke, Netzausbau und andere Systemkosten verschwinden ebenfalls nicht, nur weil man sie aus einer Rechnung herausnimmt. Report24 hat erst kürzlich gezeigt, wie der angeblich billige Ökostrom seine Milliardenrechnung immer häufiger im Netz und beim Steuerzahler ablädt.
Gas aus den Privathaushalten verbannen – und im Kraftwerk weiter verbrennen
Damit landen wir beim nächsten Widerspruch dieser Elektrifizierungsreligion. Erdgas in der heimischen Therme soll unattraktiver werden. Der Bürger soll stattdessen eine Wärmepumpe kaufen und Strom verbrauchen. Autos sollen an die Steckdose, Industrieprozesse elektrifiziert werden, immer größere Teile des Energieverbrauchs sollen über dasselbe Stromsystem laufen.
Nur muss dieser Strom auch irgendwo herkommen. Windräder und Solaranlagen produzieren nach Wetterlage und nicht nach dem Bedarf von Haushalten und Fabriken. Wenn Wind und Sonne nicht ausreichend liefern, braucht das System steuerbare Kraftwerke – und dabei spielt Erdgas weiterhin eine entscheidende Rolle. Die EU-Kommission räumte selbst in ihrem Aktionsplan für bezahlbare Energie ein, dass Erdgas in den kommenden Jahren voraussichtlich der wichtigste preissetzende Energieträger auf dem europäischen Strommarkt bleiben wird.
Hier kommt die Merit-Order ins Spiel. An der Strombörse bestimmt in vielen Stunden das teuerste noch benötigte Kraftwerk den Marktpreis. Ist das ein Gaskraftwerk, wirken steigende Gaspreise und CO2-Kosten auf die Grenzkosten dieses Kraftwerks und damit auf den Großhandelspreis des Stroms. Eben diesen Preismechanismus konnte man in Europa während der Energiekrise der letzten Jahre eindrucksvoll beobachten: Der Gaspreis schoss nach oben – und der Strompreis folgte. Eine höhere deutsche Energiesteuer auf Erdgas würde die Gaskraftwerke allerdings nicht automatisch entsprechend verteuern. § 53 des Energiesteuergesetzes sieht für Energieerzeugnisse, die in ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung eingesetzt werden, eine Steuerentlastung vor. Das darf man bei aller berechtigten Kritik nicht unterschlagen.
Nur macht gerade dieser Umstand den politischen Irrsinn noch schöner sichtbar. Dem Bürger kann man das Gas in seiner Heizung steuerlich vermiesen, damit er auf Strom umsteigt. Muss bei Dunkelflaute ein Gaskraftwerk den dafür benötigten Strom erzeugen, wird dessen Brennstoff steuerlich entlastet – während der Gaspreis über die Merit-Order trotzdem den Strompreis mitbestimmen kann. Man könnte es auch einfacher sagen: Gas direkt im Haushalt soll politisch unerwünscht und deshalb steuerlich weniger attraktiv werden. Gas im Kraftwerk darf dagegen Strom für jene Wärmepumpe erzeugen, die der Bürger als Ersatz für seine Gasheizung kaufen soll. Dazwischen liegen Kraftwerk, Netz, Umwandlungsverluste und ein immer teurer werdendes Stromsystem. Hauptsache, auf dem Papier wurde „elektrifiziert“.
Milliarden für das Netz – und trotzdem fehlen Kraftwerke
Denn der Umbau endet natürlich nicht beim Stromzähler. Die Kommission räumt in ihrem eigenen Vorschlag ein, dass mehr Elektrifizierung zusammen mit immer mehr wetterabhängiger und dezentraler Stromproduktion gewaltige Investitionen in die Versorgungsnetze verlangt (dies habe ich unter anderem auch in meinem neuen Buch „Der Windkraft-Wahn“ ausführlich erklärt). Netzentgelte machen bereits heute einen erheblichen Anteil der europäischen Stromrechnungen aus. Die jährlichen Investitionen in die Netzinfrastruktur sollen gegenüber früheren Jahrzehnten verdoppelt oder sogar verdreifacht werden.
Deutschland bekommt gleichzeitig ein weiteres Problem. Die Bundesnetzagentur kommt in ihrem Versorgungssicherheitsmonitoring zu dem Ergebnis, dass bis 2035 selbst bei planmäßigem Verlauf der Energiewende bis zu 22,4 Gigawatt zusätzliche steuerbare Kapazität benötigt werden. Verzögert sich der politisch vorgesehene Umbau, steigt der Bedarf auf bis zu 35,5 Gigawatt. Das bedeutet nicht, dass sämtliche dieser Kapazitäten aus klassischen Gaskraftwerken bestehen müssen. Es bedeutet aber sehr wohl, dass all die zusätzlichen Windräder und Solarpaneele den Bedarf an zuverlässig verfügbarer Leistung nicht einfach verschwinden lassen.
Die Politik treibt damit Millionen zusätzliche Verbraucher ins Stromsystem, muss gleichzeitig Milliarden in dessen Netze pumpen und neue steuerbare Kapazitäten schaffen, um es überhaupt stabil zu halten. Anschließend erklärt Brüssel, Erdgas müsse gegenüber genau diesem Stromsystem steuerlich schlechtergestellt werden, damit die Elektrifizierung schneller vorangeht.
Und weil es sich bei diesem Eingriff in die nationale Steuer- und Haushaltspolitik offenbar um eine besonders dringende Angelegenheit handelt, sparte sich die Kommission für das neue Paket auch noch eine reguläre eigene Folgenabschätzung und eine spezielle Stakeholder-Konsultation. Wegen des „extrem komprimierten Zeitrahmens“ wurde eine Ausnahme vom üblichen Verfahren gewährt. Für ein Vorhaben, das Milliarden an Steuereinnahmen verschieben, Millionen Haushalte betreffen und tief in nationale Steuerentscheidungen eingreifen kann, bleibt für die übliche und eigentlich auch notwendige Folgenabschätzung offenbar keine Zeit.
So sieht die Energiewende in ihrer Brüsseler Vollendung aus. Erst werden funktionierende Energiemärkte mit Subventionen, CO2-Kosten und politischen Vorgaben so lange verbogen, bis die gewünschten Technologien konkurrenzfähig erscheinen. Dann entstehen Milliardenkosten für Netze, Reserven und neue steuerbare Kraftwerke. Und weil die Menschen trotzdem nicht schnell genug auf die politisch erwünschten Lösungen umsteigen, soll nun auch noch die nationale Steuerpolitik entsprechende „Preissignale“ liefern.
Berlin darf sich nun wohl lediglich aussuchen, wo es weh tut: weniger Stromsteuereinnahmen im ohnehin angespannten Haushalt, höhere Belastungen für Gasverbraucher oder ein „Kompromiss“, bei dem Gasheizer trotz niedrigerer Stromsteuer noch mehr bezahlen. Nur eines steht bei diesem Brüsseler Klimawahn offenbar nicht zur Debatte: dass der deutsche Bürger die Rechnung am Ende wieder irgendwie übernimmt.






