Kanzlerin Merkels Aussage zu Thüringen-Wahl war verfassungswidrig

Bild: European Peoples Party; Flickr; Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0); https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Wie das Alternativmedium „Junge Freiheit“ gerade erst in einer Eilmeldung bekanntgab, urteilte das deutsche Bundesverfassungsgericht, dass die umstrittene Merkel-Äußerung zur Wahl in Thüringen („Die Wahl muss rückgängig gemacht werden!“) verfassungswidrig war.

Laut Eilmeldung der „Jungen Freiheit“ vom 15. Juni war die Kritik der ehemaligen deutschen Kanzlerin an der Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen verfassungswidrig. Dort wurde der völlig unbescholtene und definitiv politisch nicht rechtsgerichtete FDP-Mann Thomas Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD zum Ministerpräsidenten gewählt. Das war der herrschenden Klasse Deutschlands nicht genehm, Spaltung und Hass standen im Vordergrund. Stattdessen regiert nun in Thüringen Bodo Ramelow von der Partei „Die Linke“, welche sich als Nachfolgepartei der DDR-Einheitspartei „SED“ versteht. Nachdem im Namen der SED eindeutig gemordet wurde, ist diese „Nachwahl“ ein viel größerer Skandal, der aber vom medial und politisch linkstendenziösen System toleriert wurde.

Die AfD hatte gegen die aus demokratischer Sicht unverzeihlichen Aussagen der Kanzlerin geklagt, diese habe unlauter in den Parteienwettbewerb eingegriffen. Merkel äußerte unter anderem das Wort „Unverzeihlich“ und „Die Wahl muss rückgängig gemacht werden!“. Damit brachte sie ihr autoritäres Politikverständnis und die völlige Missachtung demokratischer Prozesse zum Ausdruck. Ganz offenbar hat sich das deutsche Bundesverfassungsgericht der Meinung der AfD angeschlossen. Weitere Informationen sollen folgen.

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