Erstmaliger Nachweis des Impf-Spikeproteins bei einem mutmaßlichen Impftoten

Bildcollage Report24; Bildquellen: Pathologie-Konferenz.de; Hintergrund: Freepik

Besteht ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der einer Person verabreichten Impfung gegen COVID-19 und ihrem mit dieser in zeitlicher Nähe eingetretenen Tod? Die Pathologen Dr. Arne Burkhardt und Dr. Walter Lang konnten nun erstmals Gefäßläsionen und eine auf die Impfung zurückzuführende Herzmuskelentzündung (Myokarditis) bei einem in zeitlicher Nähe zur Impfung Verstorbenen eindeutig nachweisen. Der Nachweis wird nach ersten juristischen Einschätzungen weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir können das Phänomen sehen, aber müssen es noch durch weitergehende Untersuchungen beweisen, führte Dr. Lang sinngemäß in der 1. Pathologie-Konferenz „Tod durch Impfung / Undeklarierte Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe“ am 20. September 2021 aus. In derselben Veranstaltung kündigte Prof. Burkhardt an: „Der zweite Schritt ist jetzt Immunhistologie. Alles, was das Arsenal des Pathologen, Biologen, Materialchemikers hergibt, wird jetzt auf diese Sachen losgelassen, damit wir dann auch die Verbindung tatsächlich belegen können, dass das irgendwo mit Virusbestandteilen zusammenhängt.“

Pathologie-Konferenz – Forschungs-Aufruf an die Wissenschaft

Vorgestellt wurden die Ergebnisse der Obduktionen von damals acht Personen, die „im zeitlichen Zusammenhang“ mit ihrer COVID-Impfung verstorben waren. Die live aus Reutlingen gestreamte Konferenz verstand sich auch als Aufruf an die wissenschaftliche Welt, die beobachteten Phänomene zu erforschen. Ihr Ziel bestand jedoch nicht nur darin, zu erfahren, woran Menschen verstorben sind und etwaige Verbrechen aufzuklären. Ebenso wichtig ist es, dazu beizutragen, jenen, die infolge der COVID-Impfung beeinträchtigt sind, zu helfen und entsprechende Therapien zu entwickeln. Dr. Burkhardt betonte, dass alle Diagnosen gerne zur Verfügung gestellt werden.

Aus dem Mainstream ernteten die engagierten Wissenschaftler nur Hass, Häme und Zensur. Legionen von „Faktencheckern“ arbeiteten sich an den Ergebnissen ab. Sucht man auf Google nach „Pathologie Konferenz“ findet man ausschließlich diese ideologisch gefärbten Hass-Seiten. Alleine das belegt, in welches Wespennest die erfahrenen Experten da gestochen haben – und sie lassen sich nicht entmutigen.

Lesen Sie dazu: Pathologie-Konferenz: Die meisten Geimpften ahnen nicht, wie krank sie jetzt sind und besuchen Sie die Webseite der Pathologie-Konferenz

Tod im Zusammenhang mit Covid-Impfung überwiegend „sehr wahrscheinlich“ und „wahrscheinlich“

In einem Update am 4. Dezember „Stehen Todesfälle und gesundheitliche Schäden nach Impfungen gegen COVID-19 in einem pathologisch nachweisbaren Zusammenhang?“ präsentierten die Pathologen die Fortschritte ihrer Untersuchungen. Zum damaligen Zeitpunkt legten sie sich bei 15 Verstorbenen im Hinblick auf den Tod im Zusammenhang mit der Covid-Impfung folgendermaßen fest:

Diese Menschen waren nicht nur im Krankenhaus bzw. auf der Intensivstation verstorben. Mehrere ereilte der Tod zu Hause, zudem verschieden sie auch am Arbeitsplatz, im Auto oder auf der Straße.

Lesen Sie dazu auch: 2. Pathologie-Konferenz: Impfung ist bei Vorerkrankten normalerweise tödliche Aktion

Erstmaliger Nachweis des Impf-Spikeproteins bei einer nach der Impfung gegen Covid-19 verstorbenen Person

In einer Meldung vom 17. Januar 2022 berichten die Pathologen nun wie folgt (Hervorhebungen durch Redaktion):

Der Verdacht, dass das durch die „Impfung“ gegen Covid-19 im Körper gebildete Spike-Protein für die pathologisch festgestellten Entzündungen und Läsionen von Gefäßen verantwortlich sein könnte, konnte jetzt erstmals immunhistologisch bestätigt werden.

Den Pathologen Prof. Arne Burkhardt und Prof. Walter Lang ist es mit ihrem Team gelungen, das Impf-Spike-Protein in den Gefäßen einer 4 Monate nach der „Impfung“ verstorbenen Person, bei der Gefäßläsionen und auch eine impfinduzierte Myokarditis vorlagen, sicher nachzuweisen. Der Nachweis ist gelungen durch einen für das Spike-Protein spezifischen Antikörper mittels konventioneller Immunhistochemie auf den Gewebeschnitten.

Die geschilderte Nachweismethode kann auf alle Organ- und Zellschäden übertragen werden, bei denen sich auffällige pathologische Befunde nach „Impfung“ gegen Covid-19 zeigen. Daraus folgt: Aus ethischen, rechtsstaatlichen und wissenschaftlichen Gründen müssen ab sofort alle histopathologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit Schäden aufgrund einer „Impfung“ gegen Covid-19 um diese Methode ergänzt werden.  

Reutlingen, 17.01.2022
Prof. Dr. Arne Burkhardt
Prof. Dr. Walter Lang

https://pathologie-konferenz.de/
Telegram-Kanal: @PathologieKonferenz

Sensation mit weitreichende Konsequenzen

2020news, ein Nachrichtenkanal, der eng mit der Stiftung Corona Ausschuss zusammenarbeitet, welche wiederum die Pathologie-Konferenz in wesentlichem Ausmaß unterstützt, schreiben in ihrem Artikel Sensation: Spike-Impfschäden endlich eindeutig nachweisbar! bzgl. dieses entscheidenden Durchbruchs wie folgt (Hervorhebungen durch Redaktion):

Die Erkenntnisse der Pathologen sind unter einer Vielzahl von Aspekten bemerkenswert. Zum einen bieten sie erste Ansatzpunkte, um den Wirkmechanismus der „Impfstoffe“ im Körper besser zu verstehen. Daraus können sich Behandlungsmöglichkeiten für Impfgeschädigte ergeben

Die Nachweismöglichkeiten zwingen nun aber auch die Behörden und Herstellerfirmen, sich mit der Gefährlichkeit der „Impfstoffe“ näher auseinanderzusetzen anstatt alle Schädigungen weiterhin als inexistent, eingebildet, zufällig entstanden, in jedem Fall aber unverbunden mit der „Impfung“ darzustellen. Vor diesem Hintergrund muss auch die Option eines Impfstopps geprüft werden, bis eine intensivere Aufklärung der Zusammenhänge erfolgt ist. 

Letztlich stellen sich nun aber auch ganz konkrete Fragen der Haftbarkeit der Impfärzte, der Impfzentren, der Herstellerfirmen. 

Wenn nun die Kausalität der Impfung für die Schädigungen durch die Impf-Spikeproteine medizinisch nachgewiesen werden kann, dann wirkt sich bei den Ärzten die Tatsache, dass eine unzureichende Impfaufklärung erfolgt ist, haftungsbegründend aus. Die Aufklärung ist regelmässig völlig unzureichend, das ständig verwendete Formular des RKI verschweigt wesentliche Aspekte wie z.B. die Tatsache, dass die „Impfstoffe“ wegen der kurzen Studiendauer nur eine bedingte Zulassung haben. 

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