Während der Corona-Jahre machte die Politik gewöhnliche Bürger zu Kontrolleuren, Zuträgern und Vollstreckern staatlicher Zwangsmaßnahmen. Arbeitgeber überprüften ihre Mitarbeiter, Ärzte sortierten Patienten nach dem Impfstatus, Nachbarn schwärzten einander an und Familien verbannten ihre eigenen Angehörigen vom Weihnachtstisch. Psychologische Studien zeigen, warum Menschen bereitwillig andere bestrafen, wenn der Staat ihnen die passende moralische Rechtfertigung liefert – und weshalb so viele Mitmacher bis heute nichts von ihrer Verantwortung wissen wollen.
Es war gegen 23 Uhr, als es an einer Wohnungstür in Zürich klingelte. Eine 35-jährige Frau hatte während des Lockdowns einige Gäste eingeladen. Nun stand ein Polizist vor der Tür, bat um Einlass und sah sich in den Zimmern um. Er zählte die Anwesenden und überprüfte, ob die Gesellschaft die geltenden Corona-Vorschriften einhielt. Ein Nachbar hatte die Zusammenkunft anonym gemeldet und dem Beamten offenbar sogar die Haustür geöffnet. Einen Verstoß stellte der Polizist nicht fest. Geblieben ist die Erkenntnis, dass bereits ein neugieriger Nachbar ausreichte, um ganz in DDR-Manier die Staatsgewalt bis ins Wohnzimmer zu holen.
Der Schweizer „Blick“ berichtete im Dezember 2020 über den Fall und beschrieb, wie eifrig selbst ernannte Hilfssheriffs in der Corona-Zeit ihre Mitmenschen bei den Behörden meldeten. Aus Schaffhausen hieß es, viele Hinweise hätten sich nicht bestätigt; teilweise habe es sich sogar um „persönliche Diffamierungen“ gehandelt. Trotzdem erklärte die Zürcher Soziologin Katja Rost unverblümt: „Wir brauchen Denunzianten, weil sie die sozialen Normen aufrecht erhalten.“ Plötzlich galt derjenige, der seine Nachbarn anschwärzte, als wichtiger Helfer im Kampf für die staatlich verordnete Ordnung. Der Denunziant brauchte sich nicht länger zu schämen. Er durfte sich als besonders verantwortungsbewusster Bürger fühlen.
Auch in Österreich blühte das Anschwärzen. In Vorarlberg gingen Anfang 2021 durchschnittlich fünf Meldungen pro Tag ein. Bis Anfang April hatten Bürger bereits 531 angebliche Corona-Verstöße gemeldet, die meisten anonym. Sie beschwerten sich über private Zusammenkünfte, fehlenden Abstand und Spaziergänge nach 20 Uhr. Die Polizei musste jedem Hinweis nachgehen, selbst wenn die Beamten hinterher keinen Regelbruch feststellen konnten. Allein im März 2021 führte die österreichische Polizei zusätzlich rund 94.000 Quarantänekontrollen durch. Für den Rest sorgten die vielen freiwilligen Aufpasser, die hinter jeder Wohnungstür und auf jedem Gehweg eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit witterten.
In Deutschland erleichterte die Stadt Essen ihren Bürgern das Anschwärzen mit einem eigenen Onlineformular. Wer einen angeblichen Corona-Verstoß beobachtete, konnte Ort, Datum, Uhrzeit und Art des Vorfalls eintragen. Die Stadt erlaubte sogar das Hochladen von Fotografien, während die Angaben zur eigenen Person freiwillig blieben. Ein Bürger konnte folglich fremde Menschen ablichten und bei der Behörde melden, ohne selbst seinen Namen preiszugeben. Erst nach öffentlicher Empörung strich die Verwaltung die Möglichkeit, Bilder hochzuladen. Anonymes Denunzieren blieb trotzdem erlaubt. Für die Corona-Diktatur brauchte es keinen Spitzeldienst mit Ausweis und Dienstrang. Ein Internetanschluss und ein missgünstiger Nachbar reichten völlig aus.
Die Regierung machte den Denunzianten zum Vorzeigebürger
Niedersachsens damaliger Ministerpräsident Stephan Weil rief die Bevölkerung im November 2020 ausdrücklich dazu auf, Corona-Verstöße zu melden. Der SPD-Politiker wusste durchaus, welche Assoziationen ein solcher Aufruf weckte. „Bin ich jetzt eine Petze oder gar ein Denunziant?“, fragte er und schob gleich die moralische Entlastung hinterher: Im Augenblick gehe es schließlich „um richtig viel“. Wer seine Mitmenschen anschwärzte, sollte sich also als Lebensretter betrachten. Der Staat gab die Regeln vor, erklärte ihre Missachtung zur Gefahr für alle anderen und wartete darauf, dass die Bürger ihre Nachbarn gefälligst selbst überwachten.
Früher galt der neugierige Nachbar, der andere wegen alltäglicher Angelegenheiten bei der Polizei meldete, als unangenehmer Zeitgenosse. Während der Corona-Zeit bekam er plötzlich Rückendeckung von Politikern, Behörden und Medien. Der Spaziergänger nach der Ausgangssperre, die Familie mit zu vielen Weihnachtsgästen und der Mann ohne Maske im Treppenhaus standen unter Generalverdacht. Wer sie meldete, konnte sich einreden, im Dienst der Gemeinschaft zu handeln. Persönliche Zurückhaltung, Privatsphäre und ein Mindestmaß an Anstand mussten hinter der neuen Corona-Moral zurückstehen.
Damit entstand ein System, das weit über die eigentliche Strafverfolgung hinausreichte. Die Bevölkerung sollte nicht lediglich die staatlichen Vorschriften befolgen. Sie sollte deren Einhaltung auch bei anderen kontrollieren, Verstöße melden und Abweichler gesellschaftlich unter Druck setzen. Aus Nachbarn entstanden Aufpasser, aus Kollegen Kontrolleure und aus Freunden moralische Richter. Die Regierung brauchte dafür nicht überall eigene Beamte aufzustellen. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung übernahm diese Arbeit in bester Blockwartmanier auch noch völlig kostenlos.
Der Chef kontrollierte, der Kellner sortierte
Am 24. November 2021 führte Deutschland bundesweit 3G am Arbeitsplatz ein. Beschäftigte durften ihren Betrieb nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder aktuell getestet waren. Arbeitgeber mussten die Nachweise ihrer Mitarbeiter kontrollieren und insbesondere die Testergebnisse täglich dokumentieren. Gleichzeitig erlaubte die Bundesregierung ihnen, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erheben. Eine persönliche Gesundheitsentscheidung, die den Chef früher überhaupt nichts anging, wurde plötzlich zur Eintrittskarte für den eigenen Arbeitsplatz. Wer keine Genspritze wollte, musste seine Entscheidung jeden Morgen vor Vorgesetzten, Personalverantwortlichen und Kollegen rechtfertigen.
Österreich hatte bereits am 1. November 2021 eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz eingeführt. Während einer Übergangsfrist bis Mitte November konnten Beschäftigte anstelle eines Nachweises zunächst eine FFP2-Maske tragen. Danach mussten Arbeitgeber wirksame Kontrollen organisieren: Stichproben, Schwerpunktkontrollen, Aushänge und Belehrungen. Wer als Unternehmer seiner Kontrollpflicht nicht nachkam, riskierte bis zu 3.600 Euro Verwaltungsstrafe. Arbeitnehmer mussten mit bis zu 500 Euro rechnen. Die Regierung bedrohte folglich beide Seiten und sorgte dafür, dass der Betrieb seine Belegschaft aus Angst vor Strafen selbst überwachte.
Auch die Schweiz beteiligte sich an der großen gesellschaftlichen Sortierung. Ab dem 13. September 2021 galt in Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Gleichzeitig erlaubte der Bundesrat Arbeitgebern, das Covid-Zertifikat für betriebliche „Schutzmaßnahmen“ heranzuziehen. Kellner, Türsteher, Veranstalter und Personalabteilungen kontrollierten fortan Gesundheitsnachweise, als gehörte dieser Zugriff auf persönliche Daten schon immer zu ihren Aufgaben. Aus dem Restaurantbesuch wurde eine Gesinnungsprüfung, aus dem Theaterabend ein behördlich überwachter Zugangstest und aus dem Chef ein verlängerter Arm des Corona-Staates.
Jede Kontrolle bestätigte gleichzeitig die politische Erzählung. Wenn der Wirt den ungeimpften Gast abwies, musste von diesem Menschen schließlich eine besondere Gefahr ausgehen. Wenn der Arbeitgeber den Kollegen ohne aktuellen Test nach Hause schickte, konnte dieser ja schwerlich harmlos sein. Die Corona-Politik baute ihre Vorschriften in den Alltag ein, und der umgebaute Alltag lieferte anschließend den scheinbaren Beweis für ihre Notwendigkeit. Wer durch das Raster fiel, stand bald nicht mehr nur vor einer verschlossenen Tür. Er stand vor einer ganzen Gesellschaft, die ihm die Zugehörigkeit absprach.
Melde deinen Mitarbeiter – oder zahle selbst
Im deutschen Gesundheitswesen trieb die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht diese Entwicklung auf die Spitze. Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen mussten bis zum 15. März 2022 einen Impf- oder Genesenennachweis beziehungsweise ein ärztliches Attest vorlegen. Fehlte ein passendes Dokument, musste die Einrichtungsleitung die betreffende Person beim Gesundheitsamt melden. Für neue Mitarbeiter ohne entsprechenden Nachweis galt ab dem 16. März sogar ein gesetzliches Beschäftigungsverbot.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages dokumentierten, welche Angaben Arbeitgeber an die Behörden übermitteln mussten: Name, Geburtsdatum, Anschrift und weitere personenbezogene Daten. Anschließend konnte das Gesundheitsamt zusätzliche Nachweise verlangen, eine ärztliche Untersuchung anordnen und ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Einrichtungsleiter, die ihre Mitarbeiter nicht, verspätet oder unvollständig meldeten, begingen selbst eine Ordnungswidrigkeit. Der Staat verpflichtete Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime damit ausdrücklich, eigene Beschäftigte an die Behörden auszuliefern. Wer seine Mitarbeiter schützen wollte, musste selbst mit Konsequenzen rechnen.
Die Behauptung, geimpfte Beschäftigte könnten andere Menschen nicht anstecken, war zu diesem Zeitpunkt längst zusammengebrochen. Bereits im Juli 2021 hatte die amerikanische Gesundheitsbehörde CDC einen Corona-Ausbruch dokumentiert, bei dem ein großer Teil der erfassten Fälle auf Menschen entfiel, die nach amtlicher Definition als „vollständig geimpft“ galten. Bei geimpften und ungeimpften testpositiven Personen lagen die gemessenen PCR-Zykluswerte auf einem ähnlichen Niveau. Trotzdem verlangten deutsche Behörden noch im Frühjahr 2022, ungeimpfte Pflegekräfte zu melden und sie gegebenenfalls aus ihrem Beruf zu drängen. Die Corona-Diktatur hielt an ihrer politischen Säuberungsaktion fest, obwohl ihr eigener angeblicher Fremdschutz längst keinen Bestand mehr hatte.
Hinzu kam finanzieller Druck. Am 22. September 2021 beschlossen die deutschen Gesundheitsminister, Ungeimpften spätestens ab dem 1. November grundsätzlich keine staatliche Verdienstausfallentschädigung mehr zu gewähren, wenn Behörden sie als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer in Quarantäne schickten. Die Grundlage lieferte § 56 Absatz 1 Satz 4 des Infektionsschutzgesetzes. Weil eine öffentlich empfohlene Impfung die Absonderung angeblich verhindert hätte, sollten die Betroffenen ihren Lohnausfall selbst tragen. Der Staat sperrte Menschen ein und erklärte ihnen anschließend, sie hätten ihre wirtschaftlichen Probleme gefälligst selbst verschuldet.
In Österreich bekamen sogar Arbeitslose die Schraube zu spüren. Das Arbeitsministerium erklärte gegenüber dem Arbeitsmarktservice, dass Arbeitslosengeld gesperrt werden könne, wenn jemand einen angebotenen Arbeitsplatz wegen einer vom Arbeitgeber verlangten Corona-Impfung ablehnte. Das AMS durfte den Impfstatus selbst nicht erheben. Dafür konnten Unternehmen melden, dass ein Bewerber die Genspritze verweigert hatte. Der Arbeitgeber lieferte die Information, die Behörde verhängte die Sanktion, und am Ende durfte der Arbeitslose überlegen, ob seine körperliche Selbstbestimmung wichtiger war als das Essen auf dem Tisch. Das war die „Freiwilligkeit“ auf österreichische Art.
Nur zehn Minuten Zeit für die falschen Patienten
Selbst vor der medizinischen Grundversorgung machte der Ausgrenzungswahn nicht halt. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg bezeichnete die „Impfverweigerung“ in einem Schreiben an mehr als 20.000 Ärzte und Psychotherapeuten als „frech und gesellschaftlich inakzeptabel“. Die Standesorganisation erklärte, Corona und Impfen seien keine Privatsache mehr, sobald angeblich andere Menschen gefährdet würden. Dass auch Geimpfte das Virus weitergeben konnten, interessierte bei dieser moralischen Abrechnung herzlich wenig.
Die Vereinigung wusste zwar, dass für allgemeine 2G- oder 3G-Vorgaben in Arztpraxen keine ausreichende Rechtsgrundlage bestand. Ihren Mitgliedern präsentierte sie trotzdem gleich den passenden Umweg: getrennte Sprechstunden. Als Beispiel nannte sie eine reguläre 3G-Sprechstunde von 8 bis 18 Uhr und eine Sprechstunde für Menschen ohne 3G-Nachweis von 7 bis 7.10 Uhr. Wer seinen Impfstatus nicht offenlegen wollte, konnte ebenfalls in dieses Sonderfenster abgeschoben werden. Zehn Minuten am frühen Morgen für die Unerwünschten, zehn Stunden für den Rest. So stellte sich eine ärztliche Standesorganisation offenbar ihre gesellschaftliche Verantwortung vor.
Auch psychotherapeutische Behandlungen sollten unter diese Logik fallen. Menschen, die bereits unter Isolation, Angstzuständen und den Folgen der Corona-Zwangsmaßnahmen litten, sollten ihre Hilfe nur erhalten, wenn sie das gewünschte Zertifikat vorweisen konnten. Der Staat und seine medizinischen Helfer erzeugten erst psychische Belastungen und machten anschließend selbst deren Behandlung von der Bereitschaft abhängig, sich der Corona-Ordnung zu unterwerfen. Wer gesundheitliche Hilfe brauchte, sollte vorher seine politische Zuverlässigkeit nachweisen.
Der damalige Leiter des Berliner Corona-Krisenstabes, Mark Seibert, brachte diese Haltung im November 2021 besonders offen auf den Punkt: „Für die Ungeimpften muss die Luft dünner werden.“ Anschließend verlangte er ihren Ausschluss aus Gastronomie, Bahn, Freizeiteinrichtungen, Museen, Theatern, Kinos, Flugzeugen und Weihnachtsmärkten. Der Bürger sollte seine Entscheidung gegen die Genspritze jeden Tag an möglichst vielen Stellen zu spüren bekommen. Die gesamte Gesellschaft verwandelte sich in ein Druckmittel gegen jene, die weiterhin selbst über ihren Körper entscheiden wollten.
Warum Menschen fremde Regelbrecher bestrafen
Die Verhaltensökonomen Ernst Fehr und Urs Fischbacher untersuchten bereits 2004, warum Menschen andere selbst dann bestrafen, wenn sie persönlich gar keinen Schaden erlitten haben. In ihrer in Evolution and Human Behavior veröffentlichten Studie „Third-party Punishment and Social Norms“ beobachteten Versuchspersonen, wie andere Teilnehmer gegen eine Verteilungs- oder Kooperationsnorm verstießen. Anschließend konnten sie den vermeintlichen Regelbrecher bestrafen. Dafür mussten sie eigenes Geld einsetzen, obwohl ihnen die Bestrafung keinerlei finanziellen Vorteil brachte.
Trotzdem griffen viele Versuchspersonen ein. Fast zwei Drittel bestraften Verstöße gegen die Verteilungsnorm, bei der Kooperationsnorm waren es je nach Versuch bis zu rund 60 Prozent. Je stärker die Teilnehmer den Regelbruch empfanden, desto härter sanktionierten sie den Verantwortlichen. Negative Gefühle und moralische Vorstellungen von Fairness spielten dabei eine wesentliche Rolle. Die Menschen waren bereit, eigene Kosten auf sich zu nehmen, um eine gesellschaftliche Norm durchzusetzen, obwohl sie selbst überhaupt nicht unmittelbar betroffen waren.
Die Corona-Politik nutzte diesen menschlichen Reflex schamlos aus. Sie erklärte den Maskenlosen zum Gefährder, den Spaziergänger zum Regelbrecher und den Ungeimpften zum unsolidarischen Trittbrettfahrer. Anschließend wartete sie darauf, dass die Umgebung die Bestrafung übernahm. Der Nachbar meldete die Familienfeier, der Kollege verlangte strengere Kontrollen und der Gastwirt schickte Kunden ohne passendes Zertifikat nach Hause. Keiner dieser Menschen musste selbst unmittelbar geschädigt sein. Das Gefühl, eine höhere gesellschaftliche Ordnung zu verteidigen, lieferte bereits den nötigen Antrieb.
Viele selbst ernannte Corona-Wächter verloren dabei sogar etwas: Zeit, Freundschaften, familiären Frieden oder zahlende Kunden. Trotzdem setzten sie ihre Mitmenschen unter Druck. Denn sie hatten gelernt, den angeblichen Regelverstoß als Angriff auf die Gemeinschaft zu betrachten. Wer einen Ungeimpften abwies oder eine private Feier meldete, durfte sich als Kämpfer für das Gemeinwohl fühlen. Die Bestrafung wurde zum moralischen Selbstzweck.
Schikane im Namen der Solidarität
Der Psychologe Albert Bandura beschrieb 1999, wie Menschen anderen Schaden zufügen können, ohne ihr eigenes moralisches Selbstbild zu beschädigen. In seiner in der Personality and Social Psychology Review veröffentlichten Arbeit „Moral Disengagement in the Perpetration of Inhumanities“ untersuchte er die Mechanismen, mit denen Menschen fragwürdiges Verhalten rechtfertigen, beschönigen und von ihrer persönlichen Verantwortung abtrennen.
Einer dieser Mechanismen besteht darin, eine Handlung mit einem angeblich höheren Ziel zu rechtfertigen. Wer erklärt, die Gemeinschaft schützen zu wollen, kann andere plötzlich ausschließen und sich dabei trotzdem für anständig halten. Hinzu kommt die passende Sprache: Aus Schikane wird eine „Schutzmaßnahme“, aus Gesundheitskontrolle eine „Nachweispflicht“ und aus beruflicher Ausgrenzung eine notwendige „Konsequenz“. Die Opfer verschwinden hinter bürokratischen Begriffen, während die Täter ihre Handlungen als Ausdruck von Verantwortung verkaufen.
Ein weiteres Mittel ist die Verschiebung der Zuständigkeit. Der Gastwirt beruft sich auf die Verordnung, der Arbeitgeber auf die Behörde, die Behörde auf das Gesetz und der Politiker auf seine handverlesenen „Experten“. Jeder behauptet, er erfülle lediglich seine Aufgabe. Gleichzeitig landet die Schuld beim Betroffenen: Der ungeimpfte Mitarbeiter hätte sich ja spritzen lassen können. Die ausgeladene Schwester hätte nur den richtigen Nachweis gebraucht. Der Patient ohne Zertifikat müsse eben früher zur Sprechstunde erscheinen. Am Ende fühlt sich niemand verantwortlich, obwohl eine ganze Kette von Entscheidungen einen Menschen aus seinem gewohnten Leben drängt.
Die Corona-Diktatur gab ihren freiwilligen Vollstreckern damit die passende moralische Ausrede. Ein Nachbar durfte denunzieren, ein Vorgesetzter drohen, ein Arzt Patienten aussortieren und ein Familienmitglied die eigenen Verwandten vor die Tür setzen. Alles geschah angeblich im Dienst der Solidarität. Je stärker die Beteiligten an ihre eigene moralische Überlegenheit glaubten, desto leichter konnten sie das Leid der Ausgeschlossenen ignorieren. Wer sich für einen Lebensretter hält, muss sich mit den Folgen seiner Schikanen nicht mehr befassen.
Als die Familie zur privaten 2G-Zone wurde
Wie tief die staatlich angeheizte Spaltung in den Alltag eindrang, dokumentiert die 2024 in der Österreichischen Zeitschrift für Soziologie veröffentlichte Studie „Geimpft, Genesen, Exkludiert? Die Bedeutung der Impfung für den Familienalltag im Verlauf der COVID-19 Pandemie„. Petra Dirnberger, Daniela Schimek und Ulrike Zartler untersuchten 72 Interviews mit 24 österreichischen Eltern. Die Gespräche erstreckten sich über drei Erhebungswellen zwischen dem Frühjahr 2021 und dem Frühjahr 2022.
Die Forscher beschrieben Familienmitglieder und befreundete Kinder, die wegen ihres fehlenden 2G-Nachweises keine Einladung mehr erhielten oder kurzfristig wieder ausgeladen wurden. Manche Familien führten privat sogar strengere Vorschriften ein, als der Staat verlangte: Während rechtlich ein 3G-Nachweis genügt hätte, galt im Wohnzimmer plötzlich die selbst verordnete 2G-Regel. Eltern, Schwiegereltern, Großeltern und Freunde sortierten ihre Kontakte nach Impfstatus. Wo früher persönliche Nähe und familiäre Verbundenheit zählten, entschied nun die Frage nach der Genspritze.
Ein Jugendlicher wollte sich spritzen lassen, damit ihn seine Mitschüler nicht als Außenseiter behandelten. Andere Befragte schilderten, wie Verwandte unter Tränen auf eine Impfung drängten oder ungeimpfte Familienmitglieder den Kontakt einschränkten, um weiteren Vorwürfen zu entgehen. Die staatliche Kampagne griff damit tief in Beziehungen ein, die eigentlich Schutz vor gesellschaftlichem Druck bieten sollten. Aus der Familie wurde eine weitere Kontrollinstanz, aus persönlicher Sorge ein Hebel für medizinischen Gehorsam.
Eine gewichtete MDR-Onlinebefragung mit mehr als 27.000 Teilnehmern aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zeichnete im Dezember 2021 ein ähnliches Bild. In Familien mit unterschiedlichem Impfstatus berichteten 45 Prozent von Diskussionen und elf Prozent von offenem Streit. Ein Viertel erklärte, man sehe sich seltener; 19 Prozent wollten wegen der Differenzen ganz auf ein gemeinsames Weihnachtsfest verzichten. Eine Teilnehmerin verkündete ohne jede Scham: „In unserer Wohnung gilt die 2G-Regel! Ungeimpfte haben keinen Zutritt!“ Die staatliche Vorschrift hatte inzwischen den heimischen Esstisch erreicht.
Der Sozialpsychologe Kipling Williams zeigte bereits 2007 in seiner im Annual Review of Psychology veröffentlichten Übersichtsarbeit „Ostracism„, wie schwer gesellschaftliche Ausgrenzung Menschen treffen kann. Wer aus einer Gruppe ausgeschlossen wird, verliert das Gefühl von Zugehörigkeit, Selbstwert, persönlicher Kontrolle und gesellschaftlicher Bedeutung. Schon kleine Formen der Zurückweisung können Schmerz, Wut und Unsicherheit auslösen. Hält die Ausgrenzung länger an, ziehen sich Betroffene zurück oder versuchen verzweifelt, die verlorene Anerkennung zurückzugewinnen.
Die Corona-Politik griff diese menschlichen Bedürfnisse gleichzeitig an mehreren Stellen an. Wer die Genspritze ablehnte, verlor den Zugang zu Restaurants, Veranstaltungen und Teilen des öffentlichen Lebens. Am Arbeitsplatz drohten tägliche Kontrollen, im Freundeskreis moralische Vorwürfe und in der Familie die nächste Ausladung. Eine Geldstrafe lässt sich bezahlen, ein Polizeieinsatz endet irgendwann. Die Angst, seinen Beruf, seine sozialen Kontakte und die eigene Familie zu verlieren, begleitet einen Menschen dagegen jeden Tag. Der Staat brauchte niemanden persönlich zur Spritze zu zerren. Er musste nur dafür sorgen, dass die Umgebung den Druck übernahm.
Warum die Mitmacher ihre Verantwortung nicht eingestehen
Leon Festinger und James Carlsmith untersuchten 1959, wie Menschen reagieren, wenn ihr öffentliches Verhalten der eigenen Erfahrung widerspricht. Für ihre im Journal of Abnormal and Social Psychology veröffentlichte Studie „Cognitive Consequences of Forced Compliance“ ließen sie Versuchspersonen eine langweilige Tätigkeit erledigen. Anschließend sollten die Teilnehmer einem anderen Menschen erzählen, die Aufgabe sei interessant gewesen. Einige erhielten dafür 20 Dollar, andere lediglich einen Dollar.
Später bewerteten gerade jene Teilnehmer die langweilige Tätigkeit positiver, die für ihre Behauptung nur einen Dollar bekommen hatten. Wer 20 Dollar erhielt, konnte sich leicht erklären, warum er die Wahrheit verdreht hatte: Er bekam dafür ausreichend Geld. Wer dagegen nur einen Dollar erhielt, musste den Widerspruch zwischen eigener Erfahrung und öffentlicher Aussage anders auflösen. Also rückte das persönliche Urteil näher an die zuvor vertretene Behauptung heran.
Auch die Corona-Zeit hinterließ zahllose Menschen, die ihr eigenes Verhalten verteidigen müssen. Wer monatelang Zertifikate kontrollierte, Kollegen meldete, Nachbarn anschwärzte oder Familienmitglieder ausschloss, steht bei einer ehrlichen Aufarbeitung vor einer unangenehmen Frage: Was sagt es über mich aus, wenn all diese Schikanen weder notwendig noch gerechtfertigt waren? Wer darauf eine ehrliche Antwort gibt, muss seine eigene Rolle neu bewerten. Für viele Mitmacher ist es daher bequemer, weiterhin die alten Parolen zu verteidigen und die Schuld erneut bei den Ausgegrenzten abzuladen.
Der ungeimpfte Kollege habe die Spannungen schließlich selbst verursacht. Die ausgeladene Schwester hätte sich einfach nur spritzen lassen müssen. Der gemeldete Nachbar hätte doch nur die Vorschriften befolgen sollen. So retten die Beteiligten ihr eigenes Selbstbild, während die Opfer weiterhin für das Unrecht geradestehen sollen, das andere ihnen angetan haben. Aus der früheren Parole „Schütze andere“ wird nachträglich die Rechtfertigung: Ich hatte ja keine Wahl.
Doch eine Wahl hatten viele von ihnen durchaus. Manche Wirte verzichteten auf Schikanen, Arbeitgeber schützten ihre Mitarbeiter, Ärzte behandelten Patienten unabhängig vom Impfstatus und Familien ließen sich nicht auseinanderdividieren. Andere machten begeistert mit, verlangten noch strengere Vorschriften, meldeten Nachbarn, drängten Kollegen aus ihrem Beruf und sperrten Angehörige vor der eigenen Haustür aus. Sie kannten die Folgen ihres Handelns. Sie wollten sie nur nicht sehen.
Die Corona-Diktatur lebte von dieser Bereitschaft, staatliche Vorgaben in den privaten Alltag hineinzutragen und persönliche Verantwortung hinter Vorschriften, Schlagworten und angeblicher Solidarität zu verstecken. Politiker lieferten die Regeln, Behörden die Drohungen und Medien die moralische Begleitmusik. Doch ohne die vielen eifrigen Mitmacher hätten sie niemals dieselbe Kontrolle über Betriebe, Familien und Nachbarschaften erreicht. Warum sich trotzdem Millionen Menschen weigerten, bei diesem gesellschaftlichen Ausgrenzungswahn mitzumachen, darum geht es im siebten und letzten Teil.





