Im Mai 2025 setzte ein Mann, ein damals 50-jähriger Syrer, in Goslar (Niedersachsen) seine schlafende Ehefrau mit Brandbeschleuniger in Brand. Die Frau starb wenige Stunden später qualvoll an ihren schweren Verletzungen. Er kassierte wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe – sah das aber nicht ein und legte Revision ein. Immerhin: Der 6. Strafsenat des BGH in Leipzig hat das lebenslange Mordurteil des Landgerichts Braunschweig nun bestätigt.
Das Verbrechen des Mannes ist in seiner Grausamkeit und Heimtücke kaum zu überbieten: Nach den Feststellungen der Gerichte übergoss der Syrer mitten in der Nacht seine Ehefrau, während sie schlief, mit einem Gemisch aus Benzin und flüssigem Grillanzünder und setzte sie in Brand – das Opfer hatte nie eine Chance. Die 40-jährige Frau erwachte, stand sofort in Flammen und sprang aus dem Schlafzimmerfenster. Dabei stürzte sie rund vier Meter in die Tiefe auf eine Rasenfläche. Dort blieb sie weiterhin brennend, bei vollem Bewusstsein und vor Schmerzen schreiend, einige Minuten liegen.
Wegen des Brandes hatte der Mann dafür gesorgt, dass die drei Söhne und eine behinderte Tochter rechtzeitig aus dem Haus ins Freie gelangten. Draußen hörte der älteste Sohn Rufe seines Namens und wurde dadurch auf seine brennende Mutter aufmerksam. Er eilte zu ihr und erstickte die Flammen.
Die Frau, ebenfalls aus Syrien, erlitt Brandverletzungen an 90 bis 100 Prozent der Körperoberfläche sowie Knochenbrüche durch den Sturz. Sie starb wenige Stunden später im Krankenhaus an den Folgen der Tat. Das Landgericht Braunschweig sah die Mordmerkmale der Heimtücke, der Grausamkeit und der Verwendung gemeingefährlicher Mittel als erfüllt an.
Als mutmaßliches Motiv nannte das Gericht Eifersucht. Der Verurteilte soll geglaubt haben, dass seine Frau ihn betrügt. Vor Gericht äußerte er sich dazu nicht. Die Kammer verurteilte ihn wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren weitgehend ausgeschlossen.
Der Verurteilte sah das aber nicht ein: Der Syrer legte gegen das Urteil Revision ein. Der Bundesgerichtshof prüfte die Entscheidung umfassend auf formelle und materielle Rechtsfehler und fand keine. Das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 9. Januar 2026 ist damit rechtskräftig.
Im besten Deutschland muss man bei derartigen Gerichtsentscheidungen schon fast erleichtert sein, denn selbst bei barbarischsten Taten fallen Richter immer wieder mit schockierender Milde gegenüber migrantischen Tätern auf. In diesem Fall musste der älteste Sohn seine Mutter brennend vorfinden und die Flammen löschen, ohne sie noch retten zu können. Dass der Syrer sich durch das Urteil noch ungerecht behandelt fühlte, sagt wohl alles.





