Grausames Tötungs-Video im Web: Richterin spricht vier Katzen-Killer frei

Symbolbild: KI

Sie filmten, wie sie einen Kater minutenlang zu Tode quälten, stellten das Video dann ins Web – und wurden jetzt in Innsbruck freigesprochen: Die vier Angeklagten gaben vor Gericht an, den Kater bereits schwer verletzt am Straßenrand gefunden zu haben und ihn von seinen Leiden befreit zu haben.

Die vier jungen Männer im Alter von 16, 19, 21 und 25 Jahren aus dem Bezirk Kitzbühel wurden vom Vorwurf der Tierquälerei gemäß § 222 Strafgesetzbuch freigesprochen, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Die Verhandlung fand auf Antrag der Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Fall hatte Ende April 2026 ganz Österreich und darüber hinaus erschüttert: Ein Video, das rasch viral ging, zeigte, wie die Angeklagten in Brixen im Thale den Kater „Schmotzer“ töteten. Einer der Männer, ein gelernter Metzger, setzte ein Bolzenschussgerät ein. Als das Tier zuckte, wurde mit einer Schneeschaufel nachgeschlagen und schließlich ein Messerschnitt gesetzt. Die Szene wurde von einem der Beteiligten gefilmt und online gestellt – begleitet von Gelächter und Kommentaren, die in den sozialen Netzwerken massive Empörung, Hasspostings und Morddrohungen auslösten. Für zwei Beschuldigte hatte das dann Folgen: Einer verlor seinen Arbeitsplatz, ein anderer wurde aus einem Krampusverein ausgeschlossen.

In der Urteilsbegründung stützte sich die Richterin maßgeblich auf die Aussagen der Angeklagten und auf das Gutachten eines veterinärmedizinischen Sachverständigen. Die jungen Männer gaben an, den Kater bereits schwer verletzt am Straßenrand aufgefunden zu haben und ihn lediglich von seinem Leiden erlösen zu wollen. Der Metzger habe deshalb das Bolzenschussgerät geholt, um das Tier bewusstlos zu machen und anschließend schmerzlos zu töten.

Das Gericht akzeptierte diese Darstellung und sah deshalb den Tatbestand der „Mutwilligkeit“ des Tötens nicht erfüllt. Auch die objektive Seite einer rohen Misshandlung oder der Zufügung unnötiger Qualen sei nicht nachgewiesen. Die nach dem Bolzenschuss beobachteten Zuckungen seien laut Sachverständigem möglicherweise unwillkürliche, vom Rückenmark und Hirnstamm gesteuerte Reflexe gewesen und nicht zwingend Ausdruck von Schmerz oder Bewusstsein. „Daraus folgt, dass nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, ob der Kater nach Durchführung des Bolzenschusses noch Schmerzen empfunden hat“, hieß es in der Begründung des Landesgerichts. Die Richterin bemerkte zudem, dass der Einsatz eines Bolzenschussgeräts eher gegen die Absicht einer Quälerei spreche.

Einer der Angeklagten erhielt lediglich wegen des zusätzlichen Vorwurfs der Nötigung – er soll jemanden bedroht haben, der die Polizei rufen wollte – eine Diversion mit zweijähriger Probezeit.

Die Freisprüche sorgen für massive Kritik: Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten erklärte, das Urteil sei „völlig unverständlich“ und sende ein fatales Signal, es stelle einen „Freibrief für künftige Tierquälereien“ dar. Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck verwies auf das Bundestierschutzgesetz, wonach Tiere nicht ohne „vernünftigen Grund“ getötet werden dürfen. Ein solcher Grund sei nicht automatisch gegeben, nur weil ein Tier verletzt aufgefunden werde. Warum das Tier nicht zu einem Tierarzt gebracht, sondern vor laufender Kamera getötet worden sei, bleibe unverständlich.

Auch die SPÖ-Landtagsabgeordnete und Tierschutzsprecherin Claudia Hagsteiner forderte gesetzliche Verschärfungen: Unabhängig vom Einzelfall sei die Stärkung des Tierschutzes „ein Muss“. Auch in den sozialen Medien wird mit Empörung auf die Freisprüche reagiert.

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