Nacht-und-Nebel-Aktion: Wie die Regierung das Informationsfreiheitsgesetz beerdigt

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Die Umfragewerte im Keller, das Vertrauen der Bürger auf einem historischen Tiefpunkt – und die Bundesregierung mauert sich ein. In einer weitreichenden Entscheidung hat der Koalitionsausschuss beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes mit umfangreichen Hürden zu versehen. Ein wichtiges demokratisches Werkzeug, um das staatliche Handeln für den Bürger durchsichtig zu machen, wird nun faktisch abgeschafft.

Mittlerweile haben sehr viele westliche Demokratien Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. Ziel der Regierungen ist es, dadurch den Bürgern (und auch den Medien) mehr Kontrolle darüber zu geben, über die Vorgänge in der Politik Informationen zu erhalten. Auch Deutschland hat dies eingeführt. Doch nun will die Bundesregierung dies einschränken. Selbst die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International schlägt bereits lautstark Alarm. In einem aktuellen Statement der Organisation heißt es unmissverständlich, dass die Koalition in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die Aushöhlung des Informationsfreiheitsgesetzes beschlossen habe. Damit, so die Warnung, werde die Informationsfreiheit de facto zu Grabe getragen.

Ein Blick in die letzten Jahre zeigt eindrucksvoll, für wie viele politische Beben das IFG gesorgt hat. Jens Spahns berüchtigte Maskendeals kamen erst durch interne E-Mails ans Licht, die per IFG bekannt wurden – ebenso wie die brisanten Details zu seinem Villenkauf mitten in der Corona-Zeit. Die ehemalige Familienministerin Franziska Giffey sowie eine Staatssekretärin im Bildungsministerium mussten wegen IFG-basierter Enthüllungen letztlich zurücktreten. Auch der Berliner Fördermittelskandal, der sogar einen Untersuchungsausschuss nach sich zog, wurde erst durch eine entsprechende Anfrage aufgedeckt.

Besonders interessant und bezeichnend für die aktuelle Gesetzesänderung ist der Fall Philipp Amthor. Dessen lukrative Lobbyarbeit für das umstrittene Unternehmen Augustus Intelligence – inklusive üppiger Aktienoptionen im Wert von bis zu 250.000 Dollar – wurde erst durch IFG-Unterlagen für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht. Es entbehrt nicht einer gewissen tristen Ironie, dass ausgerechnet derselbe Philipp Amthor später jene Verhandlungsgruppe leitete, in der die faktische Abschaffung dieses Transparenzgesetzes nun erdacht wurde. Deutlicher kann man die eigene Betroffenheit und das Motiv der Vertuschung wohl kaum zur Schau stellen.

Doch nicht nur politische Karrieren gerieten durch das Gesetz ins Wanken, auch die gerichtliche Kontrolle des Staates wurde erst durch das IFG ermöglicht. Das Portal „Frag den Staat“ musste den Informationszugang rund 250 Mal einklagen, weil Behörden auf Kosten der Steuerzahler absichtlich Verzögerungstaktiken fuhren und erst nach Klageerhebung einknickten. Nur durch das IFG konnten Dokumente zu rechtswidrigen Förderstopps des Innenministeriums oder zu rechtswidrigen Grenzkontrollen offengelegt werden. Auch die Verträge zur fragwürdigen, ausgelagerten Impfterminvergabe in Berlin oder das umstrittene Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung – gegen dessen Veröffentlichung der Bund dann allen Ernstes mit dem Urheberrecht vorzugehen versuchte – kamen so ans Licht. Ohne diese Akten hätte es keine tiefgehende Überprüfung, keine Klagen und folglich auch keine Urteile gegeben.

Darüber hinaus zwang das Gesetz die Verwaltung immer wieder zu Korrekturen. Eine Abfrage der Organisation Foodwatch bei 400 Kontrollbehörden offenbarte gnadenlos, dass fast 30 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Lebensmittelkontrollen schlichtweg ausfallen. Andere Dokumente legten offen, wie der Verfassungsschutz die Zivilgesellschaft durchleuchtete oder wie eng die Verbindungen zwischen Wirtschaftsministerin Reiche und Milliardenunternehmen gestrickt waren. All das entspringt keiner reißerischen Skandalberichterstattung, sondern zeigt einfach nur die zwingende Rechenschaftspflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern.

Die Pläne der Koalition beinhalten gravierende Einschnitte, die es dem normalen Bürger in Zukunft nahezu unmöglich machen werden, die Mächtigen zu kontrollieren. Ein zentraler Punkt dieser Agenda ist der systematische Ausschluss von Organisationen. Künftig sollen ausschließlich Privatpersonen, also sogenannte natürliche Personen, das Recht haben, Anfragen zu stellen. Recherchenetzwerke, unbequeme Vereine oder engagierte Bürgerinitiativen bleiben künftig außen vor. Wer sich organisiert und mit gebündelter Expertise in staatlichen Dokumenten nach der Wahrheit recherchieren will, dem wird nun von ganz oben ein Riegel vorgeschoben.

Gleichzeitig wird der Bürger vom Souverän zum bloßen Bittsteller an der Behördenpforte degradiert. Bislang galt der Grundsatz, dass der Staat dem Bürger Auskunft geben muss, ohne dass dieser seinen Beweggrund offenlegen musste. Diese demokratische Selbstverständlichkeit wird jetzt einkassiert. Wer künftig Akten einsehen will, wird dazu gezwungen, den Behörden ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ nachzuweisen. Man muss sich also in Zukunft gegenüber dem Staatsapparat rechtfertigen, nur weil man ihm auf die Finger schauen möchte. Reicht dem diensthabenden Beamten die Begründung nicht aus, bleibt der Aktenschrank zu. Dies kommt einem Freifahrtschein für behördliche Willkür gleich.

Um das Mauerwerk der Intransparenz perfekt zu machen, integriert die Regierung zudem eine Zensur über den Geldbeutel. Bislang waren die Kosten für komplexe IFG-Anfragen bei 500 Euro gedeckelt. Damit war sichergestellt, dass der Staat kritische Nachfragen nicht einfach mit astronomischen Rechnungen abwehren kann. Genau dieser Deckel fliegt nun weg, um dem weitaus gefährlicheren Kostendeckungsprinzip Platz zu machen. Wenn eine Behörde künftig entscheidet, dass das Heraussuchen von brisanten Dokumenten mehrere Tausend Euro Arbeitsaufwand verursacht, bekommt der Antragsteller die volle Summe in Rechnung gestellt. Diese Kostenexplosion wird zum perfekten Abschreckungsinstrument. Regierungsarbeit kontrollieren darf fortan nur noch, wer ein dickes Bankkonto hat.

Man fragt sich unweigerlich nach dem Warum dieser Vorstöße und weshalb sie ausgerechnet jetzt durchgedrückt werden. Die inoffizielle Antwort drängt sich förmlich auf: In Zeiten deutlich sinkender Zustimmungswerte und vor den Kulissen diverser politischer Affären lassen sich behördliches Versagen und umstrittene Hinterzimmer-Entscheidungen sehr viel leichter unter der Decke halten, wenn es keine lästigen Nachfragen aus der Bevölkerung mehr gibt. Wenn Transparenz zur unmittelbaren Gefahr für den eigenen Machterhalt wird, ändert man offensichtlich einfach die Spielregeln. Eine wirkliche demokratische Kontrolle will „Unsere Demokratie™“ wohl nicht.

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