WKStA klagt Sebastian Kurz an: Bis zu drei Jahre Haft Strafandrohung

Foto v. Sebastian Kurz: Michael Scharfmüller

Wegen mutmaßlicher Falschaussagen vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss soll Ex-Bundeskanzler Kurz (ÖVP) nun vor der WKStA angeklagt werden. Dies könnte auch ein politisches Manöver der SPÖ in Hinblick auf die kommenden Wahlen sein – denn hinter den Kulissen arbeitete Kurz bereits an einem Comeback. Es geht konkret um seine mutmaßliche Involvierung in die Bestellung des anderweitig verfolgten Thomas Schmidt zum ÖBAG-Chef, der zurzeit einen Kronzeugen-Status anstrebt.

Ein Kommentar von Willi Huber

Der von Kritikern auch als „Basti Fantasti“ verspottete, ehemalige ÖVP-Superstar Sebastian Kurz wird wohl nicht als Spitzenkandidat der gebeutelten Partei in Frage kommen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA, der eine große Nähe zur SPÖ nachgesagt wird, erhebt Anklage wegen mutmaßlicher Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss. Dies berichtete zuerst das Boulevardblatt Heute unter Berufung auf eine Stellungnahme des ehemaligen Politikers. Kurz hatte in diesem Ausschuss kurz und knapp mit „na“ geantwortet, als er dazu befragt wurde, ob er in die Bestellung seines damals engen Freundes Thomas Schmidt als ÖBAG-Chef involviert war. Zahlreiche sichergestellte Chats sollen ein anderes Bild vermitteln.

Kurz hingegen spricht von 30 Entlastungszeugen, welche seine Unschuld belegen würden. Aussagen vor einem Untersuchungsausschuss unterliegen der Wahrheitspflicht. Falsche Beweisaussage ist mit bis zu drei Jahren Haft bedroht, geschieht sie unter Eid, beträgt das Strafmaß fünf Jahre. Die Interpretation durch das SPÖ-nahe Medium Kontrast, dass aufgrund des Amtseides von einer Aussage unter Eid auszugehen ist, erscheint etwas weit hergeholt. Etwas plausibler erscheint die dort veröffentlichte Meinung, dass der Politiker ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat habe.

Die Buberlpartie rund um Sebastian Kurz steht für ein Sittenbild der österreichischen Politik. Dabei darf auch nicht vergessen werden, dass ebendiese Buberln (Kurz, Blümel, Schmid, Bonelli…) das Land in die so genannte Corona-Krise geführt haben. Kurz nachdem mehrere Mitglieder dieser Seilschaft Ende 2021 öffentlich von einem Ende der Pandemie sprachen, wurde Kurz durch eine Aneinanderreihung von Skandalen quasi zum Rücktritt gezwungen. Ein Schelm, wer in diesem Zusammenhang Böses denkt. Die Corona-Zeit ist und bleibt eine Aneinanderreihung von plötzlichen und unerwarteten Zufällen.

Thomas Schmidt wurde 2021 auch durch das so genannte #beidlgate bekannt, weil auf seinem Mobiltelefon Tausende Penisfotos sichergestellt wurden. Inwiefern dieser Sachverhalt, der zweifelsfrei den persönlichen Lebensbereich betrifft, etwas in der Öffentlichkeit zu suchen hat, wurde kaum reflektiert. Die selbstherrliche Systemmedienmeute in Österreich steht eben links, was man auch bei der ÖVP trotz großzügiger Millionenzahlungen bis heute nicht ausreichend verstanden hat.

Nun wird also Sebastian Kurz jahrelang der Öffentlichkeit vorgeführt werden – möglicherweise in einem hinausgezögerten, teuren Schauprozess wie ihn Karl-Heinz Grasser und später Heinz-Christian Strache erfahren mussten. Sollte am Ende ein Freispruch stehen, bleibt der Beschuldigte dennoch auf hohen Kosten sitzen. Dass Kurz während eines laufenden Verfahrens ein Comeback als ÖVP-Chef versucht, ist eher unwahrscheinlich. Daran arbeiteten er und seine Getreuen seit Monaten hinter den Kulissen. Wer die Systemmedien genau verfolgt, wird zahlreiche Artikel gefunden haben, wo „Kurz“ und „Comeback“ bereits im Titel vorkommt. Im Umfeld eines Sebastian Kurz passiert nichts zufällig.

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