Vor kleinen Kindern: Transvestit und Nackte beim „Pudertanz“ in Kulturhauptstadt Bad Ischl

Bild: Vor Kindern machten Nackte "Tänzer" obszöne Körperbewegungen. (C) ORF III

Man fühlt sich an die Eröffnung des St. Gotthard Tunnels oder den Start der Wiener Festwochen 2021 erinnert. Für manche ist es beklatschenswerte Kunst, vor allem wenn die Steuergelder in siebenstelliger Summe in die eigene Tasche fließen – für andere ist es abstoßend und dekadent. Und besonders kritische Stimmen sprechen von Kindesmissbrauch und Satanismus. Fest steht: Wenn vor wenigen Jahren nackte Menschen vor kleinen Kindern aufgetreten wären, hätte dies Haft nach sich gezogen. Die politische Linke hat derlei Umtriebe im Zuge des LGBTQ-Wahns salonfähig gemacht.

Ein persönlicher Kommentar von Willi Huber

Unsere deutschen Leser werden den „Scherz“ der hinter dem Wort „Pudertanz“ steht, wahrscheinlich nicht verstehen. „Pudern“ steht in Österreich für Sex. Das fand die Moderatorin offenkundig besonders witzig, ohne es explizit zu erwähnen. Vielmehr sprach sie von Puder, das dann letztendlich reichlich über die nackten Körper gestreut wurde. Problem daran: Puder kennt man eigentlich hauptsächlich von Babypopos – eine Anspielung?

Bereits um 17.30, also keineswegs als Abendveranstaltung für Erwachsene, begann die Eröffnungsveranstaltung der Kulturhauptstadt Bad Ischl vor zahlreichen Kindern im Publikum und als Mitwirkende. Sie finden den kompletten Mitschnitt des Livestreams im öffentlich-rechtlichen ORF III noch einige Tage unter diesem Link. Wenn man sich nur ein paar Jahre zurückerinnert – eine Vorstellung von Nackten um diese Tageszeit und bei anwesenden und in Mitwirkung von Kleinkindern wäre ein Ding der Unmöglichkeit gewesen.

Mehrere Programmpunkte der Vorführung sind – höflich formuliert – sehr merkwürdig. Zunächst die „Papiertrachten“, wobei die bleichen Horrorgestalten wohl eher eine Geschmacksfrage sind und weniger zu einer sittlichen Gefährdung beitragen. Noch fragwürdiger wird es mit dem Auftritt des Transvestiten „Conchita Wurst“, der von den Globalisten schon 2014 als Ersatzjesus inszeniert wurde, um den ESC zu gewinnen. Auch hier sei die Frage erlaubt, weshalb Transvestiten immer und überall Kinder als Publikum brauchen.

Zuckungen nackter Körper wie beim Geschlechtsverkehr

Aus der Sicht mancher wurde es dann aber mit dem Auftritt des „Ensemble Doris Uhlich“ eher abstoßend. Körperlich nicht besonders ansprechende Personen traten nackt auf, bewegten sich in absurden Bewegungen über die Bühne, von denen manche durchaus auch als „Anspielungen auf Geschlechtsverkehr“ verstanden werden könnten. Dabei bestreuten sie sich selbst und andere mit Puder. Inwiefern das mit Kultur zu tun hat, welche Österreich im In- und Ausland vermitteln möchte, steht auf einem anderen Blatt. Manche Kritiker sehen hier eine sittliche Gefährdung von Minderjährigen verwirklicht.

Sittliche Gefährdung fällt in Österreich eigentlich ins Strafgesetzbuch. Der § 208 hält hierzu fest:

  1. Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist.
  2. Ebenso ist zu bestrafen, wer, außer dem Fall des Abs. 1, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, bewirkt, dass eine unmündige Person eine geschlechtliche Handlung wahrnimmt. Ebenso ist zu bestrafen, wer, außer dem Fall des Absatz eins, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, bewirkt, dass eine unmündige Person eine geschlechtliche Handlung wahrnimmt.
  3. Wer, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, bewirkt, dass eine unmündige Person eine strafbare Handlung nach den §§ 201 bis 207 oder 207b wahrnimmt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

Selbst wenn sich kein Staatsanwalt findet, der bereit ist, diesem Verdacht nachzugehen, sollte man festhalten, dass noch vor wenigen Jahren die Anstandsverletzung in Österreich sehr streng gehandhabt wurde. Man konnte sogar für das nackte Sonnenbaden am eigenen Balkon oder Grundstück bestraft werden. Grundlage ist das Sittenpolizeigesetz:

1) Jedermann hat sich so zu verhalten, dass der öffentliche Anstand nicht verletzt wird.

2) Als Verletzung des öffentlichen Anstandes ist jedes Verhalten in der Öffentlichkeit anzusehen, das einen groben Verstoß gegen jene Pflichten der guten Sitten darstellt, die jedermann in der Öffentlichkeit zu beachten hat.

3) Die Anstandsverletzung wird in der Öffentlichkeit begangen, wenn sie unmittelbar von einem größeren Personenkreis wahrgenommen werden kann.

§ 1 V-SPG Sittenpolizeigesetz

Die Strafe im Sittenpolizeigesetz ist allerdings lächerlich, 200 Euro oder Arrest von bis zu zwei Wochen. Im Oberösterreichischen Polizeistrafgesetz gibt es für den Tatbestand eine Geldstrafe von bis zu 360 Euro.

Rasanter Wertewandel durch linke Politik

Natürlich ist der Wertewandel zu berücksichtigen, der speziell unter linker, grüner und sozialistischer Politik in den letzten Jahren rasant voranschreitet. Sexuelle Darbietungen und Handlungen, speziell unter Einbeziehung geschlechtlicher Verwirrung, werden immer salonfähiger und mittlerweile bereits in Grundschulen gebracht. Kritiker erklären, dass man damit Kinder verwirren und auch „brechen“ will, um bei späterem sexuellem Missbrauch leichte Opfer zu finden.

Intendantin des Schauspiels: eine ehemalige Falter-Redakteurin

In Österreich läuft alles nach Freunderlwirtschaft und politischen Seilschaften ab. Das grüne Kulturministerium vergab fleißig Geld für das Bad Ischl-Spektakel, zwischen 2021 und 2025 waren 11 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommt, dass offenbar Umlandsgemeinden „politisch dazu überredet“ wurden, einen Teil ihres Budgets für die Kulturhauptstadt abzugeben, von einem einzelnen Fall mit rund 5.400 Einwohnern ist von 100.000 Euro die Rede. Sollten auch weitere Gemeinden zu solchen Abgaben bewegt worden sein, war der Geldsegen in Summe wohl riesig.

Die Intendantin des Eröffnungs-Events ist Frau Elisabeth Schweeger. Über sie kann man in der Wikipedia nachlesen: Als Journalistin arbeitete sie bei der Zeitschrift Falter … Wenig überraschend, dass Auftrag und Honorar in der großen linken Familie bleiben – sonst wäre es nicht Österreich.

Speziell ORF III dient offenbar dazu, sehr merkwürdige Ideologien zu verbreiten, wie hier im Zuge der Eröffnung der Wiener Festwochen im Jahr 2021, die sexuelle und satanistische Anspielungen beinhaltete.

Bildbeispiel für schwer nachvollziehbare okkulte Rituale bei Großveranstaltungen: Eröffnung St. Gotthard Basistunnel (Link zu Youtube)

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