Totalversagen der Regierung bei Covid-Hilfsgeldern: Einrichtung der COFAG rechtswidrig

Foto v. Sebastian Kurz: Michael Scharfmüller

Die schwarz-grüne Bundesregierung setzte während der Zeit der Corona-Krise ein ausgegliedertes Unternehmen zur Verteilung so genannter Hilfsgelder ein. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte nun, dass diese Vorgehensweise rechtswidrig war. Somit zeigt sich erneut, dass ein Untersuchungsausschuss zu den dubiosen und korrupt anmutenden Vorgängen der Corona-Zeit unerlässlich sein wird. Die FPÖ sieht sich in ihrer Kritik jedenfalls bestätigt.

Basierend auf Presseaussendungen der Freiheitlichen Partei Österreichs und Oberösterreichs

 „Was wir Freiheitliche von Anfang an gesagt haben, wurde jetzt auch vom Verfassungsgerichtshof bestätigt: Die Übertragung der Abwicklung der Covid-Hilfsgelder an die eigens dafür gegründete COFAG war rechtswidrig. Der VfGH bestätigt damit das schwarz-grüne Totalversagen!“, kommentierten FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker und FPÖ-Budget- und Finanzsprecher NAbg. Hubert Fuchs in einer ersten Reaktion das VfGH-Urteil in der Causa COFAG. Für den FPÖ-Generalsekretär ist klar: „Die COFAG wurde offenbar wissentlich rechtswidrig eingesetzt, um schwarz-grüne Parteigünstlinge zu belohnen und die Kontrolle durch das Parlament zu verhindern. Dieser Plan wurde nun vom VfGH rückwirkend als gesetzeswidrig eingestuft. Es ist daher höchst an der Zeit, die ‚Blackbox COFAG‘ zu öffnen und die Vorgänge, die auch bereits vom Rechnungshof heftig kritisiert wurden, näher zu untersuchen.“

Der FPÖ-Budget- und Finanzsprecher sah sich in seiner Kritik der letzten Monate und Jahre ebenfalls bestätigt: „Die COFAG war und ist eine der größten, teuersten und intransparentesten Fehlkonstruktionen der Zweiten Republik. Mehr als 19 Milliarden Euro wurden hier mit der Gießkanne verteilt – leider zulasten der Klein- und Kleinstunternehmen und insbesondere der Steuerzahler in unserem Land. Die größten Profiteure der COFAG waren die von der COFAG beauftragten Berater, die schwarz-grünen Geschäftsführer und Aufsichtsräte und die großen Unternehmen, die zum Teil massiv überfördert wurden.“

Durch die – nun als verfassungswidrig eingestufte – Auslagerung der Auszahlung von Covid-Hilfsgeldern an die COFAG sei den Unternehmen auch der Rechtsanspruch auf Finanzhilfen genommen worden. FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker: „Dadurch wurden Unternehmer zu Bittstellern gemacht. Das ÖVP-geführte Finanzministerium wollte das aber offenbar unbedingt so, um hier politisch freundlich gesinnte Unternehmen zu belohnen und andere durch die Finger schauen zu lassen. Das ist Klientelpolitik, die abzulehnen ist!“

Es sei nun höchst an der Zeit, die COFAG endlich abzuwickeln. FPÖ-Budget- und Finanzsprecher NAbg. Hubert Fuchs: „Bereits den Prüfern des Rechnungshofes war unklar, wozu es die COFAG überhaupt gebraucht hat. Man hätte auf vorhandene Strukturen des Finanzministeriums zurückgreifen können. Der schwarz-grünen Bundesregierung war das aber wohl zu einfach und zu transparent – offenbar bevorzugten ÖVP und Grüne eine komplizierte und intransparente Lösung. Das Ergebnis war dann die ‚Blackbox COFAG‘. Da ist es auch wenig verwunderlich, dass sich Schwarz-Grün stets mit Händen und Füßen gegen eine parlamentarische Kontrolle der COFAG ausgesprochen haben.“

Auch die FPÖ Oberösterreich äußerte sich trotz ÖVP-Koalition deutlich

Die FPÖ Oberösterreich betonte durch Landeshauptmannstellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner in der Vergangenheit mehrmals das rechtlich äußerst zweifelhafte Gebilde der Corona-Förderagentur. „Schon vor einiger Zeit hat die FPÖ OÖ darauf hingewiesen, dass die COFAG für einen außenstehenden Bürger nicht wie ein Hilfsinstrument in Krisenzeiten wirkte, sondern vielmehr wie ein undurchschaubarer Apparat. Warum übernimmt die Verteilung von Steuergeldern auch eine ausgelagerte Agentur und nicht das Finanzamt, immerhin ist das doch die Aufgabe dieser Behörde? Genau dieser Ansicht gab der VfGH heute mit seiner Entscheidung recht“, stellt Dr. Manfred Haimbuchner klar, dass er über diese Entscheidung wenig überrascht ist.

ÖVP und GRÜNE sollten diese Entscheidung nun zum Anlass nehmen ihre Streitigkeiten über etwaige Auszahlungsmodalitäten bei Seite zu legen, um den betroffenen Unternehmen die dringend benötigte Unterstützung zukommen zulassen, die diesen auch rechtlich zusteht. Insbesondere gelte es auch zu überprüfen welche Förderungen womöglich willkürlich und zu Unrecht nicht ausbezahlt wurden, merkte Dr. Haimbuchner an, dass ein entsprechender Untersuchungsausschuss die einzige Möglichkeit sei den COFAG-Dschungel zu entwirren.

„Nun gilt es diese Sache aufzuarbeiten, immerhin wurden hier Milliarden an Steuergeldern seitens der Regierungsparteien verteilt, und das durch eine verfassungswidrige Institution. Nach welchen Maßstäben bei dieser Aktion Gelder an Unternehmen verteilt wurden war von Anfang an intransparent. In der heutigen Zeit, in der tagtäglich über mehr Transparenz in der Politik diskutiert wird, wäre es wünschenswert, wenn, unter Angabe von nachvollziehbaren Gründen, klargestellt wird wer vom Staat in Krisenzeiten finanziell unterstützt wird. Jetzt stellt man sich zu Recht die Frage welche zugesagten Zahlungen nun rechtens waren und welche nicht, und über etwaige Konsequenzen für die Unternehmen haben wir hier noch gar nicht gesprochen“, betonte Haimbuchner seine Bestürzung über ein derartiges Vorgehen seitens ÖVP und GRÜNE.

„Die COFAG-Verordnung wurde 2020 vom Bundesministerium für Finanzen in Abstimmung mit dem Vizekanzler erlassen. Sebastian Kurz und der ehemalige Finanzminister Gernot Blümel haben ihre politischen Funktionen aus diversen Gründen bereits abgegeben, Vizekanzler Werner Kogler sollte als ebenfalls Verantwortlicher vielleicht über einen ähnlichen Schritt nachdenken.“, fordert Landesparteiobmann Dr. Manfred Haimbuchner Vizekanzler Werner Kogler auf die Konsequenzen für sein Handeln zu übernehmen.

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