Teures Schweine-Emoji: Pensionist muss 5000 Euro Strafe wegen Facebook-Posting zahlen

Bilder: freepik - Hintergrund by jcomp, Schwein by user17032339

Ein Vorfall während einer Anti-Corona-Demo in Innsbruck im Februar 2021 beschäftigt die Gerichte in Österreich bis heute. Einem Polizisten wurde unterstellt, bei einer Festnahme gewalttätig geworden zu sein. Ein entsprechendes Posting wurde auf Facebook zigfach geteilt und kommentiert. Der Polizist verklagte daraufhin rund tausend User. Ein Pensionist muss nun fast 5000 Euro Strafe bezahlen – er hatte den Post mit einem Polizei- und einem Schweine-Emoji kommentiert. Für den Beamten dürfte derweil kräftig die Kasse klingeln, wenn die übrigen Urteile ähnlich ausfallen…

Die Weigerung eines Demonstranten, eine Maske zu tragen, führte zu einer Auseinandersetzung mit der Polizei und endete mit der Verhaftung eines 82-Jährigen. Vor Ort war auch ein Beamter aus Kärnten, dem irrtümlich unterstellt wurde, gewalttätig geworden zu sein – er hatte die Festnahme aber nur abgesichert. Trotzdem wurde er aufgrund eines Postings auf Facebook zu einer Zielscheibe von Wut und Hass.

Dieser Beitrag, der mit einem Foto des Polizisten veröffentlicht und von tausenden Usern geteilt und kommentiert wurde, lautete: „Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen. Dieser Polizist eskalierte bei der Demo in Innsbruck. Ein 82-jähriger, unschuldiger Mann wurde zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört. Dieser Polizist ist schuldig.“

Der Beamte ließ diese Unterstellung nicht auf sich sitzen, nahm sich einen Anwalt und verklagte rund 1000 Facebook-Nutzer. In Graz wurden bereits 70 bis 80 Fälle verhandelt. An diesem Dienstag musste sich ein unbescholtener Pensionist vor dem Straflandesgericht Graz wegen übler Nachrede verantworten, denn er hatte das Posting mit „Feiger“ und einem Schweine- sowie einem Polizisten-Emoji kommentiert und mit mehr als 150 Facebook-Profilen geteilt.

Der 62-Jährige aus der Steiermark bedauerte seinen Kommentar und entschuldigte sich. Aufgrund einer außergerichtlichen Einigung mit dem Anwalt des Polizisten muss er nun eine Entschädigung in Höhe von 4.873,98 Euro zahlen, davon erhält der Polizist 2.500 Euro, der Rest deckt die Anwaltskosten. Zusätzlich muss er 150 Euro Prozesskosten zahlen und während einer einjährigen Probezeit bei jedem Posting besonders „vorsichtig“ sein. Wird in allen Fällen so polizistenfreundlich gegen Social Media-Nutzer geurteilt, die mitunter lediglich einen Beitrag teilten, ist das für den Beamten zweifelsfrei ein grandioses Geschäft, das ihn reich machen wird.

Üble Nachrede mag kein Kavaliersdelikt sein, aber eine Strafe von 5000 Euro für das Kommentieren mit Emojis und das Teilen eines fremden Postings gibt massiv zu denken. Den Pensionisten kommen seine Emotionen, die die oft überschießenden Polizeimaßnahmen gegen regierungskritische Demonstranten offenkundig bei ihm auslösten, jetzt teuer zu stehen. Indessen fragt man sich, ob Beamte, die seinerzeit in Österreich, Deutschland und anderen Ländern tatsächlich unverhältnismäßig Gewalt anwendeten, sich dafür wohl jemals verantworten mussten…

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