Schweiz: Luxusschlitten oder Sozialhilfe – Ukrainische Flüchtlinge müssen sich nun entscheiden

Bild: freepik / halayalex

Das auffällig hohe Aufkommen von Luxusautos mit ukrainischen Kennzeichen in deutschen, österreichischen und Schweizer Städten seit Beginn des Ukraine-Kriegs blieb von den Bürgern nicht unbemerkt und weckte vielfach erhebliche Zweifel an der Bedürftigkeit der sogenannten Flüchtlinge. Über Friedrich Merz brach in Deutschland nach seinem „Sozialtourismus“-Sager seitens Linksgrüner ein Shitstorm herein – doch der Kanton Aargau in der Schweiz verschärft nun tatsächlich die Regeln für Sozialhilfe für Ukraine-Flüchtlinge. Wer ein Auto hat, muss dieses verkaufen, wenn er Geld vom Staat bekommen möchte.

Bisher – seit Oktober 2022 – wurden in Aargau zwar „effektiv verfügbare Geldmittel und Wertgegenstände“ dem Vermögen von ukrainischen Flüchtlingen angerechnet, Autos waren davon jedoch ausgenommen, weil die Regierung befand, dass sie für eine Rückkehr in die Ukraine nötig seien. Ab dem 10. März wird die entsprechende Verordnung allerdings angepasst: Fahrzeuge von sogenannten schutzbedürftigen Personen zwölf Monate nach Einreise in die Schweiz müssen bei der Bedarfsprüfung angerechnet werden – mit der Konsequenz, dass die Personen ihr Auto verkaufen müssen, um Sozialhilfe zu erhalten. Bevor sie Geld vom Staat bekommen, müssen sie ihren Lebensunterhalt zunächst mit dem Erlös aus dem Verkauf bestreiten. Im Falle von so manchem Luxusauto könnte das Geld eine ganze Weile reichen.

Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs bis Oktober 2022 wurden auch in Aargau übrigens keinerlei Geld- und Wertmittel bei der Bedarfsprüfung berücksichtigt: Ein Freifahrtschein ins schweizerische Sozialsystem. Dass das die Willkommenskultur auf Seiten jener, die dieses System mit ihren Steuergeldern finanzieren, erheblich beschädigt, schien die Politik wenig zu scheren.

Am Ende stellt sich zwar unverändert die Frage, inwieweit Falschangaben oder Tricksereien im Rahmen der Bedarfsprüfungen geprüft und erkannt werden können. Dennoch setzt der Kanton Aargau mit der Anpassung ein Zeichen.

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