Nicht nur in Deutschland: Hausdurchsuchungen als Machtdemonstration und Einschüchterung

Symbolbild: Polizei vor Wohnungsdurchsuchung / Freepik, edophoto

Der widerständige TV-Sender AUF1 hat eine „Sprechstunde“ dem Thema Hausdurchsuchungen gewidmet. Vor allem in Deutschland wird dieses Mittel, das eigentlich dazu gedacht ist, die Behörden bei der Aufklärung schwerer Straftaten zu unterstützen, zur Einschüchterung der Opposition missbraucht. Diese Vorgangsweise entspricht eigentlich jener in totalitären Diktaturen. Der bekannte Jurist und MFG Ehrenpräsident Dr. Brunner sowie Rechtsanwalt Dr. Mandic klären auf.

Razzien bei Andersdenkenden, oppositionellen Politikern und unbequemen Staatsbürgern. Längst sind es nicht mehr nur Prominente und „große Fische“, die ins Visier der Behörden geraten. „In politischen Angelegenheiten sind es oft ganz normale Steuerzahler, die bisher nie auffällig geworden sind“, sagt Dr. Dubravko Mandic, Freiburger Fachanwalt für Strafrecht in der AUF1-Sprechstunde zum Thema  „Hausdurchsuchungen“. „Heutzutage reicht es bereits, Aktivität im Internet zu zeigen.“ Razzien seien in solchen Fällen zwar gar nicht nötig, würden aber trotzdem vorgenommen: „Das dient oft nur der Demonstration von Macht und der Einschüchterung“.

Sehen Sie hier die gesamte AUF1-Sprechstunde: https://auf1.tv/sprechstunde-auf1/hausdurchsuchung-juristische-tipps-wenn-die-polizei-klingelt

Heikle Fragen

Kann man einen Anwalt beiziehen? Muss ich überhaupt öffnen? Was dürfen Polizeibeamte und was nicht? In der aktuellen, von Sabine Petzl moderierten AUF1-Sprechstunde, werden viele Zuseherfragen zu diesem Thema beantwortet. Neben Dr. Dubravko Mandic stehen auch der Wiener Jurist Dr. Michael Brunner sowie die ehemalige Polizistin Birgit Pühringer Rede und Antwort.

Grundsätzlich sei das Hausrecht verfassungs- und strafrechtlich geschützt. Allerdings könne auf richterliche Anordnung eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden. Es gäbe aber auch die Situation, dass Polizeibeamte eigenständig vorgehen. „Und zwar in Fällen, wo sogenannte Gefahr im Verzug ist“, erklärt Dr. Mandic.

Anwaltlicher Beistand?

„Einen Anwalt beiziehen darf man, allerdings passieren diese Amtshandlungen meist in den frühen Morgenstunden, da wird man ihn schwer erreichen“, sagt Dr. Brunner. Er verweist auf die Möglichkeit, eine Vertrauensperson beizuziehen. Damit würden auch „die Exekutivorgane davon abgehalten werden, offensichtlich gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen“.

„Wer das Gefühl hat, dass eine Hausdurchsuchung erfolgen könnte, soll den Fall durchspielen und im Vorfeld mit seinem Anwalt durchsprechen“, meint Dr. Mandic. Auch um zu klären, was die Beamten tun oder nicht tun dürfen – Stichwort: Unterschied zwischen „Haus- und Personendurchsuchung.“

Besonders wichtig sei, sich nicht provozieren zu lassen und auch keine unbedachten Äußerungen zu tätigen. „Vor allem sollte man den Durchsuchungsbefehl genau durchlesen“, rät Dr. Brunner. „Und alles, was bei der Amtshandlung geschieht, dokumentieren lassen und nicht gleich voreilig unterschreiben.“

Ein aktuelles Beispiel für schwere, der angeblichen Straftat nicht angemessene Übergriffigkeit des deutschen Staates ist die Vorgangsweise gegen den jungen AfD Abgeordneten Daniel Halemba: Deutsches Regime will Abgeordneten wegen Weinflasche verhaften, die es gar nicht gibt

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