Deutsches Regime will Abgeordneten wegen Weinflasche verhaften, die es gar nicht gibt

Bild: Daniel Halemba. Collage Report24.news; Hintergrund: Freepik

Die Handlungen von Gesinnungspolizei und Gesinnungsjustiz im „besten Deutschland, das es je gab“ haben einen neuen Höhepunkt erreicht. Der gewählte Abgeordnete Daniel Halemba soll inhaftiert werden, weil jemand behauptet, dass es im Haus seiner Studentenverbindung eine problematische Weinflasche gibt – die aber bei einer Hausdurchsuchung nicht gefunden werden konnte. Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit, wo die Rechtsstaatlichkeit?

Der 22-jährige Daniel Halemba kandidierte in Bayern für die AfD und erhielt ein Landtagsmandat. Bevor er dieses antreten kann, wird er nun von der Polizei mittels Haftbefehl gesucht. Die Behörden weigern sich, den Grund zu verraten – dabei könnte die Erklärung recht einfach sein: Es handelt sich um eine platte politische Verfolgung, die mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun hat. Der Vorwurf, der sich möglicherweise als unwahr und nicht haltbar herausstellen wird, betrifft eine Bagatelle, die Halemba nicht einmal klar zuordenbar ist.

Gegenüber der Jungen Freiheit erklärte Halembas Anwalt, die Kanzlei Mandić aus Freiburg, die Hintergründe. Gegen den jungen Mann werde wegen „des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ ermittelt. Irgendjemand will auf der so genannten „Bude“, dem Haus der Studentenverbindung Halembas, eine Weinflasche gesehen haben, auf der ein verbotenes Symbol abgebildet ist. Es kam zu einer Hausdurchsuchung bei dieser Studentenverbindung – doch eine solche Weinflasche fand sich nicht.

Die Kanzlei Mandić wirft den Behörden vor, zunächst in „rechtsstaatswidriger Weise Druck auf einen Mitbeschuldigten ausgeübt und mit Haftbefehl gedroht“ zu haben. Dieser weigerte sich, Halemba zu belasten. Als nächsten Schritt erließen die Behörden einen Haftbefehl gegen Halemba selbst. Die Kanzlei führt aus, dass selbst im Falle des Zutreffens der Existenz einer solchen Weinflasche der Straftatbestand nicht erfüllt sei. Denn in einer „privaten Wohngemeinschaft“ wäre das Kriterium der Öffentlichkeit nicht gegeben.

Zudem wisse niemand, wer der Eigentümer dieser mutmaßlichen Weinflasche sei, da das Haus von verschiedenen Personen genutzt wird. Dass es diese Flasche gibt, soll durch ein Foto belegt sein, das jemand ebendort aufgenommen habe. Inwiefern man mit dieser Flasche das 3. Reich wieder aufbauen, Deutschland verhetzen und zum Nationalsozialismus bekehren kann, ist nicht nur unter Kritikern völlig unklar. Inwiefern die mutmaßliche Existenz einer solchen Flasche Untersuchungshaft rechtfertigt, ebenso.

Der Beschuldigte ist derzeit untergetaucht. Nach Informationen der Jungen Freiheit, die aus Kreisen der bayerischen AfD stammen, „soll der 22-Jährige derzeit überlegen, sich am Montag medienwirksam von der bayerischen Polizei im Landtag vor der geplanten Konstituierung des Parlaments festnehmen zu lassen.

Die AfD Bayern übt am Vorgehen der Behörden scharfe Kritik. Die staatliche Repression gegen die demokratische Opposition in Bayern habe damit eine neue Qualität erreicht. Drei Tage vor der konstituierenden Sitzung des Parlaments soll er aufgrund einer fadenscheinigen Begründung eingesperrt werden. Dergleichen kennt man sonst nur von totalitären Diktaturen. Die Angelobung im Landtag soll, so die Rechtsmeinung, Halemba ohnehin nicht vor Strafverfolgung schützen. Immunität würde er erst gegenüber Vorwürfen erhalten, die nach dieser Angelobung erhoben werden.

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