Messerattacke und Vergewaltigungsversuch: „10-jähriger“ Kongolese soll mindestens 14 sein

(C) Report24/KI

Eine 22-jährige Joggerin wurde in einem Waldgebiet bei Saint-Brieuc von einem afrikanischen Jugendlichen zum Ausziehen aufgefordert. Als sie sich weigerte, wurde sie von ihm mit einem Messer in Arm und Bauch gestochen. Der zunächst als zehn Jahre alter Junge präsentierte Beschuldigte soll nach neuen Informationen jedoch deutlich älter sein – mindestens 14 Jahre – und aus dem Kongo stammen.

Der Fall hatte in Frankreich zunächst vor allem wegen des offiziell angegebenen Alters des mutmaßlichen Täters für Entsetzen gesorgt. Ein Kind von angeblich zehn Jahren und sechs Monaten war am Mittwoch wegen versuchten Mordes und versuchter Vergewaltigung unter Einsatz einer Waffe formell beschuldigt worden. Weil für Kinder dieses Alters in Frankreich keine strafrechtlichen Sanktionen vorgesehen sind, ordnete der Ermittlungsrichter lediglich eine vorläufige gerichtliche Erziehungsmaßnahme an. Doch nun steht genau diese Altersangabe offenbar massiv infrage.

Die Tat soll sich am 15. Juni in der bewaldeten Vallée du Gouëdic in Saint-Brieuc ereignet haben. Die junge Frau war dort zum Joggen unterwegs, als der Minderjährige sie ansprach und ihr befahl, sich auszuziehen. Sie verweigerte dies. Daraufhin soll der Angreifer ihr zwei Messerstiche versetzt haben – einen in den Arm, einen in den Bauch – und geflohen sein.

Messer gefunden, Tat laut Staatsanwaltschaft eingeräumt

Nach intensiven Ermittlungen fiel einer Polizeistreife am 23. Juni ein Jugendlicher auf, der laut Staatsanwaltschaft exakt der Beschreibung des Opfers entsprach. Bei ihm fanden die Beamten ein Messer, das dem bei der Tat verwendeten Messer entsprochen haben soll. Bei einer Durchsuchung wurden zudem Kleidungsstücke sichergestellt, die zur Beschreibung der Joggerin passten. Nach Angaben des Staatsanwalts von Saint-Brieuc, Julien Wattebled, räumte der Beschuldigte bei seiner Vernehmung ein, die Tat begangen zu haben.

Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes sowie versuchter Vergewaltigung mit einer Waffe eröffnet. Der Jugendliche bleibt bis zu einer gerichtlichen Entscheidung allerdings unschuldig, und die Ermittlungen laufen weiter. Zunächst war offiziell von einem zehn Jahre und sechs Monate alten Kind die Rede. Der Beschuldigte kam deshalb nur für zwölf Stunden in eine besondere polizeiliche „Retenue“, die einmal verlängert wurde. Eine reguläre strafrechtliche Sanktion oder Haft war auf Grundlage dieses Alters nicht möglich. Der Ermittlungsrichter untersagte ihm unter anderem, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr das Haus zu verlassen und Kontakt zum Opfer aufzunehmen. Gleichzeitig wurden Schritte für eine mögliche stationäre Unterbringung eingeleitet.

Medizinische Untersuchung stellt Alter infrage

Nun berichtet das bretonische Regionalblatt Le Télégramme, dass medizinische Untersuchungen erhebliche Zweifel an dem angegebenen Alter geweckt hätten. Der Beschuldigte soll demnach nicht zehn, sondern mindestens 14 Jahre alt sein. Die Altersfeststellung werde weiter überprüft; im Raum stehen insbesondere Untersuchungen zur körperlichen Entwicklung und zum Knochenalter. Nach diesen Informationen handelt es sich um einen Jugendlichen aus Kinshasa in der Demokratischen Republik Kongo. Er soll vor rund einem Jahr nach Frankreich gekommen sein und bei seinem Vater leben.

Eingeschult worden sei er in einer CM1-Klasse – also einer französischen Grundschulstufe, die normalerweise von etwa neun- bis zehnjährigen Kindern besucht wird. Eine abschließende gerichtliche Altersfeststellung steht allerdings bislang noch aus. Doch sollte sich bestätigen, dass der Beschuldigte mindestens 14 Jahre alt ist, würde der bisherige Rahmen des Falls nicht mehr gelten. Für einen mindestens 14-Jährigen wären die Konsequenzen deutlich weitreichender. Das französische Jugendstrafrecht eröffnet in diesem Alter bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten grundsätzlich wesentlich schärfere Maßnahmen. Auch eine Unterbringung in Untersuchungshaft wäre dann möglich.

Dennoch zeigt dieser Fall wieder einmal eindrücklich, wie die Zuwanderung aus kulturell komplett anderen Kulturkreisen für gesellschaftliche Probleme sorgt. Dieser Angriff ist nur einer von vielen, die sich beinahe tagtäglich im multikulturell bereicherten Europa ereignen. Und mehr noch, wie sehr die Behörden durch falsche Altersangaben getäuscht werden und dadurch jugendliche Täter unter Umständen mit solchen Taten davonkommen können, ohne je dafür strafrechtlich belangt zu werden.

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