Am 1. Jänner 2016 trat in Österreich eine Neufassung des Verhetzungsparagraphen in Kraft. Was zuvor ein klares Verbot von Gewaltaufrufen war, mutierte zu einem Instrument, mit dem der Staat Gefühle und Meinungen kontrolliert. Genau das, was von der Regierung nach dem Öffnen der Grenzen für die Dritte Welt gebraucht wurde?
Ein Kommentar von Chris Veber
Wer heute in Österreich die Realitäten der illegalen Migration beim Namen nennt, riskiert, dass eine woke Richterin entscheidet, seine Worte hätten „zu Hass aufgestachelt“. Der § 283 StGB in seiner aktuellen Form ist kein Schutz vor Gewalt mehr, sondern ein Werkzeug zur Gesinnungskontrolle.
Bis Ende 2015 galt, wer öffentlich zu Gewalt gegen bestimmte Gruppen (Religion, Weltanschauung usw.) aufforderte, machte sich strafbar. Der Tatbestand war eng und klar definiert. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (BGBl. I Nr. 112/2015) änderte sich das grundlegend. Ab dem 1. Jänner 2016 reicht es, in den Augen der Justiz, „zu Hass aufzustacheln“. Hass ist ein Gefühl. Was ist Hass, was nur Ablehnung oder Abneigung? Auch „aufstacheln“ ist ein sehr dehnbarer Begriff. Beide lassen sich von der Regierung und ihrer Justiz jeweils nach politischer Opportunität auslegen und definieren.
Gleichzeitig wurde die Formulierung „nach den vorhandenen oder fehlenden Kriterien“ ins Gesetz eingefügt. Damit fallen seither auch Gruppen ohne Staatsangehörigkeit – Asylanten, Ausländer, Migranten – unter den Schutz vor „Verhetzung“. Der de facto von der Regierung eingesetzte Oberste Gerichtshof bestätigte das später ausdrücklich. Die Staatsangehörigkeit stand schon vorher im Gesetz. Neu war die bewusste Öffnung für negativ definierte Gruppen, die fehlende Staatsangehörigkeit. Ein faszinierender Zufall, dass das genau im Jahr nach der Grenzöffnung 2015 in Kraft trat.
Die Initiative kam aus dem Justizministerium unter Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Die Regierungsvorlage der SPÖ-ÖVP-Koalition unter Werner Faymann passierte den Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS. Die Regierung wusste genau, was sie tat und warum sie es gerade jetzt tat.
Besonders perfide ist auch, dass bei der Verhetzung der Wahrheitsbeweis unzulässig ist. Man kann in Österreich die Wahrheit sagen und wird trotzdem verurteilt, wenn eine Behörde findet, die Wahrheit „stachele zu Hass“ auf. Der Staat und seine Organe entscheiden, was an Wahrheit erlaubt ist und was nicht.
Ein Staat, der definiert, was „Hass“ und was „Aufstacheln“ ist, beansprucht die Deutungshoheit über Gefühle und Gedanken. Er begibt sich auf das Gebiet der Gesinnungskontrolle, wo ein demokratischer Staat nichts verloren hätte. Schwammige Begriffe und Paragraphen waren schon immer das idealtypische Werkzeug für die politische Verfolgung Andersdenkender, unter allen diktatorischen Regimen. Kritik an der Migrationspolitik, das Zitieren von Kriminalitätsstatistiken, das Aufzeigen kultureller Unterschiede oder die Benennung konkreter Straftaten kann jederzeit als „Aufstachelung“ gewertet werden.
Das für das Regime besonders Schöne an einer solchen biegsamen Gesinnungsgesetzgebung ist: Die Regierung kann verfolgen, wen sie will. Muss aber nicht verfolgen, wen sie nicht will. So hat die österreichisch(-ukrainische?) Außenministerin Meinl-Reisinger öffentlich über die FPÖ-Anhänger (Achtung! Geschützte Gruppe der Weltanschauung!) geurteilt, diese seien alle „Volksverräter“. Das könnte man durchaus als „Aufstachelung“ interpretieren. Aber nachdem Frau Meinl-Reisinger ja dem Regime angehört, gab es natürlich keine rechtliche Verfolgung. Auch ein Imam in Wien, der zum Töten von Zionisten (in diesen Kreisen das Codewort für Juden) aufrief, wurde vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen. Denn als muslimischer Migrant ist er doppelt und dreifach geschützt. Da zählt dann wohl selbst ein Mordaufruf zur Meinungsfreiheit.
Von Franklin D. Roosevelt ist folgendes Zitat überliefert: „In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn etwas geschieht, kann man sicher sein, dass es so geplant war.“ Die zeitliche Koinzidenz von Grenzöffnung und der Gesetzesänderung des Verhetzungsparagraphen ist zu auffällig, um Zufall zu sein. Die Regierung hat genau gewusst, was sie Österreich und dem österreichischen Volk antat, und hat sich die rechtliche Möglichkeit geschaffen, gegen Kritiker ihrer suizidären Migrationspolitik vorzugehen. Es wirkt wie Vorsatz. Sowohl die Grenzöffnung als auch die Gesetzesänderung.
Was die Erfinder dieses Gesinnungsrechts übersehen: Jeder Gummiparagraph, den man gegen den politischen Gegner schmiedet, wird eines Tages nach einem Machtwechsel gegen einen selbst gerichtet werden. Diejenigen, die heute entscheiden, was Hass ist und was erlaubte Meinung, können morgen selbst auf der Anklagebank sitzen. Dann werden die obersten Gerichtshöfe von einer rechten Regierung beschickt und die Staatsanwälte müssen den Weisungen eines rechten Justizministers folgen. Wer den Rechtsstaat zur Waffe gegen den politischen Gegner macht, zerstört ihn für alle. Vae victis – wehe den Besiegten.






