Lauterbachs Beteuerungen unglaubwürdig: War bei RKI-Schwärzungen bereits im Amt

Bild: Lauterbach via Screenshot / BPK, Hintergrund via freepik

In den letzten Tagen versuchte der amtierende deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Schuld an den geschwärzten RKI-Protokollen des Corona-Krisenstabes auf seinen Vorgänger, Jens Spahn (CDU) abzuwälzen. Eine Analyse des zeitlichen Ablaufs zeigt: Die Schwärzung kann nur während Lauterbachs Amtszeit angeordnet worden sein – und dann wurde, ebenso unter Lauterbach, zwei Jahre lang gemauert.

Karl Lauterbach äußerte sich jüngst in einem Interview mit Deutschlandfunk ausführlich dazu, wie wichtig ihm die Aufklärung hinsichtlich Fehlern zu Beginn der angeblichen „Pandemie“ wäre. Doch ihn träfe keine Schuld, er wäre ja noch nicht im Amt gewesen. Siehe: RKI-Protokolle: „War nicht im Amt“ Lauterbach will Spahn opfern, um eigene Haut zu retten.

Doch seine Beteuerungen, mit den Schwärzungen der Protokolle nichts zu tun zu haben, haben einen Haken. Die Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz und der darauffolgende jahrelange Rechtsstreit fallen allesamt in seine Amtszeit. Wäre er um Aufklärung bemüht gewesen, hätte er die Protokolle bereits 2021 ungeschwärzt herausgeben können.

Der zeitliche Ablauf:

5. Mai 2021 – Multipolar bringt einen Antrag nach IFG auf Freigabe der Protokolle ein.

8. Dezember 2021 – Karl Lauterbach wird Bundesgesundheitsminister im Kabinett Scholz. Er ist gegenüber dem RKI weisungsbefugt.

30. Dezember 2021 – Die Behörde lehnt den Antrag von Multipolar ab. Ein Schriftverkehr zwischen den Anwaltskanzleien begann.

Der Anwalt des Multipolar Magazins, Christoph Partsch, führte in einem Artikel vom 28. März aus, dass es auch keine weiteren vier Wochen dauern müsse, um die Schwärzungen zu prüfen und betroffene Personen um Erlaubnis zu bitten. Das wäre in Fällen, wo das öffentliche Interesse eindeutig überwiegt, überhaupt nicht notwendig.

Angesichts der abgeschlossenen Beratungen gibt es außer überwiegenden Persönlichkeitsrechten und vielleicht noch Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen privater Dritter keine Ausnahmegründe mehr, die eine Schwärzung rechtfertigen.

Rechtsanwalt Christoph Partsch in Multipolar-Magazin

Multipolar weist weiters darauf hin, dass Karl Lauterbach in den letzten Tagen wohl mehrfach die Unwahrheit gesagt habe. So hätte dieser behauptet, das RKI habe während der Corona-Zeit unabhängig von politischer Weisung gearbeitet. Die bislang veröffentlichten Teile der RKI-Files belegen das Gegenteil. Beispielsweise hat das Gesundheitsministerium am 29. 6. 2020 verfügt, dass die Risikoeinschätzung auf „hoch“ zu verbleiben hat. Der Umstand, dass die „neu übermittelten Fälle aktuell rückläufig“ wären, sollte der Öffentlichkeit verheimlicht werden.

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