Während der Corona-Zeit erlebten kritische Mediziner, wie das deutsche Gesundheitswesen zur bürokratischen Zwangsanstalt verkommt: Unangemeldete Amtskontrollen, massive Honorarkürzungen und existenzbedrohende Disziplinarverfahren wurden zu potenziellen Instrumenten, um widerständige Ärzte auf Linie zu bringen. Eine Hausärztin berichtet auf dem Portal „Ärzte mit Gewissen“, was ihr widerfahren ist, weil sie sich weigerte, kritiklos die offizielle Impf- und Maßnahmenlinie zu vertreten und Patientendaten gegen ihre Schweigepflicht offenzulegen.
Kritische Mediziner setzten in den Corona-Jahren ihre Existenz aufs Spiel. Das Schicksal der Potsdamer Hausärztin Dr. med. Martina Herrmann zeigt eindrücklich auf, wie das System der Kassenärztlichen Vereinigungen für Mediziner längst zu einem ‚Gefängnis‘ verkommen ist, das ärztliche Freiheit und Patientenwohl dem staatlich verordneten Konformitätsdruck opfert. Dr. Herrmann fordert daher eine Abkehr von diesem System und einen vollständigen Neuanfang.
Die Verfolgung von Dr. Herrmann
Nachfolgend lesen Sie die Schilderungen von Dr. med. Martina Herrmann (via aerzte-mit-gewissen.org):
Ich wurde gebeten, meine Erfahrungen als Hausärztin zu teilen – vom ersten Tag der Corona-Pandemie bis zum letzten Tag meiner Praxistätigkeit. Diese Erfahrungen habe ich sowohl vor der Enquete-Kommission im Brandenburger Landtag als auch auf dem 4. Corona-Symposium im Bundestag (“In den Fängen der Coronajustiz”) öffentlich gemacht. Vier Problembereiche prägten diese Zeit:
- Willkürliche Quarantäne-Anordnungen.
Vom Beginn der Pandemie an entstanden massive Spannungen zwischen niedergelassenen Ärzten und den Gesundheitsämtern. Die Ämter wirkten wie unzugängliche Festungen ohne erreichbare Ansprechpartner. Gleichzeitig trafen sie willkürliche Anordnungen: Am 2. November 2020 wurde ich selbst in dreitägige häusliche Quarantäne geschickt, weil ich zehn Tage zuvor Kontakt zu einer Patientin gehabt hatte – zum Kontaktzeitpunkt war sie nachweislich gesund und hatte einen negativen PCR-Test. Meine beiden Mitarbeiterinnen, die ebenfalls Kontakt hatten, mussten nicht in Quarantäne. Wir schlossen die Praxis angesichts der Widersinnigkeit dieser Regel komplett. - Bürokratische Zwänge und unverhältnismäßige Sanktionen.
In 35 Jahren meiner Praxistätigkeit gab es keinen einzigen infektiösen Zwischenfall. Trotzdem erschienen am 5. Januar 2022 – direkt nach den Weihnachtsferien, als viele Patienten medizinische Hilfe benötigten – vier Personen des Gesundheitsamts ohne Anmeldung in meiner Praxis und forderten die sofortige Unterbrechung meiner Sprechstunde wegen einer anonymen Patientenbeschwerde. Es folgte ein ausufernder bürokratischer Schriftverkehr: Lüftungspläne, Nachweise täglicher Corona-Tests, Bußgelder. Unsere Praxis wäre angeblich aus hygienischer Sicht eine Gefahr für die Bevölkerung. - Einschränkung der Aufklärungs‑ und Behandlungsfreiheit.
Als einzige “erlaubte” Quellen galten RKI und PEI; kritische Stimmen und wissenschaftliche Diskussion wurden unterbunden. Ich bediente mich breitgefächerter zusätzlicher Literatur für die Impfaufklärung. Eine Patientin beschwerte sich anonym bei der Landesärztekammer. Diese sprach eine Rüge aus und verhängte 500 € Geldstrafe. Meine Klage dagegen wurde am 17. April 2024 am Verwaltungsgericht Potsdam abgewiesen – mit der Begründung, ich hätte der Patientin eine “Minderheitenmeinung aufgedrückt”, die nicht mit RKI und PEI konform gehe, und sie damit “verängstigt und verunsichert”. Das Gerichtsurteil erhielt ich ohne Namen und Unterschrift. Nach zwölf Jahren Ausbildung, Facharztanerkennung, Promotion und über 40 Jahren Berufserfahrung wurde mir damit jegliche ärztliche Kompetenz abgesprochen. - Wirtschaftliche Existenzvernichtung durch die KV. Ab dem 4. Quartal 2021 wurde ich fortlaufend genötigt, Gesprächsinhalte der psychosomatischen Grundversorgung offenzulegen. Das widerspricht der ärztlichen Schweigepflicht, und ich weigerte mich. Es folgten Honorarkürzungen bis zu 15.000 € pro Quartal, dazu eine vom Sozialgericht bestätigte nachträgliche Rückzahlungsforderung für 2021 in Höhe von über 68.000 €. Zusätzlich 40.000 € Abzug wegen meiner Verweigerung der Telematik-Infrastruktur. Am 8. November 2023 endete ein Disziplinarverfahren mit einer “Verwarnung”. Der Jurist der KV Brandenburg äußerte dabei den bemerkenswerten Satz:
“Frau Dr. Herrmann, hier geht es nicht um Inhalte, sondern nur um Disziplinierung.”
Gerettet hat mich, dass ich Ende 2022 Altersrentnerin wurde. So konnte ich meine Praxis bis Dezember 2024 weiterführen – auch wenn ich einen großen Teil der medizinischen Versorgung meiner Patienten aus eigener Tasche bezahlt habe. Monatlich fielen allein ca. 11.000 € an festen Kosten an.
Folgen für die Patienten. Seit 2020 stieg die Zahl der Patienten mit psychosomatischen Problemen sprunghaft an. Angst‑ und Panikattacken häuften sich. Immer mehr Menschen kamen zu mir – teilweise auf Empfehlung und von weit her – weil ich in meiner Praxis keinen geimpft, niemanden zum Tragen der Maske genötigt und Patienten nicht anlass‑ oder symptomlos getestet habe. Das eigentliche Problem meiner Patienten war nicht Corona, sondern das Erzeugen ständiger Angst.
Was mir nach Ende meiner Praxistätigkeit widerfuhr. Im November 2024 fand ich einen Nachfolger für die 2016 vollständig sanierte 130-m²-Praxis mitten in Potsdam, dem ich die Praxis geschenkt übertragen hätte. Dieser Kollege wurde von meinem Vermieter – der WG Karl Marx Potsdam – abgelehnt, da er sich nicht in das “KV-Gefängnis” begeben wollte. Ich erhielt stattdessen die Aufforderung, innerhalb von 14 Tagen die Praxis zu räumen und zu renovieren, obwohl meine kassenärztliche Tätigkeit noch bis zum 31. Dezember 2024 lief. Von Seiten der KV kam keinerlei Hilfe, obwohl sie den Sicherstellungsauftrag trägt.
Zum 1. Dezember 2024 entstand ein neues Mietverhältnis mit der Staatsbank im Zusammenhang mit ehemaligen Treuhandgeschäften. Dieses wurde jedoch von der WG Karl Marx – die sich ab Dezember nachweislich in einem Insolvenzverfahren befand – stringent ignoriert. Das rechtswidrige Vorgehen endete am 28. Juli 2025 mit der vollständigen Zwangsräumung meiner Praxis, bei der Patientenakten und Computerdateien einbehalten wurden. Seitdem droht mir am Amtsgericht zusätzlich die Zahlung aller Kosten und eine Anklage wegen angeblicher Unterschlagung der Schlüsselübergabe.
Mein Fazit. Wir brauchen eine uneingeschränkte Garantie für die ärztliche Freiberuflichkeit mit ordentlicher Bezahlung. Die ärztliche Schweigepflicht muss wieder hergestellt werden – auch bei digitaler Erfassung. Für einen Neuanfang sollten prinzipiell einmal alle Sanktionen gegen Ärzte auf null gesetzt werden. Ich persönlich erwarte eine Rehabilitation durch KV und Ärztekammer. Die Grundlage meines ärztlichen Handelns sind die Gesetze des menschlichen Miteinanders – die Würde des Menschen, seine körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Selbstbestimmung, das Genfer Gelöbnis und der Nürnberger Kodex. Die Rolle des § 95 SGB V und die Zwangsmitgliedschaft in der KV müssen grundsätzlich überdacht werden. Das KV-System ist für uns ein Gefängnis.
Dr. Hermanns Ausblick
Ich war und bin eine der wenigen Ärzte, die trotz aller Widrigkeiten bis zum Schluss meiner Praxistätigkeit im Dezember 2024 versucht hat, als Ärztin in diesem meiner Meinung nach kriminellen System der Kassenärztlichen Vereinigung den Patienten zu helfen und ihnen zur Verfügung zu stehen, unter strikter Einhaltung des ärztlichen Eides mit großen persönlichen Opfern, Entwürdigungen und Demütigungen.
Mein Motto war schon sehr früh: Wir brauchen den totalen Neuanfang ohne jegliche Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit und mit einer anständigen Bezahlung aller unserer Leistungen.
Deshalb hatte ich den Wunsch, meine Praxis zur Verfügung zu stellen für einen Nachfolger, der in meinem Sinne die Patienten weiterbehandelt. Das wurde mir bewusst versagt.
Ich habe konsequent frühzeitig „NEIN“ gesagt. Es muss wieder ausschließlich um die Inhalte gehen, ohne jegliche Disziplinierung. Wir brauchen das volle Vertrauen der Patienten als einziges Fundament für die zukünftige Tätigkeit als Arzt.
Es geht um uns als Menschen und den Erhalt unserer Würde.
Wir sind weder Leistungserbringer noch Vertragsärzte und auch nicht nur Mediziner, sondern ich verstehe mich als Arzt, der ich aber unter den jetzt bestehenden Verhältnissen nicht mehr sein kann ohne kriminelle Handlungen zu begehen.
Wir brauchen eine neue ganzheitliche Medizin, in der es nicht nur um die Heilung des Körpers und dessen Reparatur geht, sondern um den Körper, Geist und Seele (Professor Schubert).
Ein Zitat an der Wandzeitung in meiner Praxis:
Der Mensch kann weder ererbt, noch verkauft noch verschenkt werden, er kann niemandes Eigentum sein, weil er sein Eigentum ist und bleiben muss.
NEIN IST DAS WORT ALLER MACHT.
