Gefährdung der Bevölkerung: Strafanzeige gegen Scholz und Baerbock wegen Einflug von Afghanen

Symbolbild: Grok

Nach der Landung des Afghanen-Flugs aus Pakistan am Mittwoch hat eine Anwaltskanzlei aus Baden-Württemberg Strafanzeige gegen Noch-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gestellt – wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern sowie Gefährdung der Bevölkerung. Bereits am Dienstag hatte der Anwalt in gleicher Sache Strafanzeige gegen Noch-Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) gestellt.

Am Mittwoch waren 132 Afghanen mit einem Charterflug aus Islamabad nach Deutschland gekommen. Eigentlich sollen nur sogenannte Ortskräfte eingeflogen werden, doch an Bord befand sich nur eine davon mit fünf Angehörigen. Zunächst waren 157 Afghanen, darunter zwei Ortskräfte, angekündigt worden (Report24 berichtete), doch 25 waren kurzfristig von der Passagierliste gestrichen worden (der mediale Druck war wohl zu groß geworden).

Für Rechtsanwalt Rafael Fischer (62), der auf Straf- und Wirtschaftsrecht spezialisiert ist, besteht der Verdacht des Einschleusens von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland sowie eine Gefährdung der Bevölkerung. Er hat daher Strafanzeige gegen Scholz gestellt, da dieser den Flug nicht unterbunden hatte. In dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Berlin heißt es: „Es gibt keinerlei belastbare Rechtsgrundlagen, wonach diese Personen einfach so – und noch dazu auf Kosten der Bundesrepublik – nach Deutschland gebracht werden. Es gibt keinerlei Verpflichtungen, diese Personen einzufliegen. Es gibt aber eine Verpflichtung, von der Bundesrepublik Deutschland jegliche Belastungen freizuhalten, die nicht erforderlich sind. Es kann nicht sein, dass Tausende deutsche Bürger zwangsweise für parteipolitische Manöver des Kanzlers aufkommen müssen.”

In der Strafanzeige beruft sich Fischer auch auf einen Brandbrief des Vorsitzenden der Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz an Olaf Scholz, in dem dieser den Noch-Kanzler gebeten hatte, den Afghanen-Flug aus Sicherheitsgründen zu stornieren. Mit der Begründung, ihm würden gesicherte Erkenntnisse vorliegen, dass es seit Beginn dieses Programms mehrfach zu Unstimmigkeiten bei der Klärung der Identitäten der Passagiere solcher Flüge gekommen sei. Teggatz wies darauf hin, dass die Auswahl der Afghanen unkontrolliert durch nichtstaatliche Organisationen erfolge und die Identitäten oftmals gefälscht seien.

„Auf Weisung des Auswärtigen Amtes werden Personen, die gefälschte oder verfälschte Dokumente vorlegen, jedoch nicht zwingend vom Flug ausgeschlossen“, zitiert die „BZ“ aus dem Brandbrief. „Trotz nicht zweifelsfrei festgestellter Identität werden dann auf Grundlage einer ‚alternativen Glaubhaftmachung‘ Reiseausweise für Ausländer (RAfA) ausgestellt, welche dann mit dem erforderlichen Visum versehen werden.“

„Vor dem Hintergrund der derzeit höchst angespannten Sicherheitslage in Bezug auf den islamistischen Terrorismus halte ich eine solche Verfahrensweise für hochriskant und unverantwortlich“, betonte Teggatz.

Gegen Baerbock hatte Rechtsanwalt Fischer in der gleichen Angelegenheit bereits am Dienstag Strafanzeige gestellt.

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