Fühlt sich beleidigt – Van der Bellen hetzt Report24-Chef Verfassungsschutz an den Hals

Florian Machl, Chefredakteur und Herausgeber von Report24.news (C) Report24.news

Der greise, grüne Staatspräsident der Bundesrepublik Österreich hetzte Report24-Herausgeber Florian Machl persönlich den Verfassungsschutz auf den Hals. Anlass ist, dass er sich angeblich von einem Kommentar beleidigt fühlt. Das reicht in Tagen wie diesen, die Presse mit Polizeibesuchen und Strafandrohungen mundtot machen zu wollen – und das mit den Methoden, die an Diktaturen erinnern. Wir präsentieren Ihnen alle Dokumente und Hintergrundinformationen.

Klicken Sie bitte auf das Bild, um die Videoaufnahme zu sehen.

Für alle, die lieber lesen: Transkript des Videobeitrags

Mein Name ist Florian Machl, ich bin Herausgeber von Report24.news.

Es ist schon wieder was passiert… vor ein paar Wochen besuchten mich zwei Polizisten in meiner Privatwohnung. Beziehungsweise sie wollten mich besuchen, ich war um 7 Uhr früh schon arbeiten und nicht zu Hause. Sie hinterließen ihre Nummer, ich rief an … und dann erklärte man mir, man habe nur meine Telefonnummer gebraucht. Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung müsse mit mir sprechen und dort habe man meine Nummer nicht. Selten so gelacht.

Inzwischen ist auch bekannt, worum es geht. Ich habe letztes Jahr während des Präsidentschaftswahlkampfs in sehr höflichen Worten kritisiert, dass einer meiner damaligen Lieblingswirte in meiner Stadt mit dem Grünen Van der Bellen offensiv Wahlwerbung betreibt. Mein Facebook-Posting trat eine Lawine los, über 900 Menschen äußerten sich ähnlich – aber höflich. Daraufhin schritt der ORF zur Tat. Und das ist interessant, denn häufig, wenn es gegen freie Medien geht, steht der ORF dahinter, gibt großartige Tipps und motiviert offenbar auch zu Anzeigen.

Jedenfalls berichtete der ORF in einer so dramatischen wie absurden Sendung. So wurde ein Kommentar eingeblendet:

„War immer toll bei euch zu essen und ihr habt ne top küche. Jedoch auf diese art von werbung. Werden wir besuche unterlassen. Trotzem wünsche ich euch alles gute”

Dann kam eine „Extremismusexpertin“ zu Wort und faselte von Hass im Netz. Fazit der ORF-Sendung, man brauche das Justizministerium.

Einen zunächst privaten Brief – ebenso sehr höflich, das kann jeder bei uns nachlesen – leitete dieser Wirt dann gleich an den Verfassungsschutz weiter. Ist ja ganz normal, ein Stammgast schreibt einen Brief und man schickt ihn den Behörden. Nachdem uns der Wirt nicht antwortete, haben wir bei Report24 das Schreiben als offenen Brief veröffentlicht. Das war am 18. September 2022, noch vor dieser Präsidentschaftswahl, wo der grüne Herr Van der Bellen weitgehend konkurrenzlos erneut zum Präsidenten gezählt wurde.

Nun, ein halbes Jahr später, lässt mich dieser grüne Präsident strafverfolgen. Und ja, das macht er persönlich, weil für diese Art von Verfolgung ist die persönliche Genehmigung des angeblich schrecklich Beleidigten nötig. Und jetzt hören Sie die Beleidigung selbst, halten Sie sich fest:

„Ich liebte ihr Gasthaus immer, wegen der Küche, wegen der Lage, wegen der freundlichen Bedienung. Freunde von mir haben bei euch geheiratet und vieles mehr. Dass genau dort Wahlkampf betrieben wird für einen Mann, der die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt, wie kein anderer vor ihm, ist ein außerordentlich schmerzhaftes Ereignis.“

Liebe Leser und Zuseher … bei diesem Text handelt es sich unschwer erkenntlich um einen persönlichen Kommentar, um einen offenen Brief. Ich lebe tatsächlich in einem Land, in dem ich diese Sätze nicht äußern darf? Sätze, die im Parlament vielfach geäußert wurden, die meines Wissens sogar in einem zugelassenen Volksbegehren sinngemäß nachzulesen sind. Diese Worte fielen in einer Zeit, wo dieser Präsident ein Gesetz nach dem anderen unterzeichnete, obwohl von vornherein klar war, dass es verfassungswidrig ist. In einer Zeit, wo man einen Lockdown für Ungeimpfte und eine Impfpflicht für alle Bürger anordnete.

Selbstverständlich habe ich direkt bei der Pressestelle des Präsidenten nachgefragt [Anm. siehe dieser Artikel, weiter unten]: Ob er sich wirklich so beleidigt fühlt, dass er mich als freien Journalisten mit drei Jahren Haft bedrohen muss. Und welcher konkrete Schaden ihm entstanden sei? Auch hier erfolgte natürlich keine Antwort.

Aktuell ist der Status, dass die Staatsanwaltschaft gegen mich ermittelt. Ich würde meinen, dass das Ziel ist, mich und mein Medium Report24 abzudrehen und mundtot zu machen. Jedes Medienhaus, das dieser Regierung nicht nach dem Mund redet, wird mit Repressalien überhäuft. Das ist menschenrechtswidrig und das ist grundrechtswidrig. Die Meinungs- und die Pressefreiheit stehen in Verfassungsrang – das hätte der Verfassungsschutz zu schützen und nicht einen grünen Präsidenten, der einen Krieg gegen unerwünschte Medien führt.

Wir werden an dieser Stelle sicher nicht aufgeben. Die Äußerung steht mir als Journalist und Bürger zu, es ist eine kritische Auseinandersetzung mit einer Person des öffentlichen Interesses. Wenn sie mich dafür zum Kriminellen machen und wegsperren möchten, nur zu. Mit solchen Aktionen zeigt das System nur, dass es am Ende ist, keine Argumente mehr hat und ausschließlich mit Staatsgewalt gegen Andersdenkende vorgehen kann.

Wenn Sie unsere journalistische Arbeit, unseren Kampf für die Freiheit und die Wahrheit unterstützen wollen, bedanke ich mich recht herzlich. Und ebenso bedanke ich mich bei allen, die uns bisher schon unterstützt haben und weiter an uns glauben. Wir werden Sie nicht enttäuschen. [Link zu Unterstützungsmöglichkeiten.]

Dokumente, zeitlicher Ablauf

Am 11. September, einem denkwürdigen Tag, veröffentlichte Report24 den Artikel Linzer Traditionsgasthaus wirbt mit Van der Bellen Besuch – und erntet Shitstorm. Darin ging es um einen Wirt in Linz, der offensiv mit einem Besuch von Alexander Van der Bellen warb – was Florian Machl zu nachfolgendem Kommentar verleitete, der übrigens bis heute auf der Seite des Gasthauses sichtbar ist:

In weiterer Folge kommentierten über 900 Personen in ähnlicher Weise. Der ORF (Link: Hass im Netz nach Bundespräsidenten-Besuch) und die gesamte linkstendenziöse Medienmeute Österreichs sowie „Extremismusexperten“ mengten sich ein. Sie brüllten nach dem Justizministerium. In Linz fand sich ein williger Staatsanwalt, der nach Aussagen des LVT alle 900 Kommentare durchgelesen und als unproblematisch befunden habe. Nur die Berichterstattung von Report24 sei problematisch und verfolgungswürdig.

Dies verortete er in diesem Artikel vom 18. September: Nach Medienauftritten verweigert Linzer “Van der Bellen”-Wirt die Kommunikation. Darin wurde ein Brief von Florian Machl an den Wirt veröffentlicht, in dem er ihn zu einem persönlichen Gespräch bat. Anstelle zu antworten, leitete der Wirt dieses Schreiben – möglicherweise auf Anraten genannter Medienmeute – an den Verfassungsschutz weiter.

Im Februar 2023 klingelten Polizisten frühmorgens an der Tür von Florian Machl, trafen ihn nicht an und hinterließen eine Nachricht: Der Verfassungsschutz habe seine Telefonnummer nicht und möchte mit ihm sprechen. Diese Aktion riecht nach einem ersten Einschüchterungsversuch. Es stellte sich heraus, dass der willige Linzer Staatsanwalt Ermittlungen aufgenommen hat – autorisiert durch Alexander Van der Bellen. Der Vorwurf steckt in dieser Passage, sie wäre beleidigend:

„Ich liebte ihr Gasthaus immer, wegen der Küche, wegen der Lage, wegen der freundlichen Bedienung. Freunde von mir haben bei euch geheiratet und vieles mehr. Dass genau dort Wahlkampf betrieben wird für einen Mann, der die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt, wie kein anderer vor ihm, ist ein außerordentlich schmerzhaftes Ereignis.“

Zeitnahe, am 28. Februar, wurde nachfolgende Anfrage an den Pressesprecher des Bundespräsidenten verfasst, die bis heute unbeantwortet blieb:

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Van der Bellen,

wie heute durch Medienberichte bekannt wurde, verzichten Sie großmütig auf die Strafverfolgung von Herbert Kickl wegen der Nutzung der Wörter „Mumie“ und „senil“ im Zusammenhang mit der Beschreibung Ihrer Person.

Ich darf Sie daran erinnern, dass in Ihrem persönlichen Auftrag gegen mich als Journalisten durch den Verfassungsschutz ermittelt wird, weil ich als Meinung gekennzeichnet in einem persönlichen Kommentar die Formulierung „… für einen Mann, der die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt, wie kein anderer vor ihm …“ benutzt habe.

Ich stehe zu dieser Formulierung als persönliche Meinung und kann und werde meine diesbezüglichen Argumente und Indizienbeweise auch weiterhin in der Öffentlichkeit vorbringen. Ebendieser Vorwurf wurde Ihnen bereits vielfach im Parlament gemacht und ist nahezu im Wortlaut in einem Volksbegehren zu lesen.

Es handelt sich um diesen Artikel: https://report24.news/nach-medienauftritten-verweigert-linzer-van-der-bellen-wirt-die-kommunikation/

Ich weise Sie höflich darauf hin, dass ich den Umstand der Strafverfolgung eines Journalisten wegen einer Meinungsäußerung, die weit weg von Schimpfwörtern oder anderen Beleidigungen formuliert wurde, in breit angelegter Berichterstattung publizieren werde. Ich werte die Vorgangsweise als Verfolgung und Einschüchterung von Kritikern analog zu Majestätsbeleidigungs-Prozessen in Monarchien wie Thailand oder der Verfolgung von Journalisten in Diktaturen wie Nordkorea oder dem Iran. In einer Demokratie ist dies eine absolute Ungeheuerlichkeit!

Ich ersuche Sie deshalb im Rahmen der journalistischen Sorgfaltspflicht um die Beantwortung folgender Fragen:

– Fühlen Sie sich durch die Aussage tatsächlich beleidigt?
– Haben Sie die Strafverfolgung tatsächlich selbst angeordnet?
– Welcher Schaden ist Ihnen durch meine Meinung konkret entstanden?
– Halten Sie es für gerechtfertigt, deshalb den Verfassungsschutz loszuschicken und eine Freiheitsstrafe in den Raum zu stellen?

Eine Berichterstattung wird mit oder ohne Ihrer Antwort stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Machl
Report24.news

Beschuldigten-Einvernahme durch den Verfassungsschutz

Wir haben mit der Veröffentlichung des Sachverhaltes abgewartet, bis eine persönliche Befragung durch das LVT im Beisein eines Rechtsanwaltes möglich war. Diese fand nun am 7. April statt. Es stellte sich heraus, dass der einzige Grund für die Beschäftigung zahlreicher österreichischer Beamter mit dieser angeblichen Straftat, der oben erwähnte Satz ist. Mehr wird Herrn Machl nicht vorgeworfen. Sehen Sie nachfolgend die gesamte Aussage im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung.

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