Eine neue Verordnung ermöglicht das Mitlesen privater digitaler Kommunikation – formaler Vorwand ist diesmal nicht „rechtsextreme Gefahrenabwehr“ oder „Hassrede“, sondern die Erleichterung der Strafverfolgung von Kinderpornographie.
Mit Siebenmeilenstiefeln nähert sich die Europäische Union chinesischen Verhältnissen. Der digitale Überwachungsstaat rückt näher: Ohne, dass es ein besonderes mediales Interesse nach sich gezogen hätte, hat die die EU bereits im Juli eine Verordnung für „eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten“ verabschiedet.
Inzwischen, durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, wurde die Verordnung verbindlich und gilt nun unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Worum es dabei geht und welche bedenklichen Implikationen die neue Regelung birgt, ist den wenigsten bewusst: Angeblich zur Erleichterung der Verfolgung von Kinderpornographie ermöglicht die EU mit dieser Verordnung Chat- und Messenger-Anbietern, private Chats, Nachrichten und E-Mails, anlass- und unterschiedslos auf verdächtige Inhalte zu durchsuchen.
Schrittweise Abschaffung der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit
Sie ist ein weiterer Meilenstein bei der schrittweisen Abschaffung der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, die von durch niemanden legitimierte und de facto auch niemandem gegenüber verantwortliche Funktionäre vollzogen wird. Eines der extremsten Beispiele dafür ist das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ in Deutschland. Dieses unter dem Vorwand der Bekämpfung von „Hassrede“ verabschiedete Gesetz löste sogar heftige Kritik des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit aus, weil dessen Bestimmungen so willkürlich waren, dass die Definition von Hassrede sich auf fast alles erweitern ließ.
Auch die EU-Verordnung bietet den europäischen und nationalen Behörden nun unter einem bestimmten, vordergründig lobenswerten Vorwand die Möglichkeit, alle Arten von (den jeweiligen Machthabern und politisch einflussreichen Lobbygruppen gerade als unerwünscht erscheinenden) privaten Meinungsäußerungen mitzulesen und bedarfsweise unter Strafe zu stellen. Die historische Erfahrung lehrt, dass solche Mechanismen, einmal etabliert, eine verhängnisvolle Eigendynamik entfalten und sich von ihrem eigentlichen Zweck rapide entfernen – sofern dieser überhaupt der wahre Grund für ihre Einführung war. (DM)