Anwälte für Aufklärung zu 3G: Benachteiligung Ungeimpfter ist verfassungswidrig!

Bild: freepik / sergiign

In einem Offenen Brief halten die Anwälte für Aufklärung e.V. fest, dass die Einführung einer 3G-Regel am Arbeitsplatz sachlich nicht zu rechtfertigen ist. Sie fordern die Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von deren G-Status.

Mit der Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz nach § 28 b IfSG ist für Millionen deutsche Beschäftigte der Zutritt zu ihrem Arbeitsplatz nur dann gewährleistet, wenn sie entweder gegen SARS-CoV-2 geimpft, genesen oder mittels PCR-Test u/o Antigen-Schnelltests negativ getestet sind. In einem Offenen Brief vom 23. November 2021 an die Fraktionen des Deutschen Bundestags, die Ministerien für Arbeit und Soziales, die Landesregierungen, die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände konstatiert der Vorstand Anwälte für Aufklärung e.V., dass arbeitsvertragliche Verpflichtungen der Privatautonomie unterliegen und die 3G-Regel einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Arbeitgeber darstellt.

3G-Regel nicht nur ungeeignet, sondern kontraproduktiv

Unter Berücksichtigung der Umstände, dass

  • Die von gesunden, asymptomatischen Personen ausgehende Ansteckungsgefahr gleich Null ist,
  • Die Aussagekraft von Antigen-Schnelltests eingeschränkt ist,
  • Corona-Abstrich-Testungen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellen und mit gesundheitlichen Risiken verbunden sind und
  • Corona-Injektionen keine sterile Immunität herstellen können

kommen die Anwälte für Aufklärung zu dem Schluss, dass im Hinblick auf den Infektionsschutz die 3G-Regel des § 28 b IfSG nicht nur ungeeignet, sondern sogar kontraproduktiv und die Ungleichbehandlung der Menschen durch keinen Sachgrund zu rechtfertigen ist. Sie stellen daher folgende Forderungen

  1. Die sofortige Aussetzung des § 28 b IfSG (3G-Regel am Arbeitsplatz)
  2. Die Gleichbehandlung aller Menschen / Beschäftigten unabhängig von ihrem G-Status
  3. Keine massenhafte Testung von gesunden, asymptomatischen Personen

und stellen abschließend fest:

Jede Benachteiligung von „ungeimpften“ Personen ist verfassungswidrig.

Der Offene Brief des Vorstands Anwälte für Aufklärung e. V. Kann unter folgendem Link aufgerufen werden: Offener Brief zur 3G-Regel am Arbeitsplatz

Was können Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber tun?

Dr. Reiner Fuellmich, vielen Menschen bekannt durch den von ihm mitgegründeten Corona Ausschuss, teilt in seinem Telegram – Kanal ein Schreiben eines Kollegen, der erste kurze Anmerkungen und Empfehlungen zu den häufigsten Fragen darlegt. Er geht unter Betonung, dass nun alle kreativ sein und zusammenhalten müssen, auf folgende Fragen ein:

A: Zur Testpflicht am Arbeitsplatz: Gibt es „Umgehungsmöglichkeiten“?
B: Ist juristische Gegenwehr möglich, wenn man den Test am Arbeitsplatz grundsätzlich verweigert?
C: Rechtspolitische Anmerkungen

Das Dokument von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz finden Sie hier: 3G am Arbeitsplatz – Was können Arbeitnehmer und Arbeitgeber tun?

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