Und wieder bekam FPÖ-Chef Herbert Kickl vor Gericht recht: Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung vom nunmehrigen NEOS-Klubdirektor Robert Luschnik abgewiesen, dessen Verein “Plattform Demokratie Österreich” im Nationalratswahlkampf Videos verbreitete, die Kickl mit Adolf Hitler verglichen.
Der Verein “Plattform Demokratie Österreich” verbreitete sein Skandalvideo über Google Ads: Ein Portrait von Herbert Kickl wurde darin mit einem Bild von Adolf Hitler überblendet, der Schriftzug “Projekt Volkskanzler” dabei in Frakturschrift verwandelt. Das ließ der FPÖ-Chef nicht durchgehen und klagte.
Teure Kampagne – teure Strafe?
Im Januar siegte Kickl bereits mit seiner Unterlassungsklage vor dem Wiener Handelsgericht. Nicht nur hat es die Gegenseite demnach zu unterlassen, das Bildnis Kickls in Werbeeinschaltungen zu verbreiten, die ihn mit dem Nationalsozialismus und / oder Adolf Hitler in Verbindung bringen und / oder ihm nationalsozialistische Ansichten und Ziele unterstellen. Es sollen auch 5.000 Euro Schadenersatz an den FPÖ-Chef gezahlt werden und das Urteil für die Dauer von drei Monaten durchgehend über Google Ads in derselben Zielgruppe wie die inkriminierte Veröffentlichung zuvor beworben werden.
Der letzte Punkt ist dabei besonders brisant, denn Kickls Verteidiger Christoph Völk geht von einer sehr teuren Werbekampagne aus: Über 200.000 Euro könnte der Verein demnach für Internetwerbung ausgegeben haben. Die Verbreitung des Urteils über Google Ads könnte den Verein vor diesem Hintergrund ebenfalls sehr teuer zu stehen kommen.
Berufung gescheitert
Das Urteil war eine heftige Klatsche für Vereinsvorstand Robert Luschnik, den einstigen Grünen, der inzwischen NEOS-Klubdirektor ist. Er ging in Berufung, doch das Oberlandesgericht Wien hat den Antrag nun abgewiesen. Ihm bleibt jetzt nur noch die außerordentliche Revision, die laut Rechtsanwalt Christoph Völk aber kaum erfolgversprechend ist.
Das OLG rügt die Herstellung des gedanklichen Zusammenhangs zum Nationalsozialismus, wofür die Verwendung des Begriffs “Volkskanzler” aber keinen sachlichen Anknüpfungspunkt biete. Dieser Begriff wurde laut Gericht immerhin auch anderen namhaften demokratischen Staatspolitikern wie Ludwig Erhard und Bruno Kreisky zugeschrieben. Weder ziele das Video auf eine bloße sprachliche oder historische Gegenüberstellung ab, noch finde darin eine sachlich begründete Kritik am Kläger oder eine Auseinandersetzung mit politischen Inhalten statt. Der Rahmen des in einem politischen Meinungsstreit Zulässigen werde somit überschritten.
FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker kommentiert den erneuten Sieg von Herbert Kickl vor Gericht wie folgt: „Ich bin erleichtert, dass auch das Gericht erkannt hat, dass diese Geschmacklosigkeit den Rahmen des in einem politischen Meinungsstreit zulässigen Inhalts überschreitet. Mit dieser nun abgewiesenen Berufung ist die Angelegenheit hoffentlich abgeschlossen.“
Hafenecker fordert jetzt eine deutliche Reaktion von den NEOS, denn die Kampagne von Luschnik und der “Plattform Demokratie Österreich” habe auch Österreichs Ruf ramponiert: „Als Vereinsobmann hat Luschnik mit seinen skandalösen Videos Österreich einen enormen Imageschaden zugefügt. Wenn in einem Land der Politiker der stärksten Partei mit einem für den Tod von Millionen Menschen verantwortlichen Massenmörder verglichen wird, dann sorgt das auch international für Aufsehen. Eine solche Aktion kann nicht im Sinne der Neos-Außenministerin sein. Ich erwarte mir von ihr, aber auch von Neos-Klubobmann Shetty klare Worte zum Verhalten ihres nunmehrigen Klubdirektors.“