Frauke Brosius-Gersdorf sollte über das Grundgesetz wachen. Nun fordert die gescheiterte SPD-Kandidatin nach ihrem Wahldebakel neue Regeln für Medien, beklagt „Desinformation“ und denkt über eine Behördenaufsicht nach. Selten hat jemand nachträglich so überzeugend demonstriert, warum der Widerstand gegen seine Berufung richtig war.
Ein Kommentar von Heinz Steiner
Es gibt politische Niederlagen, aus denen Menschen etwas lernen. Und es gibt politische Niederlagen, aus denen sie vor allem den Schluss ziehen, dass künftig verhindert werden müsse, was zu ihrer Niederlage geführt hat. Frauke Brosius-Gersdorf gehört offenbar zur zweiten Gruppe. Im Juli 2025 sollte die linke Potsdamer Verfassungsrechtlerin auf Vorschlag der SPD in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt werden. Die Personalie schien weitgehend durchorganisiert, bis konservative Medien und kritische Stimmen begannen, sich etwas genauer mit den veröffentlichten Positionen der Kandidatin zu beschäftigen. Plötzlich ging es nicht mehr darum, welche Parteien sich hinter verschlossenen Türen auf welchen Namen verständigt hatten, sondern um Brosius-Gersdorf selbst. In der Unionsfraktion brach der Widerstand auf, die notwendige Mehrheit war nicht mehr sicher, die Abstimmung wurde abgesagt und Brosius-Gersdorf zog später ihre Kandidatur zurück.
Zwar gab es damals auch persönliche Beschimpfungen und Drohungen. Doch diese gehören nicht in eine politische Debatte und sind für die eigentliche Geschichte ohnehin nebensächlich. Entscheidend war, dass eine Kandidatin für eines der mächtigsten Richterämter Deutschlands außerhalb des Berliner Politik- und Medienbetriebs einer breiteren öffentlichen Prüfung unterzogen wurde. Abgeordnete beschäftigten sich mit ihren Positionen zu Abtreibung, Impfpflicht, AfD-Verbot und Grundrechten, Bürger diskutierten darüber und eine bereits weitgehend eingefädelte Personalentscheidung scheiterte. So funktioniert Öffentlichkeit. Brosius-Gersdorf scheint darin bis heute allerdings weniger eine demokratische Kontrollfunktion als ein Problem zu sehen.
Wenn die „falschen“ Medien Einfluss bekommen
Im Gespräch mit ZDFheute beklagte Brosius-Gersdorf „teils digital organisierte und KI-gestützte“ Kampagnen. AfD und neue Medien wie Nius hätten es geschafft, sich „Deutungshoheit über die Richterwahl zu verschaffen“, Abgeordnete zu „desinformieren“ und damit politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Ja, Medien beeinflussen politische Entscheidungsprozesse (war es nicht Gerhard Schröder, der damals als Bundeskanzler sagte, zum Regieren brauche er nur „Bild“, „BamS“ und Glotze?). Journalisten veröffentlichen Informationen, Kommentatoren bewerten sie, Bürger diskutieren darüber und Abgeordnete lesen mit. Manchmal kommen sie danach zu anderen Schlüssen, als Parteizentralen vorgesehen hatten. Früher nannte man das öffentliche Meinungsbildung.
Brosius-Gersdorf zieht daraus allerdings einen bemerkenswerten Schluss: „Dafür brauchen wir Reformen, auch im Recht.“ Dafür. Nachdem eine kritische Berichterstattung und der öffentliche Druck dazu beigetragen haben, ihre Wahl ans Bundesverfassungsgericht zu verhindern, denkt die gescheiterte Kandidatin über neue rechtliche Regeln für genau jene Medienwelt nach, die ihre Positionen zum Thema gemacht hatte. Konkret schlägt sie eine „staatsferne Behördenaufsicht über neue und soziale Medien“ vor und fordert bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen eine Klarnamenspflicht. Eine staatsferne Behörde – solche Wortschöpfungen bringt die deutsche Politik mit einer Ernsthaftigkeit hervor, gegen die Satire kaum noch eine Chance hat.
Was soll diese Behörde eigentlich beaufsichtigen?
Deutschland besitzt bereits staatlich beziehungsweise gesetzlich eingerichtete Strukturen zur Plattformaufsicht. Bei der Bundesnetzagentur arbeitet der Digital Services Coordinator, der den europäischen Digital Services Act durchsetzt. Das Gesetz schreibt dieser Stelle Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit vor. Daneben existieren Landesmedienanstalten, Datenschutzaufsicht, Strafverfolgungsbehörden und ein dichtes Netz von Gesetzen gegen strafbare Inhalte. Es fehlt also weder an Behörden noch an Regeln.
Interessant wäre deshalb, welche zusätzliche Macht Brosius-Gersdorfs neue „staatsferne Behördenaufsicht“ bekommen soll. Soll sie beurteilen, ab wann die Berichterstattung „unsachlich“ wird? Ab wann Kritik vielleicht schon als „Desinformation“ gilt? Wer angeblich zu viel „Deutungshoheit“ besitzt? Soll sie eingreifen, wenn neue Medien einen politischen Kandidaten genauer durchleuchten und anschließend Abgeordnete kalte Füße bekommen? Gerade eine Verfassungsrechtlerin müsste hier sehr präzise werden. Stattdessen bleibt die Forderung nach „Reformen, auch im Recht“ als eine Art impliziter Zensurhammer stehen – ausgesprochen nach einer politischen Niederlage, die wesentlich durch die öffentliche Kritik zustande kam.
Die Freiheit der anderen muss zurückstehen
Vielleicht überrascht diese Haltung nur diejenigen, die sich mit Brosius-Gersdorf erst seit ihrer Richterkandidatur beschäftigen. In der Corona-Zeit formulierte sie gemeinsam mit ihrem Ehemann Hubertus Gersdorf eine ausgesprochen staatsfreundliche Sicht auf die allgemeine Impfpflicht. Man könne sogar darüber nachdenken, schrieben die beiden, ob mittlerweile eine „verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht“ bestehe. Der Staat dürfte demnach nicht nur Bürger zur Impfung verpflichten; möglicherweise könnte er aus Sicht der Autoren sogar verfassungsrechtlich dazu verpflichtet sein, diesen Zwang einzuführen.
Für die Bürger, die sich einem staatlich angeordneten medizinischen Eingriff nicht fügen wollten, fand sich ebenfalls ein klarer Satz: „Die Freiheit der Impfunwilligen muss zurückstehen.“ Damit diese zurückstehende Freiheit nicht nur auf dem Papier existierte, wurden auch Sanktionen mitgedacht: Bußgelder, eine konsequent durchgesetzte 1G-Regel und der Wegfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Solche Sätze verraten mehr über ein Grundrechtsverständnis als hundert Sonntagsreden über Freiheit und Demokratie. Wenige Jahre später sollte genau diese Juristin in ein Gericht einziehen, dessen zentrale Aufgabe darin besteht, die Grenzen der staatlichen Macht zu ziehen.
Menschenwürde mit Geburtstermin
Beim ungeborenen Leben findet sich ein ähnlich weitreichendes Verständnis staatlicher und verfassungsrechtlicher Gestaltungsmacht. Die von Brosius-Gersdorf mitverantwortete Regierungskommission erklärte, es gebe „gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“. Artikel 1 des Grundgesetzes lautet bekanntlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Brosius-Gersdorfs Kommission fand gute Gründe dafür, diesen Schutz vor der Geburt anders zu behandeln. In der frühen Schwangerschaft solle das Lebensrecht des ungeborenen Kindes nur „eher geringes Gewicht“ besitzen, der Schwangerschaftsabbruch damit rechtmäßig sein.
Man kann über Abtreibung seit Jahrzehnten geführte Grundsatzdebatten weiterführen, bis die nächste Juristengeneration in Pension geht. Der Kern dieser Position bleibt trotzdem bemerkenswert: Der Schutz eines fundamentalen Grundrechts wird abgestuft, gewichtet und abhängig von Entwicklungsphase und widerstreitenden Interessen verschieden behandelt. Ein Mensch unmittelbar vor der Geburt soll nach dieser Auffassung nicht zwingend denselben Schutz der Menschenwürde besitzen wie derselbe Mensch unmittelbar danach. Ausgerechnet bei Artikel 1 des Grundgesetzes ist das eine Auffassung, die man bei einer Kandidatin für Karlsruhe sehr genau betrachten durfte.
Ein AfD-Verbot als „ganz starkes Signal“
Auch beim möglichen AfD-Verbot zeigt sich Brosius-Gersdorf ausgesprochen entschlossen. Bei Markus Lanz bezeichnete sie einen Verbotsantrag bei ausreichendem Material als „ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie“. Die AfD ist inzwischen keine politische Randerscheinung mehr, sondern wird von Millionen Deutschen gewählt. Ein Verbot würde also nicht irgendeinen kleinen Verein treffen, sondern einer erheblichen Zahl von Bürgern die Möglichkeit nehmen, eben jene Partei zu wählen, der sie ihre Stimme geben wollen.
Selbstverständlich kennt das Grundgesetz Parteiverbote, und natürlich entscheidet darüber das Bundesverfassungsgericht. Spannend ist dabei die politische Entwicklung des Begriffs „wehrhafte Demokratie“. Je stärker die etablierten Parteien an Zustimmung verlieren, desto häufiger taucht er als Begründung für Maßnahmen gegen die politische Konkurrenz auf. Die Bürger wählen falsch, also wird über Parteiverbote gesprochen. Sie lesen die falschen Medien, also soll über neue Aufsicht und zusätzliche Regeln nachgedacht werden. Sie verweigern eine staatlich gewünschte Impfung, also muss ihre Freiheit zurückstehen. Irgendwann wird die Frage unvermeidlich, wer hier eigentlich vor wem geschützt werden soll.
Dann kam „Wahl und Wahrheit“
Nun verarbeitet Brosius-Gersdorf ihre gescheiterte Kandidatur auch noch in Buchform. Anfang September erscheint ihr 352 Seiten starker Band „Wahl und Wahrheit – Was unser Grundgesetz gefährdet und wie wir es schützen“. „Wahrheit“ – kleiner ging es offenbar nicht. Laut Verlag verbindet Brosius-Gersdorf darin ihre persönliche Geschichte mit ihrer wissenschaftlichen Expertise und beschäftigt sich unter anderem mit Schwangerschaftsabbruch, Parteiverboten, Richterwahl und Medien. Auch der „Reformbedarf bei der Richterwahl und den Medien“ wird ausdrücklich angekündigt.
Das Buch selbst liegt noch nicht vor, über seine Argumentation wird man deshalb erst nach der Veröffentlichung urteilen können. Die Ausgangslage besitzt allerdings schon jetzt eine gewisse unfreiwillige Komik: Eine Professorin soll Verfassungsrichterin werden, Medien veröffentlichen ihre Positionen, Bürger protestieren, Abgeordnete verweigern die Gefolgschaft und die Kandidatur scheitert. Ein Jahr später beklagt sich dieselbe Kandidatin über die angebliche „Desinformation“, fordert Reformen „auch im Recht“, bringt eine Medienaufsichtsbehörde ins Gespräch und veröffentlicht ein Buch über „Wahrheit“. George Orwell hätte den Stoff vermutlich als etwas zu dick aufgetragen zurückgewiesen.
Das Wahldebakel war ein Glücksfall
Das Bundesverfassungsgericht besitzt eine enorme Macht. Seine Richter entscheiden darüber, wo die Grenzen des Staates verlaufen, welche politischen Entscheidungen Bestand haben und wie weit die Grundrechte von mehr als 80 Millionen Menschen reichen. Gerade deshalb müssen die politischen und juristischen Überzeugungen eines Kandidaten öffentlich seziert werden dürfen – laut, hart und ohne Rücksicht darauf, ob die zuständigen Parteiführungen ihre Personalentscheidung bereits untereinander ausgehandelt haben. Die Pressefreiheit existiert nicht nur für freundliche Leitartikel in FAZ, Spiegel und Süddeutscher, und die Meinungsfreiheit wurde nicht geschaffen, damit die Bürger Ansichten äußern dürfen, welche die Politiker ohnehin teilen.
Frauke Brosius-Gersdorf wollte nach Karlsruhe. Die Öffentlichkeit sah genauer hin, ihre Positionen wurden bekannt, Abgeordnete bekamen Zweifel und die Wahl scheiterte. Nun erklärt sie den Einfluss dieser Öffentlichkeit zum Ergebnis von „Desinformation“ und denkt über Zensurmaßnahmen nach. Viel überzeugender hätte sie ihren damaligen Kritikern kaum recht geben können.






