Vor dem Landgericht München II hat am Dienstag der Prozess gegen einen 37-jährigen Mann aus dem Jemen begonnen. Dem Angeklagten Danon Mohammed Saeed G. wird vorgeworfen, seine Ehefrau bestialisch ermordet – er soll ihr bei lebendigem Leib den Kopf abgeschnitten haben – und zuvor systematisch Sozialleistungen für nicht leibliche Kinder erschlichen zu haben.
G. muss sich wegen Mordes und gewerbsmäßigen Betrugs verantworten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegen die Mordmerkmale Habgier, Verdeckungsabsicht, Grausamkeit und sonstige niedrige Beweggründe vor.
Der Mann war 2022 zunächst allein als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Bereits bei seiner Einreise soll er zusätzliche Kinder als seine eigenen angegeben haben, um später höhere Sozialleistungen zu kassieren. Dabei habe er sich am Vorgehen seines Bruders orientiert, der bereits 2019 nach Deutschland gekommen war und Kindergeld für nichtleibliche Kinder bezogen haben soll.
Im April 2025 kam die Ehefrau im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland. Sie brachte sechs Kinder mit. Drei davon stammten aus der Beziehung mit dem Angeklagten. G. soll die übrigen Kinder als seine eigenen ausgegeben und dafür im Jemen echte Ausweisdokumente mit falschen Personalien beschafft haben. Offenbar kam er damit durch: Nach einem Bürgergeldantrag im April 2025 erhielt er Bürgergeld in Höhe von rund 3700 Euro monatlich. Nachdem der 37-Jährige mit seinem Betrug Erfolg hatte, beantragte er im Mai 2025 bei der Familienkasse Bayern Süd zusätzlich Kindergeld für sechs Kinder. Auch dabei gab er die nicht-leiblichen Kinder als seine eigenen aus. Die Auszahlung scheiterte lediglich daran, dass auf den Anträgen die Unterschrift seiner Ehefrau fehlte.
Doch die Vorgeschichte der Tat reicht weiter zurück. Nach Darstellung der Ermittler soll es in der Wohnung der Familie in Krailling im Landkreis Starnberg schon kurz nach der Ankunft der Frau wiederholt zu häuslicher Gewalt und Todesdrohungen gekommen sein.
Nach einem Bericht des Focus soll der Mann seine Frau mit einem Holzstock geschlagen und sie anschließend stundenlang im Badezimmer eingesperrt haben. Er drohte ihr, sie umzubringen, falls sie die Polizei rufe, auch ihre Familie im Jemen werde er töten lassen. Um eine Flucht zu verhindern, nahm er ihr den Reisepass weg und verriegelte das Haus. Doch die Frau ließ sich nicht einschüchtern und rief trotzdem die Polizei.
Bereits drei Wochen nach der Einreise seiner Frau verhängte die Polizei gegen den Mann einen Platzverweis für die gemeinsame Wohnung sowie das erste von mehreren Kontaktverboten. Die Drohungen sollen dennoch weitergegangen sein. Die Frau hielt an ihren Strafanzeigen wegen der Misshandlungen fest und wollte sich scheiden lassen. Zudem wollte sie den Sozialleistungsbetrug ihres Mannes und dessen Bruders anzeigen.
Frau wurde lebendig mit Messer enthauptet
Am 14. Juni 2025 soll der Angeklagte ein Küchenmesser mit einer etwa 15 Zentimeter langen Klinge gekauft haben, damit zur Wohnung der Familie gefahren sein und seine Ehefrau damit attackiert haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mehrfach auf die Frau eingestochen und ihr anschließend den Kopf nahezu vollständig vom Rumpf abgetrennt zu haben. Laut Anklage war das Opfer zu diesem Zeitpunkt noch bei Bewusstsein. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer grausamen und heimtückischen Tat aus niedrigen Beweggründen.
Als Motiv nennt die Anklage zwei Faktoren: Der Angeklagte habe die von seiner Frau angestrebte Scheidung nicht akzeptieren wollen. Zugleich habe er verhindern wollen, dass sie den Betrug mit den Sozialleistungen anzeige. Aber es ging auch um Macht, wie so oft bei einer bestimmten Klientel. G. wollte offenbar noch einmal deutlich machen, wer der „Herr im Haus“ ist.
„Durch die Zufügung der hiermit verbundenen körperlichen und seelischen Qualen wollte er die Geschädigte für ihr Verhalten bestrafen und dieser noch im Tod seine Macht über sie demonstrieren“, erklärte die Staatsanwältin. Nach der Tat habe der Mann seine anwesende vierjährige Tochter auf den Arm genommen, sie nach draußen getragen und selbst die Polizei alarmiert.
Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte weitgehend. Seine Verteidigung schloss nicht aus, dass er sich zu einem späteren Zeitpunkt äußern könnte. Ein psychiatrisches Gutachten kommt zu dem Schluss, dass keine Hinweise auf verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit vorliegen.
Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 9. Oktober 2026 gesprochen werden. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Am Ende bleibt das erschütternde Bild eines Staates, der offenbar bei Sozialleistungen ausgetrickst werden konnte und der eine Frau trotz wiederholter Drohungen und häuslicher Gewalt nicht wirksam zu schützen vermochte. Der Sozialstaat muss genau hinsehen, an wen er das Geld der Steuerzahler verteilt – und ebenso entschlossen handeln, wenn Menschen Schutz vor Gewalt benötigen. Ein Staat, der Betrug nicht verhindert und Bedrohte nicht schützt, verspielt das Vertrauen der Bürger in seine Fähigkeit, Recht und Sicherheit durchzusetzen. Im einst sicheren Deutschland ist dieses Vertrauen längst erodiert.
