Ein illegal in Frankreich lebender Kameruner ist zu 13 Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er eine 75-jährige Frau in ihrem eigenen Haus vergewaltigt hatte. Seine Asylanträge waren zuvor gleich zweimal abgelehnt worden, trotzdem hielt sich der Afrikaner weiterhin irregulär im Land auf. Die inzwischen 78-jährige Französin trägt bis heute schwer an den Folgen der Tat und soll seit jenem Neujahrsmorgen ihr Haus kein einziges Mal mehr verlassen haben.
Es ist der frühe Morgen des 1. Januar 2024 in Ozoir-la-Ferrière, einer Kleinstadt rund 30 Kilometer östlich von Paris. Kurz vor 6.30 Uhr gelangt ein betrunkener Afrikaner in das Haus eines älteren Ehepaares. Eine Flasche Whisky hat er bei sich. Zunächst trifft er auf den Ehemann des späteren Opfers, der nach einem Schlaganfall schwer behindert und ans Bett gefesselt ist. Der Rentner beginnt zu schreien, kann seiner Frau jedoch nicht zu Hilfe kommen. Der Eindringling geht in ihr Schlafzimmer und verlangt von der 75-Jährigen Oralverkehr. Als sie sich weigert, zwingt er sie zum ungeschützten Geschlechtsverkehr. Anschließend fordert er Geld, die völlig verängstigte Frau gibt ihm einen 50-Euro-Schein. Fast 45 Minuten lang befindet sich der Fremde im Haus des wehrlosen Rentnerpaares, bevor er verschwindet.
Die Polizei nimmt bereits am folgenden Tag einen Verdächtigen fest. Doch die Ermittler finden keine belastbaren Beweise gegen ihn, die Staatsanwaltschaft hebt die Untersuchungshaft wieder auf und die Fahndung nach dem Vergewaltiger geht weiter. Erst die Auswertung von Aufnahmen der Videoüberwachung führt schließlich zu jenem Kameruner, der nun vor Gericht stand. Die Ermittler rekonstruieren auch seinen Weg durch die Neujahrsnacht: Nach einer ausgiebigen Silvesterfeier in Paris fährt er vom Bahnhof Saint-Lazare nach Ozoir-la-Ferrière. Dort sucht er zunächst eine ihm bekannte Prostituierte auf, die in derselben Straße wie das spätere Opfer wohnt. Die Frau weist ihn ab. Wenig später gelangt er in das Haus des Rentnerpaares.
Der Lebenslauf des Täters macht den Fall auch zu einem Beispiel für die Folgen einer Migrationspolitik, bei der ein abgelehnter Asylantrag noch lange keine tatsächliche Ausreise bedeutet. Der verheiratete Vater von vier Kindern war 2022 aus dem Kamerun über Libyen und Italien nach Frankreich gekommen. Dort nahm ihn die Pariser Hilfsorganisation „Survivre à l’insécurité – Diogène“ auf und stellte ihm kostenlos ein kleines Zimmer im wohlhabenden 16. Arrondissement zur Verfügung. Im Gegenzug arbeitete der Afrikaner für die Organisation. Seine Asylanträge wurden zweimal abgelehnt. Einen regulären Aufenthaltsstatus besaß er zum Zeitpunkt der Vergewaltigung damit nicht. Trotzdem lebte er weiterhin in Frankreich – bis sich sein Weg am Neujahrsmorgen 2024 mit jenem einer 75-jährigen Rentnerin kreuzte.
Mehr als zweieinhalb Jahre später musste sich der inzwischen 33-Jährige vor der Cour criminelle von Seine-et-Marne verantworten. Das Gericht verurteilte ihn am Montag zu 13 Jahren Haft und verhängte zusätzlich ein dauerhaftes Verbot für das französische Staatsgebiet. Außerdem wird der Kameruner in das französische Register für Sexual- und Gewalttäter FIJAIS eingetragen. Während des Prozesses rechnete der Vertreter der Staatsanwaltschaft sogar vor, was die jahrelange Unterbringung des verurteilten illegalen Migranten den französischen Steuerzahler kosten dürfte: Für zehn Jahre Haft veranschlagte er rund eine Million Euro. Der französische Staat hatte die Asylanträge des Mannes zweimal abgelehnt. Nun finanziert derselbe Staat jahrelang seine Unterbringung im Gefängnis.
Das weitaus schwerere Urteil hat jene Frau getroffen, die am 1. Januar 2024 in ihrem eigenen Schlafzimmer überfallen wurde. Während der Vergewaltigung glaubte sie nach Angaben ihres Anwalts, sterben zu müssen. Heute ist sie 78 Jahre alt und soll seit der Tat keinen Fuß mehr vor ihre Haustür gesetzt haben. Ihr etwa 50 Jahre alter Sohn zog wieder bei seinen Eltern ein, um sich um sie zu kümmern. Der Täter sitzt nun im Gefängnis und darf nach Verbüßung seiner Strafe dauerhaft nicht mehr nach Frankreich zurückkehren. Doch sein Opfer lebt seit mehr als zweieinhalb Jahren praktisch als Gefangene im eigenen Haus.
