Sachsen-Anhalt hat gewählt – und das Ergebnis ist so manchen nicht genehm. Es sorgt nun sogar für grundsätzliche Überlegungen darüber, wer eigentlich wählen darf. Nach dem starken Abschneiden der AfD fordert der Flüchtlingsrat Berlin prompt ein „Wahlrecht für Alle“ – ausdrücklich auch für Menschen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Botschaft könnte kaum deutlicher sein: Sachsen-Anhalt hat gewählt. Aber offenbar haben aus Sicht des Flüchtlingsrats nicht die „Richtigen“ gewählt.
Unter der Überschrift „Sachsen-Anhalt hat gewählt – wirklich alle?! Nein!“ kritisierte der Flüchtlingsrat Berlin auf Facebook, dass Nichtdeutsche und insbesondere Nicht-EU-Bürger von der Landtagswahl ausgeschlossen gewesen seien. Viele dieser Menschen lebten schließlich in Sachsen-Anhalt und könnten dies vielleicht auch weiterhin tun, „wenn ihre 45% hasserfüllten Nachbar*innen das überhaupt verdienen“. Daraus leitet die Organisation die Forderung nach einem allgemeinen Wahlrecht für alle ab. Es könne nicht sein, dass Menschen, die am stärksten von politischen Entscheidungen betroffen seien, nicht mitbestimmen dürften.
Besonders bedenklich ist allerdings der Ton dieser Forderung. Der Flüchtlingsrat spricht von „45% hasserfüllten Nachbar*innen“ – offensichtlich eine Anspielung auf den außergewöhnlich starken AfD-Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt. Die AfD kam bei der Landtagswahl auf knapp 44 Prozent und wurde damit mit großem Abstand stärkste Kraft.
Will man hier ein Wahlergebnis politisch korrigieren, das manchen Organisationen nicht gefällt? Offensichtlich. Unmittelbar nach einem für die eigene politische Seite unerwünschten Wahlergebnis soll kurzerhand die Zusammensetzung des Wahlvolkes verändert werden. Zudem wird mit der Aussage, 44 Prozent der Wähler seien schlicht „hasserfüllt“, fast die Hälfte der Wählerschaft pauschal moralisch abgewertet. Wie moralisch ist es jedoch, mit der Anspruchshaltung in ein Land zu kommen, umgehend seine Politik verändern zu dürfen? Böse Zungen könnten hier glatt Eroberungsversuche verorten.
Allerdings steht der Flüchtlingsrat Berlin mit seiner Forderung nicht völlig allein. Auch die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp spricht sich für ein Wahlrecht für Ausländer aus und fordert dieses nach spätestens fünf Jahren. Sie bezeichnet es als „Politikskandal“, dass ein solches Wahlrecht bislang nicht existiert.
Dabei ist die geltende Rechtslage eindeutig: Bei Landtags- und Bundestagswahlen in Deutschland ist die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich Voraussetzung für die Wahlberechtigung. Die Deutschen sind es, die Deutschland aufgebaut haben – und die es am Laufen halten. Die Staatsbürgerschaft wird inzwischen ohnehin zunehmend entwertet: Dass Migranten nicht einmal mehr diese minimale Hürde nehmen sollen, um wählen zu dürfen, wirkt bezeichnend. Offenkundig will man das Wahlvolk möglichst rasch austauschen und die autochthone Bevölkerung endgültig entmachten und vertreiben. Doch hat man sich das gut überlegt? Wer finanziert denn das Sozialsystem, von dem so viele Neubürger profitieren, wenn die bösen Deutschen weg sind?
