„Schrittweise Ausschaltung der Opposition“: Nächster AfD-Politiker von Wahl ausgeschlossen

Symbolbild: KI

In Niedersachsen wird die Demokratie zu Grabe getragen: Mangels eines AfD-Verbots streicht man hier anlässlich der Kommunalwahlen am 13. September kurzerhand reihenweise AfD-Politiker von den Wahlzetteln. In Lüneburg ist nun Stephan Bothe betroffen. Er spricht von einem AfD-Verbot durch die Hintertür.

Der Wahlausschuss stimmte 6:1 gegen ihn: Der AfD-Kandidat Stephan Bothe wurde von der Landratswahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossen. Bothe ist stellvertretender Landesvorsitzender der AfD in Niedersachsen, Landtagsabgeordneter sowie Vorsitzender des Kreisverbandes Lüneburg.

Seiner Ansicht nach sei das Vorgehen „keine Verfassungstreue-Prüfung, sondern die schrittweise Ausschaltung der Opposition“. Das zugrunde liegende Votum der Kommunalaufsicht stütze sich im Wesentlichen auf seine Mitgliedschaft und Funktionen in der AfD Niedersachsen sowie auf einige seiner öffentlichen migrationskritischen Äußerungen.

Ob er die Verfassung tatsächlich achte, sei anhand der vorliegenden Unterlagen gar nicht geprüft worden. Stattdessen sei geprüft worden, ob er als innenpolitischer Sprecher der Regierungslinie gefalle. Bothe dazu: „Die Kommunalaufsicht und der Verfassungsschutz machen aus der bloßen Mitgliedschaft in einer legalen, nicht verbotenen Partei und aus der Wahrnehmung demokratisch gewählter Ämter einen Ausschlussgrund.“

Er sieht die Meinungsfreiheit in Bezug auf Migration in Niedersachsen als eklatant bedroht, wenn seine Kritik an der Migrationspolitik, Parallelgesellschaften, Clan-Kriminalität oder ausbleibenden Abschiebungen bereits ausreicht, um ihm sein passives Wahlrecht zu nehmen. Er spricht von einem AfD-Verbot durch die Hintertür durch Behörden und Wahlausschüsse.

Bothe ist längst kein Einzelfall mehr: Zuvor waren bereits der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von der Landratswahl im Kreis Friesland und Thorsten Moriße von der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven ausgeschlossen worden.

Auch Justin Vogel, Bürgermeister-Kandidat in Herzberg, ist betroffen. Hintergrund ist eine Verschärfung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts, wonach Wahlausschüsse Kandidaten zu Landrats- und Bürgermeisterwahlen nicht zulassen dürfen, wenn bei ihnen „Zweifel an der Verfassungstreue“ bestehen.

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