Die deutsche Bundesregierung ist offensichtlich der Ansicht, dass die Deutschen als nationale Gruppe vom Volksverhetzungsparagraphen nicht geschützt sein sollen. Zumindest nicht ganz allgemein, heißt es auf Anfrage der AfD. Es hänge vielmehr vom „Einzelfall“ ab.
Ein Kommentar von Heinz Steiner
In den meisten Ländern dieser Welt gilt weitestgehend das Grundverständnis, dass das eigene Volk als schützenswert erachtet wird. Beleidigungen von Ausländern werden dabei zumeist nicht sonderlich toleriert, sondern als respektlos betrachtet. In manchen Staaten (insbesondere beispielsweise in weiten Teilen Asiens) kann dies sogar zu einer Ausweisung führen – samt der Eintragung in einer „Blacklist“, die eine Wiedereinreise verhindert. Nicht so in Deutschland.
In der Bundesrepublik scheint das Staatsvolk mehr als lästige Notwendigkeit (immerhin muss ja irgendjemand die Steuern und Sozialbeiträge erwirtschaften, mit denen Zuwanderer aus der ganzen Welt versorgt werden sollen) denn als schützenswerte Entität betrachtet zu werden. Zumindest aus der Sicht der Kartellparteien, die mit dem § 130 des Strafgesetzbuchs (StGB), also dem Straftatbestand der Volksverhetzung augenscheinlich lediglich irgendwelche gesellschaftliche Minderheiten unter Schutz stellen wollen.
Denn die Bundesregierung antwortete auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion darauf, ob dieser Paragraph denn auch die Deutschen selbst als ausdrücklich geschützte Gruppe gelten würde, ziemlich ausweichend. Staatssekretärin Anette Kramme hat, so der AfD-Bundestagsabgeordnete Ingo Hahn, erklärt, dass diese Frage in der Literatur umstritten sei. Zudem sei es bislang höchstrichterlich ungeklärt und die Sachlage hänge vom jeweiligen Einzelfall ab. Deshalb könne man die Frage, ob Deutsche als geschützte Gruppe im Sinne des Volksverhetzungsparagraphen anzusehen sind, nicht pauschal beantworten.
Deutsche genießen keinen Schutz vor Volksverhetzung ❌
— MdB Prof. Dr. Ingo Hahn AfD (@IngoHahnAfD) May 28, 2026
Nach meiner Kleinen Anfrage bestätigte dies das Justizministerium im Deutschen Bundestag. Asylanten und Ausländer erhalten vollen Schutz, während es bei Deutschen vom Einzelfall abhängt.#AfD #Volksverhetzung #Deutschland pic.twitter.com/saMqezoX49
Das heißt: Während beispielsweise Ausländer, Asylanten, Moslems, Transsexuelle usw. als Gruppen einen ganz besonderen rechtlichen Schutz genießen, trifft dies auf das eigentliche Staatsvolk, die Deutschen, nicht explizit zu. Der AfD-Politiker weist auf die Inschrift „Dem deutschen Volke“ am Reichstagsgebäude hin, welches den Politikern eigentlich eine Mahnung sein sollte. Mit Schlechterstellung der deutschen Staatsbürger „muss Schluss sein“, so Hahn.
Doch um dies zu erreichen, braucht es nicht nur eine gesetzliche Klarstellung durch die Bundespolitik, sondern wohl auch den Klageweg. Nur eine höchstrichterliche Entscheidung kann hier endgültig Klarheit schaffen und sämtliche Zweifel am gesetzlichen Schutz des Staatsvolkes ausräumen. Außer, natürlich, die herrschende Politik hält das deutsche Volk für nicht schützenswert. Doch dann stellt sich die Frage, warum die Deutschen diese Parteien überhaupt noch wählen sollten.
