WDR Monitor konstatiert eiskalt: Direkte Demokratie unerwünscht

(C) Pixabay @karlherl

Alle paar Jahre die eigene Stimme abgeben und dann machtlos der Dinge harren, die da kommen: So empfinden viele Menschen ihre sogenannte demokratische Mitbestimmung in Deutschland. Die einzige Partei, die sich derzeitig die direkte Demokratie auf die Flagge geschrieben hat, ist die AfD. Die stellte schon 2021 einen Antrag zur Institutionalisierung von Volksabstimmungen auf Bundesebene, doch der wurde von den anderen Parteien abgelehnt. Volkswille? Nicht so wichtig, befand man. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk pflichtet bei: Wegen der Nazis solle es keine direkte Demokratie in Deutschland geben.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Ein Screenshot eines Kommentars des WDR-Magazins „Monitor“ auf Facebook sorgt online gerade für einiges Kopfschütteln. Dort befand man: „Unsere Verfassung will aufgrund des Nationalsozialismus keine direkte Demokratie.“

Werfen wir einen Blick ins Grundgesetz (als „Verfassung“):

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Art. 20 GG

Abstimmungen sind also als direkt-demokratische Maßnahme in Wahrheit eigentlich unerwünscht? Der Monitor ist für seine mitunter kuriosen Wortmeldungen freilich schon bekannt. Das einzige Problem daran ist, dass man als Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gern den Eindruck erweckt, man würde die einzig wahre Wahrheit verkünden – auf Kosten der Gebührenzahler, versteht sich.

Geht es nach dem „Monitor“, scheint der Volkswille gefährlich, denn das Volk wählt Nazis und Diktatur. Richtig ist, dass sogenannte Volksabstimmungen einst im Sinne der NSDAP ausfielen – so beispielsweise auch jene im August 1934, die Hitler nach dem Tod von Reichspräsident Paul von Hindenburg als „Führer und Reichskanzler“ bestätigte – er war so zugleich Reichskanzler und -präsident. Unglaubliche 89,93 % der Stimmen waren für „Ja“.

Bedenkt man den Kontext dieser Abstimmungen, ist das aber gar nicht so unglaublich: Zu diesem Zeitpunkt hatte man die Pressefreiheit längst abgeschafft und die Opposition verboten. Der Kurs der Nazis galt als alternativlos. Die Propaganda war allgegenwärtig. Staatsterror war an der Tagesordnung. Wer bei den Abstimmungen der NSDAP „falsch“ (nach Ansicht der Partei) abstimmte, musste empfindliche Strafen befürchten. So veröffentlichte man ortsweise gar die Namen jener, die mit „Nein“ gestimmt hatten.

Am Tage nach der Volksabstimmung über Hitlers Hindenburg-Nachfolge wurden in Bad Dirsdorf in Schlesien an drei Stellen des Ortes die Nein-Wähler angeschlagen. Mit der Ueberzeile »Wir Landesverräter« beginnend, dreizehn Namen: Bernhard von Plessen, Marianne von Plessen, Gustav Hoffmeister … Pfarrer von Plessen telegrafierte sofort an »Staatssekretär Pfundtner, Reichsinnenministerium, Berlin: Wahlgeheimnis gebrochen. Neinsager angeprangert. Erbitte Schutz.« Antwort kam keine.

In Heldenbergen mußten die Nein-Sager am Sonntag nach den Oesterreich-Wahlen 1938 mit »Volksverräter«-Schildern um den Hals Spießruten laufen.

Quelle: „Ausdrücklich das Wort Nein“, Spiegel 48/1948

Der Antifa wird an dieser Stelle ganz warm ums Herz, liebt sie doch Feindeslisten und Pranger, um ihresgleichen auf Menschen mit anderer Gesinnung zu hetzen. Mit direkt-demokratischen Volksabstimmungen hat das jedoch nichts zu tun. Würden die zur Abschaffung der Demokratie führen, wäre es in der Schweiz auch schon finster geworden. Voraussetzung für aussagekräftige Volksabstimmungen sind eine korrekte Durchführung ohne Einflussnahme von außen und Pressefreiheit, damit sich jeder umfänglich und auch aus unabhängigen Quellen informieren und seine Meinung bilden kann.

Dass das im heutigen Deutschland gegeben ist, könnte manch einer allmählich zu hinterfragen beginnen, das ist aber nicht die Schuld der AfD, sondern jener Parteien und Politiker, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten regierten. Betrachtet man Meinungsumfragen zu Themen wie der illegalen Massenmigration oder auch einfach die Zustimmungswerte zu den Ampelparteien, wird allerdings deutlich, dass so manche Volksabstimmung aktuell trotzdem zuungunsten der Regierung ausfallen könnte. (Auf der anderen Seite fiel die Propaganda vom Todesvirus SARS-CoV-2 und der mRNA-Impfung als Allheilmittel beim Volk durchaus auf fruchtbaren Boden – es ist also nicht auszuschließen, dass die Deutschen sich selbst eine Impfpflicht verpasst hätten, hätte man sie per Mehrheitsentscheid bestimmen lassen.)

Altparteien lehnten Volksabstimmungen 2021 ab

Monitor steht mit der Ablehnung der direkten Demokratie nicht allein da. 2021 brachte die AfD einen Antrag zur Institutionalisierung von Volksabstimmungen auf Bundesebene ein. So wollte man den obigen Absatz im Artikel 20 des Grundgesetzes erweitern: „Der geäußerte Wille des Volkes ist oberstes Gesetz; seine Entscheidungen können nur von ihm selbst abgeändert oder aufgehoben werden.“ Der Gesetzesentwurf an sich war noch nicht allzu konkret, was bestimmte Voraussetzungen und Gegebenheiten der Abstimmungen anbelangte, doch er hätte eine Basis dafür liefern können, den Bürgern mehr Mitbestimmung einzuräumen.

Das wollten die anderen Parteien aber nicht. Bei der CDU/CSU warf man der AfD sogar vor, die Betonung des Willen des Volkes offenbare das „problematische Verfassungsverständnis“ der Fraktion. Wichtiger sei „die Menschenwürde“.

Quelle Screenshot: bundestag.de

Ein interessanter Beitrag – was soll das mitteilen? Bedeutsam und wegweisend sind in Deutschland eben nicht die 84 Millionen Menschen bzw. der Wille der Wahlberechtigten, sondern die „Würde“ der gesamten Menschheit (die auch gern von der deutschen Regierung eigenmächtig zur Einwanderung und Vollalimentierung auf 357.588 km² Fläche eingeladen wird)? Das klingt zwar linksgrün romantisch, doch in einem Land, in dem der Volkswille keine übergeordnete Rolle spielt, sollte eben dieses Volk konsequenterweise auch nicht als entrechteter Goldesel für fremde Entscheidungen herhalten müssen. Es ging beim Gesetzesentwurf der AfD wohlgemerkt nicht um eine Aushebelung anderer Grundgesetzartikel, sondern schlicht darum, dass die Bürger die Möglichkeit erlangen, vermehrt auf die Politik Einfluss zu nehmen.

Das Problem ist in dieser Frage nicht das Volk – höchstens dessen Beeinflussbarkeit. Das wahre Problem sind Politik und Medien. Die Menschen wurden in den 30er Jahren durch massive Einflussnahme, Manipulation und Einschüchterung dazu gebracht, Entscheidungen formal zu unterstützen, die ihnen als „alternativlos“ präsentiert wurden. Unliebsame Informationen wurden unterdrückt, wer trotzdem nicht auf Linie war, wurde bestraft. Damit die Ablehnung einer direkten Mitbestimmung der Bürger zu begründen, sagt schlussendlich mehr über einen selbst als über das Volk aus. Würde man sich heutzutage in seinem politischen Handeln nach dem richten, was von großen Teilen der Bevölkerung gewünscht und kommuniziert wird, statt blind eigene Agenden voranzutreiben, wären die Forderungen nach mehr direkter Mitbestimmung freilich auch deutlich leiser.

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