Dr. Weikl: „Selbst unter Bedrohung medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten anwenden“

Bild: Dr. med. Ronny Weikl (C) AfD Arbeitskreis 14

Der Passauer Facharzt für Frauenheilkunde, Dr. Ronny Weikl, war Gast der AfD im Deutschen Bundestag und referierte dort über Schadwirkungen und Gefahren des Maskentragens. Er beruft sich gegenüber seinen Berufskollegen auf den hippokratischen Eid: Medizinisches Wissen dürfe niemals zum Schaden der Menschen eingesetzt werden, selbst wenn dies für den Mediziner Konsequenzen hat. Er selbst ist massiven Repressionen durch das deutsche Regime ausgesetzt. Im Anschluss gab Weikl auch Report24 ein Interview. Sehen Sie hier den Video-Mitschnitt und das vollständige Transkript.

Vorstellung durch Martin Sichert, MdB (AfD): Der nächste Vortragende ist Mitgründer der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie. Für Aufsehen sorgte sein Aufruf an Mediziner zur Mithilfe bei den Maskenattesten. Mediziner sollten bei Vorliegen von gesundheitlichen Beschwerden ein Befreiungsattest ausstellen. Zahlreiche Repressionen, unter anderem Polizeidurchsuchungen, gab es wegen seines Einsatzes gegen die Maskenpflicht. Begrüßen Sie zusammen mit mir zum Thema Masken und Maskendeals den Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dr. Roland Weikel.

Vielen Dank, lieber Martin Sichert, für die nette Einführung. Vielen Dank allen Abgeordneten des Arbeitskreises 14 der AFD für die Einladung zu dieser wichtigen Veranstaltung. Ich freue mich, dass wir aus Reihen der MWGFD zehn Mitglieder hier nennen können und unser Vorsitzender Sucharit Bhakdi auch da ist, freut mich sehr. Ich will mal versuchen, heute in der Kürze der Zeit noch mal mein ganz spezielles rotes Tuch der so genannten Pandemieeindämmungsmaßnahmen, nämlich die Maskenpflicht, Revue passieren zu lassen. Denn dass eine Mund- und Nasenbedeckung keinerlei Sinn machen würde als Schutzmaßnahme gegen eine Ansteckung mit oder Weitergabe von Atemwegsviren und sogar eine erhebliche Gesundheitsgefährdung mit sich bringt, das war lange vor Ausrufung der COVID-Pandemie längst bekannt. Die Studienlage war und ist eindeutig.

Die von den Masken ausgehende Gesundheitsgefährdung ist schon allein ersichtlich aus den arbeitsrechtlichen Verordnungen, in denen festgelegt ist, dass FFP2-Masken nur von gesunden Erwachsenen nach arbeitsmedizinischer Untersuchung für maximal 75 Minuten getragen werden dürfen und danach mindestens eine 30-minütige Pause ohne Maskentragen eingehalten werden muss. Bei der Corona-Pandemie hat man das natürlich geflissentlich ignoriert und hat selbst Kinder in Schulen stundenlang ohne Pause, neben den anderen sinnlosen Hygieneregeln, FFP2-Masken tragen lassen. Und es ist nicht auszuschließen, dass trotz der eindeutigen Studienlage dieser Wahnsinn erneut beschlossen wird.

Dabei war schon im WHO Global Influenza Programm vom Jahr 2019, also der weltweiten Leitlinie zum Umgang mit viralen Atemwegsviren, bezüglich des Einsatzes nicht-pharmazeutischer Maßnahmen nachzulesen. Ich zitiere: „Unsere Überprüfung ergab ein Fehlen von zwingenden Beweisen für die Wirksamkeit von Handhygiene, Atemwegsetiketten und Gesichtsmasken gegen die Influenzaübertragung in der Gemeinschaft.“ Und das wurde auch bestätigt von dem Vizechef des RKIs, des Robert Koch-Instituts, Professor Lars Schaade, der bei einer Pressekonferenz am 28. Februar 2020 erklärte, ich zitiere: „Er erklärte, dass das Tragen von Alltagsmasken eben keinen Sinn macht.“ Und er sagte wortwörtlich, ich zitiere: „Das ist mehrfach untersucht worden. Es gibt einfach keine wissenschaftliche Evidenz, dass das irgendeinen Sinn hätte.“ Zitat Ende. Und dass diese Aussage natürlich weiterhin Gültigkeit hat, ist zigfach belegt. Es gibt also schlichtweg bis zum heutigen Tag keine einzige ernstzunehmende Studie, die den Sinn von Alltagsmasken zur Eindämmung einer Atemwegsvirusinfektion bestätigt hätte.

„Durch das Maskentragen wird man ständig an das Virus erinnert“

Und trotz dieses klaren Bekenntnisses des RKI-Chefs gab es natürlich dann 2020 im April die Maskenpflicht. Sie wurde beschlossen als rein politische Maßnahme, Willkürentscheidung. Und warum? Es ist offensichtlich, dass eine Maskenpflicht hilfreich dabei sein kann, die von den Dirigenten der Corona-Agenda vorgegebenen Narrative in die Köpfe der Menschen einzuzementieren. Also die Story vom die Menschheit bedrohenden Killervirus, dem nur durch die Impfung aller 7,5 Milliarden Menschen Herr zu werden ist. Und durch das Maskentragen wird man ständig der Bedrohung durch das Virus erinnert und nebenbei wird auch die Bereitschaft, ja, das Verlangen, sich impfen zu lassen, erhöht. Die Maske ist quasi der neue Gesslerhut, mit dem der Staat den Bürger demütigen, ihm einen Maulkorb verpassen kann, seine Konformität überprüfen und nebenbei noch das letzte Fünkchen Verstand und Autonomie rauben kann.

Sicher mögen auch monetäre Gesichtspunkte eine Rolle gespielt haben, denn nicht wenige, auch aus Politikerkreisen, haben sich eine goldene Nase verdient mit geschickten Maskendeals und sind davon, bis auf wenige Ausnahmen, auch ungeschoren durchgekommen. Ein weiterer trauriger Skandal. Medizinisch-wissenschaftlich betrachtet ist die Mund-Nasen-Bedeckung kompletter Nonsens, anders kann man es nicht ausdrücken. Es ist eindeutig belegt durch zahlreiche große Publikationen in renommierten Fachzeitschriften, darunter auch einige Metaanalysen, die also die Ergebnisse mehrerer Studien zusammenfassen und eben alle zu dem Schluss kommen, dass das Maskentragen in diesem Kontext nicht nur nichts bringt, sondern auch erheblich Gesundheitsrisiken beinhaltet.

US-Studie: Maskentragen erhöht sogar die Covid-Sterblichkeit

Z.B. hat eine im Februar 2022 veröffentlichte Publikation des Autors Fögen in der Fachzeitschrift Medicine (The Foegen effect: A mechanism by which facemasks contribute to the COVID-19 case fatality rate , Anm.) die haben die Daten verglichen aus dem US-Bundesstaat Kansas, wo es Bezirke mit Masken- und ohne Maskenpflicht gab, und die Bezirke ohne Maskenpflicht kamen wesentlich besser voran und die Maskenpflicht hat die COVID-Fallsterblichkeit nach dieser Studie annähernd verdoppelt.

Und warum ist das Maskentragen so gesundheitsschädlich? Der Atemwegswiderstand wird um mehr als das Doppelte erhöht, Maskentragen verhindert die Sauerstoffzufuhr. Masken sind auch kürzeste Zeit kontaminiert mit zahlreichen Bakterien, Viren, Pilzen, die wiederum Infektion auslösen können. Die größte Gefahr geht aber aus, von der erhöhten Kohlendioxidrückatmung beim Maskentragen, mit der Gefahr der Kohlendioxidvergiftung, Hyperkapnie genannt, und mit der damit einhergehenden respiratorischen Azidose, also der Übersäuerung des Blutes, mit vielen weiteren dadurch auftretenden Stoffwechselstörungen, die unter anderem zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Konzentrationsstörungen, Schwindel, Kreislaufbeschwerden, alles Beschwerden, die uns natürlich die Maskenträger genannt haben, bis hin zum Kreislaufkollaps und Tod führen können und natürlich sehr häufig auch bleibende neurologische und psychologische Schäden hinterlassen.

Und wie kann man sich das mit der Rückatmung vorstellen, in aller Kürze? Wir wissen, bei der Atmung sind wir auf die Zufuhr von ausreichend Sauerstoff angewiesen und scheiden als Endprodukt Kohlendioxid aus. Und aus dem Physik- und Chemieunterricht können sich die meisten noch erinnern, dass die Luft aus ca. 78 Prozent Stickstoff besteht, 21 Volumenprozent Sauerstoff, 0,9 Volumenprozent Argon, ein Edelgas, und nur 0,04 Volumenprozent Kohlendioxid, also das CO2, das zu Unrecht in den Schlagzeilen der Klimakrisen-Propaganda geratene Abfallprodukt unserer Atmung.

Kohlendioxid wird also mit 0,04 Volumenprozent oder 400 Parts per Million eingeatmet und mit der hundertfachen Konzentration, also 40.000 ppm, ausgeatmet. Und dieses ausgeatmete Gas kann natürlich beim Maskentragen nur erschwert in die Umgebungsluft abfließen, das hält ja die Maske auf. Und deshalb liegt unter dem Volumen der Maske, die bis zu 90 ml betragen kann, insbesondere bei Kindern und je nach Maskentyp, liegt eine ungefähr eine Konzentration von 27.000 ppm vor. Und der Maskenträger atmet also bei jedem Atemzug zunächst mal das Volumen aus der Maske ein und erst im weiteren Atemzug dann das restliche von außen kommende Kohlendioxid und sauerstoffarme und sauerstoffreiche Luft.

Kinder zur Einatmung von CO2 weit jenseits des erlaubten Grenzwertes gezwungen

Und gerade bei Kindern mit geringem Atemzugvolumen, älteren oder kranken Menschen oder Menschen, die aufgrund der Panik schnell atmen, wirkt sich natürlich dieses Volumen gewaltig aus und kann eben einen erheblichen Anstieg der Rückatmung von CO2 bedingen. Wir haben selber mit MWGFD eine Maskenstudie durchgeführt im April 2021. Wir haben 45 Kinder untersucht zwischen 6 und 17 Jahren und haben die Veränderung der CO2-Konzentration in der Einatemluft beim Maskentragen eben gemessen und haben das schockierende, alarmierende Ergebnis befunden, dass durchschnittlich bei den Kindern die Kohlendioxidkonzentration in der Einatemluft um mehr als das Sechsfache des Grenzwertes vom Umweltbundesamt angestiegen ist. Der Grenzwert lag bei 2000 ppm, die Kinder hatten 13 bis 14.000 ppm. Wir haben OP-Maske und FFP2-Maske gemessen, also mehr als das Sechsfache des Grenzwertes des zulässigen Grenzwertes. Und das haben die Kinder die ganze Schulzeit dann drauf. Und ein siebenjähriges Mädchen hatte sogar das Zwölffache des Grenzwertes. Kinder mussten stundenlang im Schulunterricht Maske tragen. Das ist aus meiner Sicht eindeutig der Straftatbestand der Nötigung und Körperverletzung.

Was können verantwortungsbewusste Ärzte, die sich dem hippokratischen Eid und der Genfer Deklaration, also unseren quasi formulierten Ethikrichtlinien der Medizin, verpflichtet fühlen, anderes tun, als jedem hilfesuchenden Patienten ein solches Maskenattest auszustellen? Denn die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Patienten ist unser oberstes Anliegen. Und wir dürfen uns auch nicht vor den drohenden Repressalien fürchten oder gar abhalten lassen. Denn ein wichtiger Passus der Genfer Deklaration lautet, und auf den berufen wir uns: „Ich werde selbst unter Bedrohung mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.“

Repression durch erniedrigende Hausdurchsuchungen

Und schon zu Beginn haben wir deswegen unsere Kolleginnen, Kollegen seitens der MWGFD informiert. Wir haben einen Aufruf gestartet. Ich habe selber ein Video aufgenommen und Gott sei Dank haben sich viele Kollegen und Kolleginnen beteiligt. Und natürlich hat der größte Teil leider gewaltige Repressalien am eigenen Leib erfahren müssen, in Form von überfallartigen polizeilichen Haus- und Praxisdurchsuchungen. Bei mir sind zwei solcher Trupps mit je zehn Mann in meine Praxis und mein 15 km entferntes Wohnhaus, am Morgen des 16. Dezember 2020 eingefallen. Ich war damals wegen Krankheit zu Hause. Sie haben alle Ordner, Karteikarten mit sensiblen Patientendaten, EDV-Geräte, Handys, Laptops auch aus meinem eigenen Wohnhaus sowie von meiner Frau, mitgenommen. Durchsucht wurde auch unser Schlafzimmer, jedes der Kinderzimmer bis hin zu Schränken und Nachtkästchen. Ein äußerst unangenehmes und trauriges Gefühl für mich und meine Familie. Auch die Arzthelferin, die in der Praxis vor Ort war, war betroffen. Wenn man vier Stunden lang diesen Übergriffigkeiten ausgesetzt ist …

Von den 1.096 Maskenattesten, die ich ausgestellt hatte, die meisten davon kostenlos, wurden im Rahmen des Strafprozesses vom Staatsanwalt 95 als angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse im Sinne des §278 Strafgesetzbuch angesehen und zur Anklage gebracht. Nach zahlreichen Verhandlungstagen in zwei Instanzen, von Februar bis November 2022, mit nicht unerheblichen Rechtsanwaltskosten, kann sich jeder vorstellen, lautet mein bisheriges Urteil für zuletzt noch 24 Fälle von Kinder-Maskenattesten: ein Jahr Haft auf Bewährung und 50.000 € Geldstrafe. Wir sind dagegen in Revision gegangen und haben einen Teilerfolg erzielt vorm Bayerischen Obersten Landesgericht. Jetzt sind also noch zehn Fälle von Kinder-Maskenattesten übrig, die rechtskräftig verurteilt sind. Am kommenden Freitag, dem 17. November, muss ich mich erneut in einer weiteren Runde vor dem Landgericht Passau einfinden, und dann wird über das Strafmaß diskutiert.

Rechtsstaat wird mit Füßen getreten

Parallel haben wir eine Verfassungsbeschwerde in Auftrag gegeben, die auch von der AfD unterstützt wurde, vor allem weil bei all diesen Verhandlungen das Telemedizingesetz, das für uns Ärzte gilt, nicht berücksichtigt wurde und die medizinisch-wissenschaftliche Faktenlage bei jeder Verhandlung von den Richtern geflissentlich unter den Teppich gekehrt wurde und Sachverständige bzw. Gutachter nicht zugelassen wurden. Mein trauriges Resümee also nach diesem Gerichtsverfahren: Der Rechtsstaat, das Rechtsstaatsprinzip in diesem Lande, wird mit Füßen getreten bzw. ausgehebelt. Von Gewaltenteilung keine Spur.

Die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden und also unterstellt den jeweiligen Justizministerien und damit natürlich auch den dort tätigen Politikern. Damit könnten wir uns noch abfinden, wenn wenigstens die Gerichte und die dort tätigen Richter frei und unabhängig ihrem ureigenen Auftrag nachkommen, nämlich unvoreingenommene Aufklärung von Fakten gemäß der eigentlichen Verpflichtung zur Unparteilichkeit, Unbefangenheit, Neutralität und Objektivität. Aber leider müssen derzeit nicht nur kritische Ärzte und andere Corona-Maßnahmen-Kritiker miterleben, wie medizinische Fakten schlichtweg ignoriert werden und stattdessen auch vor Gericht versucht wird, mit allen Mitteln das gegebene Narrativ durchzusetzen. Dabei macht man nicht mal vor kritischen Richterkollegen halt, zu sehen am Fall Christian Dettmar in Weimar, der sich jetzt verantworten muss wegen angeblicher Rechtsbeugung.


Ronny Weikl im Interview mit Report 24

Mein Name ist Ronny Weikl, ich bin in Passau niedergelassener Frauenarzt und praktischer Arzt mit dem Schwerpunkt Naturheilverfahren. Ich habe im Mai 2020 mit Professor Sucharit Bhakdi und einigen anderen Kollegen die MWGFD, die Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, gegründet. Mein rotes Tuch in Sachen Pandemie-Eindämmungsmaßnahmen ist die Maskenpflicht. Darüber habe ich heute einen Kurzvortrag halten dürfen.

Einfach noch mal wollte ich aufzeigen, dass es von Anfang an, schon lange vor der Pandemie, bekannt war durch die wissenschaftliche Studienlage, dass Masken weder aktiv noch passiv vor Atemwegsviren schützen und gleichzeitig mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung einhergehen beim Maskentragen, und zwar durch den erhöhten Atemwegswiderstand, durch die verminderte Sauerstoffzufuhr, durch die Verkeimung der Masken. Nach kürzester Zeit sind die Masken mit Bakterien, Viren, Pilzen verseucht, die man rückatmet, die Hautinfektionen auslösen können. Aber das Hauptgefährdungspotenzial besteht durch die erhöhte Kohlendioxid-Rückatmung unter der Maske.

Dazu muss man sich vorstellen, dass wir die Luft – ich möchte da noch mal zur Chemie und Physik zurückkommen – die Luft besteht ungefähr zu 78 % aus Stickstoff, zu 21 % aus Sauerstoff, zu 0,9 Volumenprozent aus dem Edelgas Argon und zu nur 0,04 Volumenprozent CO2. Alle Lebewesen, die Sauerstoff einatmen, scheiden Kohlendioxid aus. In der Luft liegt also das Kohlendioxid normalerweise mit 0,04 Volumenprozent, das sind in der anderen Einheit 400 ppm (Parts per Million), vor. Wenn wir es ausatmen, liegt es in einer Konzentration von 40.000 ppm, also der hundertfachen Dosis vor. Und das sammelt sich natürlich, diese Ausatemluft staut sich unter der Maske, die kann nicht so schnell abdiffundieren. Masken haben teilweise ein Volumen, das hat ein Kinderarzt gemessen, von bis zu 90 ml.

Und in diesem Volumen hast du dann eine Konzentration von Kohlendioxid, wir haben es gemessen bei unserer Kinder-Maskenstudie, von 27.000 ppm. Also 2.000 wäre der Grenzwert, den das Umweltbundesamt als gesundheitsbedenklich für Kinder und Schwangere eingeordnet hat. 27.000 ppm ist unter der Maske.

Wenn ich jetzt einatme, als Maskenträger, atme ich zunächst mal das Volumen aus der Maske ein, mit der hohen Konzentration von Kohlendioxid und erst dann strömt die kohlendioxidarme, sauerstoffreiche Luft von außen nach. Wenn jetzt ein Kind ein sehr niedriges Atemzugvolumen hat von vielleicht 150 ml – also ein normaler Erwachsener mit 70 kg hat etwa 500 ml Atemvolumen – dann spielt sich dieses 90 ml Maskenvolumen nicht so aus, wie es maximal sein könnte. Beim Kind spielt es schon eine Rolle, weil das hat vielleicht 150 ml Atemzugvolumen, und wenn es noch schnell atmet, vielleicht sogar noch weniger, und dann spielt das natürlich eine große Rolle.

Es atmet ständig erhöht Kohlendioxid zurück. Das Kohlendioxid geht ins Blut über, bildet dort mit Wasser zusammen CO2 + H2O, macht H2CO3, also Kohlensäure, und die gibt ein Proton ab, wirkt sauer, das Blut wird übersäuert, und das führt dazu, dass die roten Blutkörperchen den Sauerstoff in den Geweben nicht so gut abgeben können. Das heißt, es kommt zu Minderdurchblutungen. Das erklärt dann auch die Symptome von Schwindel, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Übelkeit, Kreislaufbeschwerden bis hin zum Kreislaufkollaps und sogar zum Tod.

Dieses Maskentragen ist also insbesondere für Kranke, für ältere Menschen, für aufgeregte Menschen, die schnell einatmen, ein geringes Atemzugvolumen haben, also für Kinder extrem gefährlich. Ich habe aus dem Grund, wie einige andere Kollegen und Kolleginnen auch, Maskenatteste ausgestellt, bei Kindern, die Beschwerden hatten, oder bei Menschen, die mit Beschwerden beim Maskentragen zu mir kamen.

Ja, und wir haben bei Kindern gemessen in einer Studie in Baden-Württemberg, 45 Kinder zwischen 6 und 17 Jahren, und haben gemessen, wie ist die CO2-Konzentration in der eingeatmeten Luft. Dazu hatten wir einen staatlich beeideten Sachverständigen, den Messingenieur Dr. Helmut Traindl aus Wien, mit dabei. Der war im Team mit dabei, zwei Ärzte, einer davon war ich und zwei Psychologinnen, und wir haben die Kinder dann eben gemessen und haben festgestellt, das schockierende Ergebnis, dass die CO2-Konzentration in der eingeatmeten Luft durchschnittlich um über das Sechsfache des Wertes steigt, den das Umweltbundesamt eben als Grenzwert für Kinder und Schwangere angegeben hat. Der Grenzwert ist 2000 ppm, also die fünffache Menge des Ausgangswertes von 400 ppm, und wir hatten gemessen in der eingeatmeten Luft bei Maskentragen schon nach ein bis zwei Minuten 13.000 oder 14.000 ppm.

Je nachdem, OP-Maske, FFP2-Maske, so groß war der Unterschied nicht, also durchschnittlich eine über sechsfache Erhöhung des Grenzwertes. Und Kinder tragen diese Maske den ganzen Tag lang in der Schule, ohne Pausen. Wir wissen vom deutschen Arbeitsschutzgesetz beispielsweise, dass ein Arbeitnehmer, der in irgendeiner Berufsgruppe eine FFP2-Maske tragen muss, eine arbeitsmedizinische Untersuchung haben muss und als gesunder Erwachsener darf er die Maske nur 75 Minuten maximal tragen und muss danach 30 Minuten Pause einhalten. So ist es im Arbeitsschutzgesetz festgelegt.

Bei Kindern hat man das unter den Teppich gekehrt, die in der Schule diese Maske ewig lang getragen haben, dementsprechend riesige Beschwerden gehabt, nicht nur psychologische Schäden, dann die geblieben sind, bis hin auch zu wahrscheinlich auch neurologischen Schäden, die man vermuten muss. Es wird noch Aufarbeitung da geben müssen.

Das ist tatsächlich so, dass diese Billigmasken natürlich Fasern abgeben, chemische Fasern, Plastikteile, und es gibt tatsächlich Untersuchungen von Pathologen, die im Lungengewebe dann nachweisen konnten, eingeatmete Maskenfasern. Also gibt’s keine großen Statistiken, aber es immer wieder Fälle, wo man das gesehen hat, es muss vom Maskentragen kommen, schon mal allein ein Skandal. Und Kinderkrankheiten, da kann ich nur sagen, da gibt’s eine Studie aus Hamburg, die hat die psychische Belastung der Kinder erfragt, und da hat man festgestellt, dass jetzt nach diesen Corona-Zeiten 81 Prozent der Kinder und Jugendlichen bis 17 Jahren noch psychologische Beschwerden haben, sich psychologisch nicht wohl fühlen. Und ich gehe davon aus, dass ein großer Einfluss hier die Maskenpflicht war, das Maskentragen.

Wenn ich weiß, dass ich mit den Masken Minderdurchblutungen im Gewebe erzeuge, dann kann ich auch davon ausgehen, so ist zumindest die Meinung einer unserer Neurologinnen in unserem Verein, dass da auch dauerhafte Schädigungen in den Hirnnerven entstehen können. Das bleibt noch abzuwarten, da müssen noch Studien geben, die das Ganze untersuchen. Habe ich noch kein echtes Studienmaterial.

Jedenfalls war es bitter notwendig, dass wir Ärzte Maskenatteste ausgestellt haben. Das ist mir und einigen anderen insofern zum Verhängnis geworden, dass wir polizeiliche Hausdurchsuchungen hatten. Ich habe heute auch darüber berichtet. Mein Prozess läuft immer noch, also ich bin jetzt gerade das zweite Mal vor dem Landgericht Passau, und die noch offenen zehn Fälle von Kinder-Maskenattesten müssen nachverhandelt werden. Mein bisheriges Urteil lautete ein Jahr Haft auf Bewährung und 50.000 € Geldstrafe für zunächst 24 Fälle von Kinderattesten, die übrig geblieben sind, von meinen insgesamt 1.096 Attesten. Und der Staatsanwalt hatte auch für diese 24 Fälle noch zwei Jahre Haft ohne Bewährung und Berufsverbot gefordert. Gott sei Dank ist es eben die geringere Strafe gewesen, die man trotzdem nicht hinnehmen kann.

Denn wenn man die ganzen Fakten kennt, dann muss man sagen, dass jeder Arzt, der das gemacht hat, eigentlich eine Ehrenurkunde bekommen müsste und natürlich einen Freispruch in diesen Prozessen. Aber mal schauen, wie wir das irgendwann erreichen. Ich muss mich jetzt demnächst in der dritten Runde vor dem Landgericht Passau stellen – und dann wird über das Strafmaß entschieden. Parallel haben wir eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, weil die ganze Zeit bei diesen ganzen Prozessen die Faktenlage nie zur Berücksichtigung kam. Wichtige Sachverständige wurden nicht geladen oder wurden abgeladen oder nicht zugelassen. Und das Telemedizingesetz, das uns eigentlich ermöglicht, dass wir auch fernmündlich oder per E-Mail oder andere Kontakte bestimmte Patientenbeschwerden abarbeiten können, wurde auch unter den Teppich gekehrt. Mal schauen, was da rauskommt. Soweit mal mein aktueller Stand.

Wir haben Dr. Ronny Weikl auch bei seinem Gerichtsverfahren in Passau begleitet und darüber berichtet: Prozess wegen Maskenattesten für Kinder: Dr. Ronny Weikl zu 20.000 Euro Geldstrafe verurteilt

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