Zwei Wochen vor Impfpflicht-Abstimmung: RKI wies explizit auf fehlende Impfwirksamkeit hin!

Bild: freepik / rom_check

Der gesetzliche Impfzwang baute auf der Behauptung auf, dass die experimentellen Corona-Impfstoffe Infektionen und die Übertragung des Virus verhindern. Dass das keineswegs der Fall war, wurde zwar schnell offensichtlich, es wurde aber von der Politik geleugnet. Auf Anfrage eines Bürgers über das Portal „Frag den Staat“ wurde nun eine E-Mail veröffentlicht, in der das RKI das Bundesgesundheitsministerium zwei Wochen vor der Abstimmung über die Einführung einer Impfpflicht auf eben diese mangelnde Wirkung der Gentherapeutika hinwies. Warum wurde die Öffentlichkeit weiter in die Irre geführt?

Die fragliche E-Mail vom 23. März 2022 sprach sich für eine „Sicherstellung von Testmöglichkeiten“ im medizinischen Bereich aus, weil die Impfung Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nicht verhindern könne. Diese Feststellung ist nicht nur vor dem Hintergrund des allgemeinen gesetzlichen Impfzwangs relevant, der zu dieser Zeit drohte. Denn während dieser bekanntlich scheiterte, galt bis Anfang 2023 die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Diese fußte auf der Behauptung, dass geimpftes Personal die vulnerablen Patienten nicht anstecken würde. Dabei hat das RKI mit dieser E-Mail faktisch schon im März 2022 zugegeben, dass dies grob falsch und der Zwang zur Impfung in der Folge reine Schikane ist.

Im Folgenden lesen Sie die Pressemitteilung des Vereins MWGFD zum Thema:

Was das Robert Koch Institut wusste…

Vom Presseteam: Autorin Claudia Jaworski; erschienen am 18. Mai 2023

„Wider besseres Wissen“ heißt es inflationär in den Anklageschriften gegen maßnahmenkritische Ärzte, die ihre Patienten vor den sogenannten Corona-„Schutzmaßnahmen“ bewahren wollten und dafür auf der Anklagebank sitzen. Dass sie gerade wegen besseren Wissens gehandelt haben, beweist nicht nur die inzwischen erdrückende wissenschaftliche Faktenlage und die Impfschäden entblößenden Datenbanken, sondern bestätigt nun auch eine RKI interne E-Mail. Spätestens jetzt sollte das Glaubengebäude derer zusammenfallen, die bis dato an dem Schutzgott namens RKI verkrampft festhielten.

Am 8. Mai 2023 gelangte auf Anfrage eines Bürgers (Twittername „Fearlessly authentic“) über das Portal für Bürgerinformation „FragdenStaat“ eine Email vom 23. März 2022 an die Öffentlichkeit, die vom RKI-Lagezentrum an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gerichtet war (siehe Anhang unten). In dieser gab das RKI höchstpersönlich dem für Gesundheitssicherheit und Krisenmanagement zuständigen Referat 611 zu bedenken, dass die „Impfungen“ weder vor Infektion noch vor Übertragung schützen. Das zwei Wochen vor der Abstimmung zur Einführung der Impfpflicht!

Im genauen Wortlaut der E-Mail, deren Echtheit Reitschuster gegenüber bestätigt wurde, heißt es:

„zum übersandten Referentenentwurf für die Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (TestV) nehmen wir wie folgt Stellung:

Im Hinblick auf die geplante Befristung des Anspruchs […] geben wir zu bedenken, dass die Impfung eine Infektion und Ausscheidung von SARS-CoV-2 nach erfolgter Exposition nicht grundsätzlich verhindern kann. Im nosokomialen Bereich (etwa Krankenhaus, Pflegeheim etc.) kann somit weiter ein Eintrag in die Einrichtungen durch das pflegende bzw. ärztliche Personal bzw. die Aufnahme von Patientinnen und Patienten erfolgen […]“

Spätestens seit dem 23. März 2022 hätten die Bundestagsabgeordneten also von der Nutzlosigkeit der „Impfung“ Bescheid wissen müssen. Doch warum predigte der Gesundheitsminister Karl Lauterbach wider besseren Wissens weiter vom Schutz und Nutzen dieser genbasierten „Impfstoffe“?

Geben wir uns kurzzeitig naiv und gehen davon aus, dass die E-Mail bei der Informationsweitergabe auf Abwege geraten ist. Gemäß des Organisationsplans des BGM sähe die Informationsweitergabe der adressierten Abteilung 6 für öffentliche Gesundheit wie folgt aus:

Screenshot – Organigramm BMG

Die erstmalig im Referat 611 gelandete Email hätte von Frau Dr. Lücking an den Unterabteilungsleiter für Gesundheitssicherheit, Herrn Rottmann-Grossner (Referat 61), weitergeleitet werden müssen, bevor dieser Frau Dr. Teichert aus der Abteilung 6 und den Stab COVID-19 darüber informiert. Diese wiederum hätten jene entscheidungsträchtige Information an die parlamentarische Staatssekräterin Sabine Dittmar weiterreichen müssen. Diese wiederum wäre dann in der Pflicht gewesen, den Bundesminister für Gesundheit zu informieren, der mit dieser Kenntnis die Debatte über die Einführung der Impfpflicht hätte ein für alle mal beilegen müssen.

Nachdem jedoch mit einer Impertinenz sondergleichen das große Heilsversprechen von nahezu allen Politikern weiter heraufbeschworen wurde, fragen wir mal ganz rational und sanftmütig, an welcher Stelle die alles entscheidende Information zum Erliegen gekommen ist?

Wir wenden uns daher an „FragdenStaat“ mit der Bitte uns mitzuteilen, ob jene E-Mail an den Gesundheitsminister Karl Lauterbach weitergeleitet wurde und, falls dies nicht der Fall war, welches Glied der Kette bei der stillen Post versagt hat. Natürlich hat dieses „detektivische“ Vorgehen reinen Proforma-Charakter. Denn noch nie hat sich eine Regierung auf derart primitive Weise der Propaganda selbst überführt. Es genügt also schlicht die Frage zu stellen, warum das Robert Koch Institut (RKI) sich hier selbst widerspricht und öffentlich weiterhin von einer Schutzwirkung faselt.

Auch lohnt es sich zu fragen, wie es sein kann, dass die Bundesregierung über eine halbe Milliarde für Werbe- und Informationsmaßnahmen zur Covid-Impfung ausgegeben hat, aber die alles entscheidende Information, nämlich die Unwirksamkeit der sogenannten „Impfung“, der Öffentlichkeit unterschlägt?

Wenn also Fremd- und Selbstschutz in keiner Weise gewährleistet werden, stellt sich unweigerlich die Frage, welchen Zweck die „Impfung“ denn erfüllen soll, wenn sie erklärtermaßen nichts nützt?

Wenn im Rahmen dieser weitangelegten Impfkampagne irgendwelche Informationen von aufklärerischem Wert stecken, dann scheint nun gewiss zu sein, dass diese nicht im Dienste der Öffentlichkeit stehen, sondern offenbar medizinischen Versuchen dienen. Der Nürnberger Kodex sieht es nämlich vor, dass Untersuchungen zur empirischen Gewinnung von Information eine freiwillige Zustimmung der Versuchsperson erfordern und diese vor allem über diesen Versuch in Kenntnis gesetzt werden muss.

Jede Verweigerung der Aufarbeitung, die mit dieser öffentlich gewordenen Email erneut forciert wird, ist nur ein weiteres Indiz dafür, dass hier „List, Druck, Vortäuschung und irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges“ zu Gange sind.

In unbeschreiblicher Arglist und Unverfrorenheit werden hier die ethischen Grundsätze ärztlichen Handels verletzt, die garantieren sollten, dass Menschen nie wieder gegen ihren Willen zu Versuchspersonen gemacht werden. Anders unser Bundeskanzler im Gespräch mit dem NRW-Lokalradio vom 08.09.21, wo er sagt:

„Wir waren ja alle die Versuchskaninchen für diejenigen, die bisher abgewartet haben. Deshalb sage ich als einer dieser 50 Millionen – es ist gut gegangen!“

Für jeden, der noch in der Lage ist, kausallogisch zu denken, zeigt sich hier in aller Deutlichkeit ein Offenbarungseid einer politischen Kaste, die sich nicht mal mehr die Mühe macht, die Heuchelei zu verstecken; so selbstverständlich sind Willkür und Machtmissbrauch geworden.

Screenshot – Fundstelle: https://media.frag-den-staat.de/files/foi/778388/23-02-2023-aw-rki-220322-rki.pdf

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