Vernichtungs-Strafgeld gegen AUF1 – Stefan Magnet erklärt den Anschlag des Systems

AUF1 Chefredakteur Stefan Magnet (links) im Gespräch mit Florian Machl (rechts) (C) AUF1

Nach der Verkündung des Strafbescheides der Landesmedienanstalt Baden-Württemberg in Höhe von 195.007 Euro ist die Sorge um den Fortbestand des Senders groß. Hinzu kommen viele Fragen – einige davon sind sicher berechtigt, andere als Querschüsse zu erkennen. Report24 Chefredakteur Florian Machl hat eine Einladung in die Räumlichkeiten von AUF1 angenommen und fragt bei Chefredakteur Stefan Magnet in Form eines ausführlichen Interviews nach, was der Stand der Dinge ist. Und man hält fest: Eine kleine monatliche Unterstützung ist eine demokratische Maßnahme für Pressefreiheit.

Der Partnersender von AUF1, SRGT, habe mit der Kooperation die Auflagen der Sendelizenz verletzt. Deshalb sprach die Behörde unter der Begründung „verbotene Themenplatzierung“ eine erste Strafe von 194.007 Euro aus. Florian Machl hat nachgefragt – und über eine Stunde lang mit Stefan Magnet über den versuchten Vernichtungsschlag gegen AUF1 gesprochen:

Die Fragen der interessierten Leser und Seher sind in diesem Fall sicher deckungsgleich mit jenen der Kritiker und Gegner. Was ist dran an dieser Rekordstrafe? Existiert der Strafbescheid wirklich? Was steht ganz konkret drinnen? Muss die Strafe bezahlt werden? Sind Rechtsmittel möglich und werden sie ergriffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, kann die Strafzahlung aufgeschoben werden?

Aus dem Gespräch ergibt sich, dass es sich um eine Art Pokerspiel mit den Behörden handelt. Diese hätten Paragraphen aus der Schublade gezogen, um gegen AUF1 vorzugehen, die bei keinem anderen Medienbetrieb bisher schlagend wurden. Man hätte absichtlich nach etwas gesucht, um den Sender aus dem Satellitenprogramm zu vertreiben – und eine Randbestimmung gefunden.

Mit Presse- und Medienfreiheit hat dies freilich nichts zu tun. SRGT wird ein Vertrag zum Verhängnis, der mit AUF1 zur Anlieferung von „fremden“ Programminhalten geschlossen wurde. Dabei hatte SRGT aber die Lizenz, bis zu sechs Stunden täglich solches Material zu senden – und dieser Rahmen wäre auch eingehalten worden. Florian Machl führt aus, was jeder Medienkonsument weiß: Es ist im deutschen Fernsehbereich absolut üblich, dass ausgelagerte Firmen Programm produzieren und anliefern beziehungsweise, dass man die Nachrichten extern zukauft. Einem freien Medium gerade dies zum Vorwurf zu machen ist skandalös – aber offenbar rechtlich gedeckt. Gleiches Recht für alle bleibt eine bloße Theorie.

Sehen Sie das interessante Gespräch der beiden Chefredakteure, bei dem Magnet durchaus starke emotionale Momente hat und die Schwierigkeiten ausführt, ein freies Medium zu betreiben. Jeder, der sich an so einem Projekt beteiligt, hat mit schweren Repressalien zu rechnen. An einen Job im Mainstream muss niemand mehr denken – man gilt als Aussätziger unter den ach so Liberalen und ach so Toleranten.

Um derartige Angriffe des Systems abzuwehren, sei es notwendig, dass die Hörer und Seher ihre Unterstützung als demokratische Maßnahme sehen. Während in der Politik nahezu kein gewählter Repräsentant das macht, wozu er gewählt wurde, sei dies bei freien Medien anders. Denn die finanzielle Unterstützung (beispielsweise in der Höhe eines Netflix-Abos) sei nicht nur Dank und Anerkennung, sondern ein demokratischer Auftrag, auch weiterhin kritisch zu berichten.

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