Ungeimpfte dürfen verhungern? 2G-Regel nun auch in deutschen Supermärkten

Bild: freepik / kukota

Lange Zeit als „rechte Verschwörungstheorie“ abgetan, doch wie so oft bewahrheitet sich auch diese „krude Schwurbler-Theorie“: Die neuen Corona-Zwangsverordnungen, die das Bundesland Hessen am Dienstag verabschiedete, erlauben den Ausschluss Ungeimpfter vom Lebensmitteleinkauf und von der Versorgung des alltäglichen Bedarfs. Es ist davon auszugehen, dass derartige Regelungen bald deutschlandweit Schule machen.

Ein Kommentar von Max Bergmann

Diese neuerliche Verschärfung der Zwangsmaßnahmen in Deutschland reiht sich ein in eine Vielzahl weiterer nicht nachvollziehbarer, autoritärer Machenschaften deutscher Machthaber, die man früher als Politiker und Vertreter des Volkes bezeichnete. Heutzutage zählt offensichtlich nur noch, die Hetzjagd auf Ungeimpfte und die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben. Volker Bouffier (CDU) und sein hessisches Corona-Kabinett beschlossen am Dienstag, die 2G-Regel auf den gesamten Einzelhandel auszuweiten.

Supermärkte dürfen Ungeimpfte ausschließen

Wie die Frankfurter Neue Presse am Dienstag berichtete, wird die sogenannte 2G-Option auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet. Demnach ist der Zutritt zu teilnehmenden Supermärkten, Drogerien, Discountern und anderen Geschäften, die den täglichen Bedarf abdecken, nur noch für sogenannte „vollständig Geimpfte“ oder Genesene gestattet. Bislang konnte diese Regelung nur von Händlern in Anspruch genommen werden, die keine Grundbedürfnisse befriedigen. Gesunde und negativ Getestete bleiben also außen vor und dürfen in 2G-Supermärkten keine Lebensmittel oder andere Artikel des täglichen Bedarfs erwerben. Für diese Bevölkerungsgruppe bleibt dann, wenn keine anderen Geschäfte ohne 2G-Regel in erreichbarer Nähe sind, nur noch die Online-Bestellung von Lebensmitteln. In Großstädten wie Berlin ist das noch relativ bequem möglich, auch wenn in letzter Zeit teils mehrere Tage Lieferzeit eingeplant werden mussten. Spontaneinkäufe eines fehlenden Produkts für das Abendessen werden so für Ungeimpfte unmöglich. Problematisch wird es aber vor allem für die ungeimpfte Landbevölkerung: Lieferdienste für alltägliche Produkte sind dort rar oder gar nicht vorhanden. 

Vorerst nur 2G-Optionsmodell: Doch für wie lange noch?

Bouffier geht indes davon aus, dass auch Ungeimpfte weiter ihr Überleben sichern können. „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden“, sagte Ministerpräsident Bouffier (CDU). „Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten“. Dem 2G-Optionsmodell nach steht es den Lebensmittelhändlern ab sofort frei, nur noch Geimpfte und Genesene zu bedienen und Ungeimpfte am Kauf von Lebensmitteln und Drogerieartikeln zur Körperpflege zu hindern: Im Gegenzug entfallen Zutrittsbeschränkungen, Maskenzwang und Abstandsforderungen. 

Bouffier wirbt für Impfung – und vergisst, Nebenwirkungen zu erwähnen

Der hessische Ministerpräsident scheute sich auch nicht, für die Impfung mit einem der nicht regulär zugelassenen Vakzine zu werben: Man dürfe ja nicht unvorsichtig werden, sagte er. Den größten Schutz biete seiner Ansicht nach die Impfung mit einem der umstrittenen Impfstoffe, zu denen bis auf weiteres weder Langzeitstudien noch die vollständigen Zulassungsunterlagen für eine Regelzulassung vorliegen. „Und diese [die Impfung, Anm. d. Red.] ist nach wie vor unkompliziert, unbürokratisch und kostenfrei zu bekommen“, denn die kostenlosen Zutrittstests wurden zu Montag bundesweit eingestellt und werden nun zu Wucherpreisen an Ungeimpfte verkauft. Selbstverständlich vergaß Bouffier auch, auf die zahlreichen Nebenwirkungen hinzuweisen. Die bedingte Marktzulassung der Impfstoffe sollte ein Jahr nach Erteilung enden, noch diesen Winter müssen durch die Hersteller also eigentlich umfangreiche Studien und Unterlagen vorgelegt werden, damit eine Verlängerung und weitere Verwendung genehmigt werden kann. 

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