Tabubruch: Bespitzeln von Regierungsgegnern ohne Anlass, ohne Richter erlaubt

Symbolbild: Schadsoftware Staatstrojaner - Fotomontage aus freepik-Elementen: @user33769719 / @jackie_niam

Die Maßnahme ist laut Experten unverhältnismäßig und mit hoher Sicherheit grundgesetzwidrig. Auch die Menschenrechte werden ein weiteres Mal grob missachtet. Dies interessiert die Regierung Merkel bei der Errichtung einer DDR 2.0 aber kaum. Die deutschen Geheimnisse dürfen ab sofort auf Basis des „Quellen-TKÜ plus“ ohne richterlichen Beschluss Instant-Messenger-Dienste unbeschränkt überwachen. Den Geheimdiensten wird laut heise.de damit freie Hand über die Deutungshoheit über politische Meinungsäußerung im Netz gegeben.

Neben der uneingeschränkten Überwachung der digitalen Kommunikation wurde mit dem Beschluss auch für Manipulation und Identitätsdiebstahl Tür und Tor geöffnet. Denn Geheimdienste können Kommunikationsdaten nicht nur mitlesen sondern auch verändern. Das regierende CDU/CSU-Regime und die SPD berufen sich darauf, dass man „gefährlichen Individuen im Internet“ mit geeigneten Maßnahmen begegnen müsse. Andrea Lindholz von der CDU behauptete, dass die Überwachung auf Menschenhandel und Schleusung eingeschränkt sei. Man muss festhalten, dass wie bei zahlreichen anderen verfassungswidrigen Gesetzen die ganz klar die Errichtung einer Diktatur zum ziel haben, die sonst so heuchlerisch für Menschenrechte auftretende SPD stets an vorderster Spitze mit dabei war.

Experten sehen Verfassungswidrigkeit

Netzpolitik.org kommentierte das Gesetz wie folgt:

Beobachter könnten das als Eingeständnis sehen, dass auch die „Quellen-TKÜ plus“ in der Strafprozeßordnung rechtswidrig ist. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat Verfassungsbeschwerde dagegen eingereicht. Grötsch verweist auf dieses Verfahren: „Die Regelung in der Strafprozeßordnung wird derzeit durch das Bundesverfassungsgericht überprüft und auch daher sollten wir vor neuen entsprechenden Regelungen eine Entscheidung abwarten.“

Netzpolitik.org bezeichnen bereits den Staatstrojaner unter Berufung auf Juristen und Sachverständige als „schlicht verfassungswidrig“ bzw. „offensichtlich verfassungswidrig“.

Verschiedene Initiativen haben bereits Klage gegen das Quellen-TKÜ plus eingereicht. Das Online-Portal haufe.de berichtet von geplanten Verfassungsberschwerten, einige davon würden bereits laufen. Betreiber sind unter anderem der Datenschutzverein Digitalcourage, der Bundesverband IT-Sicherheit, die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die FDP. Auch die NGO Reporter ohne Grenzen hat eine Verfassungsbeschwerde angekündigt, unter anderem weil mit der Totalüberwachung der Quellenschutz für Journalisten vollständig wegfällt. Das Bundeskriminalamt erklärt die neuen Befugnisse auf dieser Internetseite.

Der letzte Schritt zur DDR 2.0

Tatsächlich können nun Zugangsdaten für Onlinedienste, Passwörter, E-Mail-Postfächer und Cloud-Datenspeicher ausgelesen, protokolliert, überwacht und beeinflusst werden. Diese Überwachung kann auch ohne konkreten Anfangsverdacht stattfinden. Es ginge um präventive Überwachung „zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“. Liebe Deutsche, es gibt hier nichts mehr zu beschönigen. Ihr lebt in einer Diktatur und habt keine Rechte auf Privatsphäre mehr. Der Architekt hinter dem „Great Reset“, Klaus Schwab, hat genau dies für die Zukunft angekündigt. „Sie werden kein Privateigentum und keine Privatsphäre mehr haben und das Leben wird schön sein“. Wer es nicht glaubt, möge diesen Artikel des Weltwirtschaftsforums aus dem Jahr 2016 (!) im Magazin Forbes lesen.

Quelle: https://solutions.hamburg/willkommen-in-2030-ich-besitze-nichts-habe-kaum-privatsphaere-und-das-leben-war-noch-nie-besser-gastbeitrag-ibm/

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