Schwerbehinderte missbraucht? Frankreich stellt Verfahren gegen Marokkaner ein

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Eine schwerbehinderte 23-Jährige soll in einer Pflegeeinrichtung bei Toulouse wiederholt sexuell missbraucht worden sein. Unter Verdacht geriet ein 40-jähriger marokkanischer Pfleger, gegen den auch Vorwürfe anderer besonders schutzbedürftiger Frauen erhoben wurden. Doch ausgerechnet das Verfahren um Mayline wurde nun eingestellt – ihre Mutter will sich damit nicht abfinden.

Mayline kann nicht einfach erzählen, was ihr möglicherweise angetan wurde. Die junge Frau sitzt im Rollstuhl, leidet infolge einer extremen Frühgeburt an schweren neurologischen Schäden und kann keine vollständigen Sätze bilden. Doch ihre Mutter Nathalie Muet bemerkte Veränderungen: Mayline schrie und wollte nicht mehr in jene Einrichtung zurück, in der sie betreut wurde. Zugleich erinnerte sich die Mutter an einen Hinweis einer Betreuerin. In der Windel ihrer Tochter waren verdächtige Blutspuren entdeckt worden. Als die Familie 2025 schließlich von der ASEI über mutmaßliche sexuelle Übergriffe eines Pflegers informiert wurde, begann Nathalie Muet nachzuforschen. Die ASEI („Agir, Soigner, Éduquer, Inclure“) ist eine französische gemeinnützige Organisation, die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen sowie andere betreuungsbedürftige Personen betreibt. Nach eigenen Angaben gehören zu ihr 107 Einrichtungen und Dienste im Gesundheits- und Sozialbereich.

Mehrere Frauen, ein verdächtiger Pfleger

Der Mann, auf den sich die Ermittlungen konzentrierten, ist ein 40-jähriger marokkanischer Staatsbürger. Er arbeitete als Pfleger bei der ASEI in Ramonville-Saint-Agne nahe Toulouse. Im März 2025 leitete die französische Justiz wegen des Verdachts auf wiederholte schwere Vergewaltigungen mehrerer besonders schutzbedürftiger Personen ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen ihn ein. Der Marokkaner kam in Untersuchungshaft, verlor seinen Arbeitsplatz und wurde nach neun Monaten, Ende 2025, unter gerichtlichen Auflagen wieder freigelassen. Die Vorwürfe bestreitet er.

Maylines Mutter erstattete im Juli 2025 im Namen ihrer Tochter Anzeige. Ermittler befragten Betreuer und Angehörige, Spezialisten und Psychologen versuchten, mit der jungen Frau zu kommunizieren. Mayline benutzt dafür unter anderem Piktogramme. Ihre schweren Hirnschäden beeinträchtigen auch die Sprachfähigkeit – ein Umstand, der die Ermittlungen bei einem möglichen Sexualdelikt erheblich erschwert. Auch der gerichtsmedizinische Befund ließ Fragen offen. Die Ärzte fanden keine traumatischen Verletzungen im Genital- und Analbereich, konnten die gynäkologische Untersuchung aufgrund von Maylines schweren körperlichen Einschränkungen jedoch nicht vollständig durchführen. Der Gerichtsmediziner hielt das Untersuchungsergebnis zugleich ausdrücklich für vereinbar mit analen Penetrationen, wie sie von Maylines Mutter geschildert worden waren.

Staatsanwaltschaft schließt den Akt

Am 1. August folgte für Nathalie Muet der nächste Schlag. Die Staatsanwaltschaft Toulouse teilte ihr mit, dass Maylines Verfahren eingestellt wird. Nach mehr als einem Jahr Ermittlungen sah die Staatsanwaltschaft die vorgeworfenen Straftaten als nicht ausreichend belegt an. Laut „La Dépêche“ erging eine entsprechende Beurteilung auch in zwei weiteren vergleichbaren Fällen.

Für die Mutter ist die Entscheidung unverständlich. Sie wirft den Ermittlern vor, noch längst nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Es gebe weitere Beweise, denen man nachgehen müsse, und Betreuer, die möglicherweise noch nicht alles gesagt hätten. Gemeinsam mit ihrem Anwalt Guy Debuisson prüft sie deshalb weitere rechtliche Schritte. Mayline hat die ASEI inzwischen verlassen und lebt seit 2025 in einer anderen spezialisierten Einrichtung.

Erster Vergewaltigungsverdacht bereits 2022

Die Vorgeschichte reicht bis ins Jahr 2022 zurück. Bereits damals ging bei der Gendarmerie in Ramonville eine erste Anzeige wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs ein. Zwei Jahre vergingen, ohne dass die Ermittlungen zu einem Tatverdächtigen führten. Erst im August 2024 übernahm die Ermittlungsbrigade von Villefranche-de-Lauragais den Fall. Rund sechs Monate später nahmen die Beamten den marokkanischen Pfleger fest. Zu diesem Zeitpunkt standen bereits Vorwürfe mehrerer Frauen im Raum.

Maylines Familie richtet ihren Blick deshalb inzwischen auch auf die Einrichtung selbst. Anfang Juni zeigte Nathalie Muet die ASEI wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung an. Nach ihrer Darstellung soll sich der Pfleger 2022 bei einem Windelwechsel allein mit Mayline in einem Raum befunden haben. Muet zufolge hätte bei einer solchen Pflegesituation ein Mitarbeiter nicht allein mit der betreuten Person sein sollen. ASEI-Generaldirektorin Olivia Lévrier widerspricht dieser Darstellung hinsichtlich der Vorschriften: Eine Regel, die bei einem Windelwechsel zwingend zwei Mitarbeiter verlange, gebe es nicht.

Die ASEI verweist ihrerseits auf die Maßnahmen nach Bekanntwerden der Vorwürfe. Im März 2025 suspendierte die Einrichtung den Pfleger und entließ ihn später. Bei seiner Einstellung hatte er laut ASEI ein sauberes Strafregister. Nach seiner Freilassung aus der Untersuchungshaft erhielt er Kontaktverbote gegenüber den mutmaßlichen Opfern, durfte sich Einrichtungen der ASEI nicht nähern und nicht mehr mit besonders schutzbedürftigen Menschen arbeiten. Sein Verteidiger erklärte zudem, die Ermittler hätten auf Computer und Telefon des Mannes keine kinder- oder jugendpornografischen Aufnahmen gefunden.

Wenn das Opfer kaum sprechen kann

Der Fall zeigt eine besonders grausame Schwachstelle bei Sexualdelikten gegen schwerstbehinderte Menschen. Mayline kann keinen stundenlangen Vernehmungsbericht liefern, keine detaillierte zeitliche Abfolge schildern und sich kaum mit Worten verständlich machen. Ihre Mutter sah stattdessen die Angst ihrer Tochter. Sie erlebte ihre Schreie und ihre Weigerung, in die Einrichtung zurückzukehren. Dazu kamen die Blutspuren in der Windel und ein medizinischer Befund, der die geschilderten analen Penetrationen zumindest nicht ausschließt.

Für die Staatsanwaltschaft reicht all das nicht aus, um Maylines Verfahren weiterzuführen. Für ihre Mutter bleibt dagegen die Frage, was mit ihrer Tochter geschehen ist – und weshalb eine junge Frau, die sich selbst kaum wehren und kaum mitteilen kann, am Ende mit einem Einstellungsbescheid zurückbleibt. Nathalie Muet hat angekündigt, weiterzukämpfen. Denn wenn ausgerechnet die Hilflosigkeit eines möglichen Opfers dazu beiträgt, dass sich ein schwerer Tatvorwurf kaum beweisen lässt, bleibt für Angehörige etwas zurück, das kein Schreiben der Staatsanwaltschaft aus der Welt schaffen kann: die quälende Ungewissheit, ob einem Menschen Gewalt angetan wurde, der selbst kaum die Worte dafür finden kann.

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