Schweizer Juristen-Komitee: 2G ist verfassungswidrig!

Bild: freepik / Burdun

Auch in der Schweiz werden gesunde Menschen ohne 2G-Nachweis von weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Am 24. Dezember, kurz nach neuerlichen Verschärfungen der Covid-Maßnahmen im Land, veröffentlichte nun ein Juristen-Komitee eine Deklaration, in der es die Verfassungswidrigkeit der 2G-Zertifikatspflicht darlegt. Gerichtet ist das Schreiben an die Präsidentin bzw. an den Präsidenten von National- und Ständerat.

Den Juristen zufolge seien die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für derartige Grundrechtseingriffe nicht erfüllt. Die gesetzlichen Grundlagen für die angeordnete 2G-Pflicht seien ungenügend und die Maßnahme als solche in Anbetracht der Lage in den Krankenhäusern schlicht ungerechtfertigt: Prognostizierte Horrorszenarien seien nie eingetreten; obendrein widerspreche der auch in der Schweiz voranschreitende Bettenabbau dem vermittelten Bild einer nie gewesenen epidemiologischen Bedrohung. Eine schwere unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Gesundheit bestehe in Wahrheit nicht.

Die Ausgrenzung Ungeimpfter sei weder geeignet noch erforderlich und somit schlicht unverhältnismäßig. Die Juristen sprechen sich für einen gezielten Schutz gefährdeter Personengruppen aus, der durch mildere Maßnahmen erreicht werden könnte. Man kommt zu dem Schluss:

Ziel des Gesamtbundesrats scheint es einzig zu sein, den ‚widerwilligen‘ ungeimpften Teil der Schweizer Bevölkerung mit immer totalitärer anmutenden Zwängen zur Impfung zu nötigen.

Mittlerweile haben die Deklaration bereits 200 Juristen unterzeichnet. Das vollständige Schreiben ist auf der Website des Komitees oder hier nachzulesen:

Inwieweit die Deklaration ein Umdenken der politisch Verantwortlichen anzuregen vermag, ist unklar. Medial wird der Vorstoß der Juristen durchaus positiv aufgenommen – so schrieb etwa die NZZ:

Egal ob man das unerbittliche Urteil des Juristenkomitees teilt oder die Corona-Massnahmen des Bundesrates gnädiger betrachtet: Es ist überfällig, daran zu erinnern, dass es neben medizinischen und wissenschaftlichen Aspekten rund um Corona auch Rechtsgrundsätze und institutionelle Verfahren gibt, die eingehalten werden müssen.

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