Florida: Gerneralstaatsanwalt verklagt Pfizer und Konzernchef Bourla wegen Corona-Impfstoff

Gegen Pfizer Chef Alfred Bourla wurde Klage eingereicht. (C) Report24 KI

Der US-Bundesstaat Florida zieht gegen Pfizer und Konzernchef Albert Bourla vor Gericht. Generalstaatsanwalt James Uthmeier wirft dem Pharmakonzern vor, Verbraucher über Sicherheit und Wirksamkeit seines Corona-Impfstoffs getäuscht und bekannte Risiken nicht ausreichend offengelegt zu haben. Besonders brisant sind die Vorwürfe zur Herzmuskelentzündung und zur Bewerbung der Impfung als Schutz für andere. Pfizer weist die Anschuldigungen zurück und erklärt, seine Aussagen seien wissenschaftlich fundiert gewesen.

Die am 1. Oktober beim Circuit Court im St. Lucie County eingebrachte, 49 Seiten umfassende Klage richtet sich gegen Pfizer Inc. und dessen Vorstandschef Albert Bourla. Florida beruft sich dabei auf den „Florida Deceptive and Unfair Trade Practices Act“, ein Gesetz gegen irreführende und unlautere Geschäftspraktiken.

Der Staat verlangt unter anderem eine gerichtliche Unterlassungsverfügung, die Abschöpfung von Gewinnen sowie Geldstrafen. Reuters zufolge sieht das Gesetz Strafen von bis zu 10.000 Dollar pro Verstoß vor; bei betroffenen Senioren oder Menschen mit Behinderung können es bis zu 15.000 Dollar sein.

Dabei handelt es sich bislang um Vorwürfe der Klägerseite. Über deren Berechtigung hat das Gericht noch nicht entschieden.

Vorwurf: Risiken heruntergespielt

Im Zentrum steht die Frage, wie Pfizer während der Corona-Jahre über mögliche Risiken seines mRNA-Impfstoffs informierte. Florida wirft dem Unternehmen vor, das Produkt gegenüber Verbrauchern als sicher dargestellt zu haben, obwohl Daten Hinweise auf unerwünschte Ereignisse geliefert hätten.

Ausdrücklich genannt wird das Risiko von Myokarditis und Perikarditis, also Entzündungen des Herzmuskels beziehungsweise des Herzbeutels. Die Klage behandelt außerdem die Kommunikation gegenüber Schwangeren und weitere mögliche Nebenwirkungen.

Dass Myokarditis und Perikarditis nach mRNA-Impfungen auftreten können, ist inzwischen auch Bestandteil der offiziellen Produktinformation. Die US-Arzneimittelbehörde FDA ließ die Warnhinweise 2025 erneut aktualisieren.

Nach den von der FDA damals veröffentlichten Daten lag die geschätzte unbereinigte Häufigkeit innerhalb von sieben Tagen nach einer Impfung mit den mRNA-Impfstoffen der Saison 2023/24 bei rund acht Fällen pro einer Million Dosen in der Altersgruppe von sechs Monaten bis 64 Jahren. Bei Männern zwischen zwölf und 24 Jahren waren es rund 27 Fälle pro einer Million Dosen. Ob diese offiziellen Zahlen dem tatsächlichen Risiko gerecht werden, bleibt unklar, Forschungen dazu werden weiterhin behindert oder geächtet.

Wurde der Schutz vor Übertragung überhaupt getestet?

Ein weiterer Kernpunkt der Klage dürfte auch in Europa Erinnerungen wecken. Florida wirft Pfizer vor, Menschen zur Impfung aufgefordert zu haben, um damit andere Menschen zu schützen, obwohl vor der Markteinführung nicht klinisch geprüft worden sei, ob der Impfstoff die Übertragung des Virus verhindert.

Dieser Umstand war spätestens 2022 öffentlich bestätigt worden. Bei einer Anhörung des Sonderausschusses des Europäischen Parlaments erklärte Pfizer-Managerin Janine Small auf die Frage, ob der Impfstoff vor seiner Markteinführung darauf getestet worden sei, die Weitergabe des Virus zu verhindern, mit „Nein“.

Die ursprüngliche Zulassungsstudie untersuchte in erster Linie die Verhinderung symptomatischer Covid-19-Erkrankungen und nicht als primären Endpunkt die Übertragung des Virus von bereits Infizierten auf andere Menschen. Dass eine entsprechende Transmissionstudie vor der Zulassung nicht durchgeführt worden war, bedeutet daher nicht, dass Pfizer gegenüber den Zulassungsbehörden eine solche Studie behauptet hätte.

Bereits im Dezember 2020 hatte Bourla öffentlich erklärt, es sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt gewesen, ob Geimpfte das Virus weitergeben könnten. Mit diesen Aussagen versucht das Pharmaunternehmen die Vorwürfe abzuwälzen – tatsächlich wurden zahlreiche Behauptungen zu den Fähigkeiten der Impfstoffe von Politik und Medien verbreitet, was eben nicht automatisch bedeutet, dass sie von Pfizer selbst stammten.

Die juristisch entscheidende Frage wird somit nicht allein sein, welche Daten bei der Zulassung vorlagen, sondern welche Aussagen Pfizer später gegenüber Verbrauchern machte und ob diese nach Auffassung des Gerichts irreführend waren.

Mehr als 80 Milliarden Dollar Umsatz

Die Klage bezieht sich außerdem auf die wirtschaftliche Dimension der Impfkampagne. Nach Angaben Floridas erzielte Pfizer mit seinen Corona-Impfstoffen Umsätze von mehr als 80 Milliarden Dollar. Zugleich wirft der Bundesstaat dem Unternehmen unlautere Methoden bei der Marktdurchsetzung vor.

Die Klage verweist auch auf die Preisentwicklung. Eine Dosis habe zunächst rund 30 Dollar gekostet. Nach dem Übergang vom staatlich finanzierten US-Impfprogramm zum kommerziellen Markt wurde der Preis 2023 auf etwa 110 bis 130 Dollar erhöht.

Ein weiterer Bericht zur Klageschrift nennt Werbeausgaben Pfizers von mehr als zehn Milliarden Dollar zwischen 2020 und 2023.

Bourlas Aussage über „Kriminelle“ wird Teil des Verfahrens

Besonders scharf greift die Klageschrift eine frühere Aussage Albert Bourlas auf. Der Pfizer-Chef hatte 2021 in einem Gespräch mit dem Atlantic Council bestimmte Personen, die nach seiner Darstellung bewusst Falschinformationen über Impfstoffe verbreiteten, als „criminals“ bezeichnet.

Die Klage führt diese Äußerung als Beispiel dafür an, wie Pfizer Kritik an seiner Impfstoffkommunikation bekämpft habe. Florida stellt dies in Zusammenhang mit dem Vorwurf, das Unternehmen habe nicht nur für sein Produkt geworben, sondern versucht, abweichende Stimmen zu diskreditieren.

Pfizer: Vorwürfe entbehren jeder Grundlage

Pfizer weist die Klage zurück. Das Unternehmen erklärte gegenüber Reuters, die Vorwürfe Floridas seien unbegründet. Die Aussagen des Konzerns zu seinem Corona-Impfstoff seien „accurate and science-based“ gewesen. Pfizer halte an Sicherheit und Wirksamkeit seines Produkts fest.

Das Unternehmen verweist außerdem darauf, dass der Impfstoff seit seiner ersten US-Notfallzulassung im Dezember 2020 Milliarden Menschen verabreicht worden sei und insbesondere vor schweren Covid-19-Verläufen, Krankenhausaufenthalten und Todesfällen geschützt habe.

Frühere Grand Jury fand keine Gesetzesverstöße

Für die rechtliche Einordnung ist auch ein früheres Verfahren in Florida relevant. Eine auf Betreiben von Gouverneur Ron DeSantis eingesetzte landesweite Grand Jury kam Anfang 2025 nach mehrjähriger Untersuchung zu dem Ergebnis, keine Beweise dafür gefunden zu haben, dass Hersteller von Corona-Impfstoffen bei Entwicklung und Verteilung gegen Bundes- oder Landesgesetze verstoßen hätten. Kritik übte die Jury allerdings am Naheverhältnis zwischen Arzneimittelherstellern und Aufsichtsbehörden.

Die nun eingebrachte Klage verfolgt einen anderen juristischen Ansatz: Florida wirft Pfizer keine Straftaten im Zusammenhang mit der Herstellung des Impfstoffs vor, sondern mutmaßliche Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht durch Werbung, öffentliche Aussagen und das Verschweigen beziehungsweise Herunterspielen relevanter Informationen. Ob Florida diese Vorwürfe in ausreichender Deutlichkeit beweisen kann, muss nun das Gericht entscheiden.

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