Nach „kleine Richterlein“-Sager: Richter schießen gegen Ärztepräsident Montgomery

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Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery ist bereits mehrfach durch dreiste Äußerungen aufgefallen, die jedwede Kinderstube vermissen ließen. Zuletzt bezeichnete er kritische Richter, die die unverhältnismäßigen 2G-Regeln wie etwa in Niedersachsen im Einzelhandel gekippt haben, als „kleine Richterlein“ – und fing sich jetzt seinerseits Kritik vom Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) ein. Diese bezeichneten seine Äußerungen nicht nur als „im Ton unangemessen“, sondern auch als „in der Sache unqualifiziert“.

Ein Kommentar von Vanessa Renner

Wörtlich hatte Montgomery gesagt:

Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2G im Einzelhandel kippen, weil sie es nicht für verhältnismäßig halten.

Ganz so, als hätte der „kleine Montgomery“ die Deutungshoheit darüber, was juristisch als verhältnismäßig zu werten ist. Wie ernst er es mit dem medizinischen Auftrag und der Berufsordnung der Ärzte in Deutschland nimmt, wurde übrigens 2009 überdeutlich, als er Schmiergeldzahlungen von Pharmaunternehmen an Ärzte als „ganz normal und natürlich“ bezeichnete. Das sind sie nicht – sich als Arzt mit Geld und Geschenken von der Verordnung bestimmter Präparate „überzeugen“ zu lassen ist laut Berufsrecht verboten. Wenn Montgomery sich für die umstrittenen Covid-Impfungen so öffentlich ins Zeug legt, drängt sich entsprechend die Frage auf, inwieweit er dafür auch „ganz normal und natürlich“ entlohnt wird.

Respektlose Kompetenzüberschreitung

Der BDVR wies den Weltärztepräsidenten für seine Respektlosigkeiten nun entschieden in seine Schranken: „Im Ton lassen die Ausführungen Montgomerys den gebotenen Respekt vor gerichtlichen Entscheidungen und den Menschen vermissen, die sie zu treffen haben.“ Er verkenne die Funktion der Gerichte bei der Kontrolle des Staates, mahnte man dort. Es obliege den Gerichten, auf entsprechende Anträge hin zu kontrollieren, ob ein Grundrechtseingriff verhältnismäßig ist.

Der medizinischen Wissenschaft obliegt es insoweit allein, die für diese Prüfung erforderlichen Tatsachen und naturwissenschaftlichen Erkenntnisse zuzuliefern. Rechtliche Einschätzungen aus der medizinischen Wissenschaft sind dagegen weder angezeigt noch hilfreich.

Dass fachfremde Menschen sich für universelle Experten halten und sich in andere Disziplinen einmischen, ist im Zuge der sogenannten Pandemie freilich kein Novum – immerhin entscheidet heutzutage auch die Politik darüber, welche Impfung der Bürger zu bekommen hat. Dabei setzt man sich durchaus auch freimütig über die Entscheidungen der eigentlich zuständigen Behörden hinweg.

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