RTV Sondersendung: Strafanzeige gegen 592 Politiker wegen Corona-Maßnahmen in Karlsruhe

Bild: RTV Moderator Nicolas Schott, Report24 Chefredakteur Florian Machl (C) RTV

Zur Strafanzeige, die durch Anwälte des ZAAVV am 10. Dezember 2023 in Karlsruhe eingebracht wurde, gibt es viele Fragen. Die Menschen hoffen auf eine Aufarbeitung der Corona-Zeit, vor allem in Hinblick auf die vielen Menschenrechts- und Grundrechtsverletzungen. Doch tatsächlich kamen durch Anordnungen des Staates auch viele Menschen zu Schaden – andere fanden den Tod. Das ist rechtlich nicht gedeckt – die diesbezüglichen Anzeigen sind gut argumentiert. Und: Politiker können sich nicht hinter ihrem Amt verstecken, wenn sie dafür abstimmen, Menschen zu töten.

Der kritische österreichische Sender RTV hat Report24-Chefredakteur Florian Machl gebeten, die Ereignisse von Karlsruhe rund um den 10. Dezember 2023 zu schildern. Der zehnte Dezember ist ein wichtiges Datum, denn am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet. Der Platz der Menschenrechte in Karlsruhe wurde dafür gewählt, um an diese Menschenrechte zu erinnern.

Die eingereichten Strafanzeigen richten sich gegen Personen, die während der vorgeblichen „Coronakrise“ für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland gestimmt, sie angeordnet oder legitimiert haben. Dies zu einem Zeitpunkt, wo schwere Nebenwirkungen und Todesfälle bereits bekannt waren. Es waren folglich Anordnungen zur Tötung von Menschen. Betrieben wird die wichtige Initiative zur Wahrung des Rechts vom „Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit“, kurz ZAAVV.

Die ZAAVV argumentiert ihre Vorgangsweise auf ihrer Homepage www.zaavv.com wie folgt:

  1. Jede Wertung von Menschenleben, und erst recht das gegenseitige Aufwiegen, durch Organe des Staates verletzt die Menschenwürde und ist darum unzulässig.
  2. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben festgehalten, dass die Würde eines einzelnen Menschen selbst im Fall eines Notstandes für den gesamten Staat nicht angetastet werden darf.
  3. Die Unterscheidung in wertes und unwertes Leben verstößt gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit und ist darum unzulässig.
  4. Es ist unerheblich, ob die «Impfung» wirksam war oder nicht. Mit dem Inkaufnehmen von Toten und Verletzten wurde in unzulässiger Art und Weise ein kategorisches Verbot verletzt.
  5. Staatliche Organe können sich nicht unter Verweis auf «die Wissenschaft» oder unter Berufung auf eigenes Nichtwissen oder Angst aus der Verantwortung stehlen.
  6. Eine Impfpflicht stellt einen Eingriff in höchstpersönliche Rechte einzelner Menschen dar und ist darum unzulässig.
  7. «Die Achtung der Menschenwürde ist die Grundlage dieses Rechtsstaates. Der Verfassungsgeber hat sie bewusst an den Anfang der Verfassung gestellt.» «Der Notstandsfall darf eben nicht die Stunde der Exekutive, er muss die Stunde der Bewährung des Parlaments und des mündigen Bürgers sein.» (Willy Brandt, SPD)
  8. Wenn die Regierenden damit durchkommen, unter Berufung auf einen – realen oder behaupteten – Notstand Grund- und Freiheitsrechte nach Belieben einschränken zu können, werden sie ihre Hauptbeschäftigung künftig darin sehen, Notstände zu erfinden.
  9. Die in einer Verfassung verbrieften Grund- und Freiheitsrechte sowie der Grundsatz der Gewaltentrennung sind rote Linien, die nicht überschritten werden dürfen.
  10. Die Majestät des Rechts muss «politischen Notwendigkeiten» standhalten.
  11. Die für die Bekämpfung der Pandemie aufgewendeten Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Erfolg. Sie haben Staaten in wirtschaftliche Bedrängnis gebracht und die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger ins Unverantwortbare gesteigert.

Die Grundsätze der Menschenrechte wurden im Schatten der schrecklichen Weltkriege des 20. Jahrhunderts, speziell den menschenverachtenden Massenmorden des 2. Weltkriegs festgeschrieben.

Sie finden das vollständige Argumentarium des ZAAVV unter diesem Link.

Die Einreichung der Strafanzeigen wurde von einer Großkundgebung begleitet, die in oben verlinktem Video gut dokumentiert wurde. Der Ehrenpräsident der Partei Menschen – Freiheit – Grundrechte (MFG), Dr. Michael Brunner, kommentiert und erklärt das Geschehen vor Ort.

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