Richter „faul“ genannt: Richterin zeigt RA Haintz bei Rechtsanwaltskammer an

Symbolbild: KI

Moderne Technik ist im besten Deutschland aller Zeiten so eine Sache: Weil „die Herstellung und Aufrechterhaltung einer stabilen Bild- und Tonübertragung“ für Richter zu aufwändig sei, wurde eine Online-Verhandlung vom Oberlandesgericht Hamm abgelehnt. Als Rechtsanwalt Markus Haintz daraufhin kritisierte, dass die Richter „zu faul“ wären, kassierte er prompt eine Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer Köln.

„Die Richter am Oberlandesgericht Hamm sind regelmäßig zu faul, eine Online-Verhandlung zu genehmigen, die in den meisten deutschen Gerichten inzwischen absolut üblich ist.“ Das monierte Rechtsanwalt Markus Haintz am 17. Mai in einem Tweet auf X.

Beim OLG Hamm kam das schlecht an, denn am 5. Juli veröffentlichte Haintz ein Update: Eine Richterin am Oberlandesgericht Hamm habe ihn bei der Rechtsanwaltskammer Köln angezeigt, weil er „faule Richter als faul bezeichnet“ habe. Einen Screenshot der entsprechenden E-Mail der Richterin, in der unter Verweis auf Haintz‘ Beitrag um „standesrechtliche Prüfung“ gebeten wird, hängte er an.

In dem ursprünglich zugrundeliegenden Rechtsstreit gegen So Done legal (die Kanzlei des Meldeportals „So Done“) hatte man die Online-Verhandlung wegen „des zu erwartenden, indes nicht hinnehmbaren zeitlichen Mehraufwandes für die erkennenden Richter für die Herstellung und Aufrechterhaltung einer stabilen Bild- und Tonübertragung“ abgelehnt. Eine Videoschalte einzurichten, ist im besten Deutschland aller Zeiten demnach also zu komplex und zeitintensiv. Kommuniziert man hier noch per Fax? Haintz hatte im Mai geschlussfolgert:

Stattdessen werden Anwälte und Parteien tausende Kilometer durchs Land geschickt, weil die Damen und Herren Richter sich konsequent weigern, moderne Technik zu nutzen. Dies widerspricht eklatant dem Staatsschutzziel des Umweltschutzes und der Ressourceneinsparung (Art. 20a GG).

Haintz legte nun nach der Anzeige nach: Richter, die wegen „zeitlichen Mehraufwands“ Parteien und Anwälte stundenlang durchs Land fahren lassen, dürfe man seiner Einschätzung nach sehr wohl als faul bezeichnen. Und Richter, die Anwälte deshalb anzeigen, „bewegen sich an der Grenze zur falschen Verdächtigung, § 164 Strafgesetzbuch“.

Er beendete sein aktuelles Posting mit einem Aufruf:

Offenkundig mögen es Richter nicht, wenn über sie berichtet wird. Ich rate daher ausdrücklich dazu, regelmäßig Gerichtsverhandlungen als Prozessbeobachter zu verfolgen.
Pressevertreter sollten auch immer darauf hinwirken, die erkennenden Richter bei interessanten Prozessen zu fotografieren. Das ist euer gutes Recht.
Wer im Namen des Volkes Recht spricht, hat sich nicht hinter einem Staatsapparat als „kleines Rädchen des Systems“ zu verstecken. Augen auf bei der Berufswahl!

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