Prozess in Köln: AstraZeneca verweigert Schadenersatz bei Impfschaden – Impfling sei selbst schuld

Bild: freepik / somemeans

Immer mehr Klagen gehen in Deutschland mittlerweile gegen die Pharmakonzerne hinter den umstrittenen Covid-Impfstoffen ein. Einem Bericht des MDR zufolge betrifft das am weitesten fortgeschrittene Verfahren den Fall eines 37-Jährigen, der nach seiner AstraZeneca-Impfung eine Hirnthrombose erlitt. Ärzte bestätigen eindeutig, dass es sich um einen Impfschaden handelt – doch AstraZeneca verweigert die Schadenersatzzahlung. Der Grund: Das Risiko sei bekannt gewesen – und der Impfling somit selbst schuld, wenn er sich trotzdem spritzen ließ…

Die Pharmariesen, die mit Unterstützung von Regierenden weltweit die nebenwirkungsreichen Covid-Vakzine auf den Markt geworfen haben, machen es sich einfach: Unzählige Menschen erlitten nach der Impfung schwere Gesundheitsschäden – doch die Hersteller stehlen sich aus der Verantwortung. Für sie spielt es keine Rolle, dass die Bürger durch direkten und indirekten Impfzwang zur Spritze genötigt wurden. Wenn die Risiken der Impfstoffe zum Zeitpunkt der Impfung bekannt gewesen seien, sei der Impfling ja selbst schuld, wenn er sich das Präparat trotzdem injizieren lasse, so die Argumentation.

Im Fall eines 37-Jährigen, der nach seinem AstraZeneca-Schuss im Mai 2021 eine Sinusvenenthrombose erlitt und nach eigener Aussage nur wegen des sehr schnellen Handelns seiner Ärzte überlebte, steht fest: Die Impfung war verantwortlich für den medizinischen Notfall. Das haben mehrere Ärzte bestätigt. Der Wiesbadener Anwalt Joachim Cäsar-Preller, der den 37-Jährigen vertritt, bezeichnet die Aussagelast der ärztlichen Gutachten als eindeutig – eine Seltenheit bei Impfschäden. Und dennoch: AstraZeneca lehnt Schadenersatz strikt ab. Im MDR-Bericht ist zu lesen:

In einem Schreiben, das dem MDR vorliegt, betont der Konzern das „positive Risiko-Nutzen-Verhältnis“ seines Impfstoffes Vaxzevria. Das „sehr geringe“ Risiko, eine Sinusvenenthrombose mit einer Thrombozytopenie zu erleiden, sei schon zum Zeitpunkt der Impfung bekannt und Teil der Produktinformation gewesen. Deshalb sei man auch dann nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sich ein „solches sehr seltenes Risiko“ im Einzelfall „bedauerlicherweise verwirkliche“.

Der 37-Jährige hat AstraZeneca nach deren Ablehnung einer außergerichtlichen Zahlung verklagt und musste dafür mit rund 8.000 Euro in Vorleistung gehen. Er fordert 30.000 Euro Schadenersatz – für den Pharmariesen ein Kleckerbetrag, doch würden in der Folge alle Impfopfer weltweit Zehntausende Euro einklagen, so dürfte das das Unternehmen wohl tatsächlich in die finanzielle Bredouille bringen. Der Fall wird aktuell am Landgericht Köln verhandelt; die Richter haben einen Gutachter beauftragt, der seinerseits bewerten soll, ob die Impfung Ursache der Erkrankung war und ob in den Fachinformationen AstraZenecas „insbesondere – aus damaliger medizinischer Sicht – zutreffend auf eine mögliche Thrombose oder eine Thrombozytopenie eingegangen wurde“.

Der Ausgang des Prozesses dürfte Signalwirkung haben: Gibt man dem Impfstoffhersteller recht, so würde man Impflinge für zum Zeitpunkt der Impfung bekannte Nebenwirkungen letztendlich kurzerhand selbst verantwortlich machen. Frei nach dem Motto: Wer das Risiko eingeht, hat eben Pech, wenn er Schäden erleidet. Dabei wird aber freilich ignoriert, dass in Deutschland seinerzeit ein massiver Impfdruck herrschte und im Verlauf auch eine gesetzliche Impfpflicht beschlossen werden sollte. Auch wurde in Impfzentren, -bussen und beim Großteil der Impfärzte keine korrekte Aufklärung über die Risiken der Impfungen betrieben – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Covid-Impfung sogar immer wieder öffentlichkeitswirksam als nebenwirkungsfrei bezeichnet.

Gibt man dagegen dem Kläger recht, so würde das wahrscheinlich den Startschuss für zahlreiche weitere Klagen gegen Impfstoffhersteller darstellen. Dann dürfte sich nicht nur AstraZeneca sehr warm anziehen müssen…

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