Per Haftbefehl gesucht? Bürgergeld fließt trotzdem weiter

Bild: fxquadro / freepik

Für Straftäter, die per Haftbefehl gesucht werden, fließt im besten Deutschland weiter Bürgergeld: Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor. Unterstützt man Straftäter hier mit öffentlichen Mitteln?

Der Erlass eines Haftbefehls gegen einen Bürgergeldbezieher führt nicht zum Leistungsausschluss: Das stellt die Bundesregierung in der Anfragebeantwortung (Drucksache 20/14630) klar. Gerechtfertigt wird das mit dem Grundgesetz und dem Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Man bringt an, dass ja die Mitwirkungs- und Meldepflichten weiterhin gelten würden, doch die Jobcenter und Sozialämter werden von den Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden nicht informiert, wenn ein Sozialleistungsempfänger per Haftbefehl gesucht wird (und demnach offenkundig verschwunden ist, sonst könnte man ihn ja verhaften). “Ein regelmäßiger Datenabgleich zwischen den genannten Behörden, insbesondere zu den mit Haftbefehl gesuchten Personen, ist nicht vorgesehen”, heißt es da lapidar. Bedeutet: Auch wenn Personen abgetaucht sind, fließt weiter Geld. Je nach Trägheit der Sachbearbeiter kann es Monate dauern, bis die Behörden Ungereimtheiten feststellen – etwa weil Termine versäumt oder Briefe nicht beantwortet werden.

Die AfD, die diese Tatsache ans Licht brachte, verortet hier eine potenzielle Unterstützung von Straftätern mit öffentlichen Mitteln. Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung vom arbeits- und sozialpolitischen Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer:

Staat zahlt Bürgergeld auch für per Haftbefehl Gesuchte

Nach der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik liegt der Ausländeranteil unter den Straftatverdächtigen bei 41,8 Prozent. Das Bürgergeld wird nicht nur an deutsche Staatsbürger, sondern auch an nichtdeutsche Personen gezahlt. 47 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsempfänger sind Ausländer. Beide Quoten sind in den vergangenen Jahren angestiegen.

Ein weiterer Aspekt ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (Bundestagsdrucksache 20/14630). Das Bürgergeld wird auch an Straftatverdächtige gezahlt. Der Erlass eines Haftbefehls ist kein Hinderungsgrund für die Weiterzahlung des Bürgergelds. Es findet zudem kein Datenabgleich zwischen den Staatsanwaltschaften und den Jobcentern statt. Dazu erklärt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer:

„Es ist den Steuerzahlern ohnehin kaum noch zu vermitteln, dass das Bürgergeld faktisch zum Migrantengeld geworden ist. Dass nun aber auch noch per Haftbefehl gesuchte Personen staatlich alimentiert werden und ihnen damit die ‚Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben‘ ermöglicht werden soll, klingt wie ein schlechter Witz – ist aber Realität.

Wir sprechen hier von Menschen, die sich der Strafverfolgung entziehen, häufig untertauchen und für die Jobcenter faktisch nicht mehr erreichbar sind – und auch jederzeit festgenommen werden können. Eine Integration in den Arbeitsmarkt ist in solchen Fällen illusorisch. Es ist moralisch fragwürdig und politisch unverantwortlich, mutmaßliche Straftäter mit öffentlichen Mitteln zu unterstützen – gerade im Hinblick auf den Opferschutz.

Das Bundesarbeitsministerium muss hier dringend handeln: Wer per Haftbefehl gesucht wird, darf keine staatlichen Leistungen erhalten.“

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